Statutenänderung

Der VII. Kongress beschloß eine Abänderung des Memorandums der „Jüdischen Kolonialbank“ in London in dem Sinne, daß sie ihre kolonisatorische Tätigkeit lediglich in Palästina und Syrien, sowie den Nebenländern, ausüben dürfe. Zur Ausführung dieses Beschlusses war eine Änderung des Memorandums der Bank notwendig, der eine Anzahl von Aktionären unter Führung von Israel Zangwill widersprach. Es entwickelte sich daraus ein Rechtsstreit, der vor dem Londoner Chancery-Gericht verhandelt wurde und außerordentlich große Kosten verursacht hat Die Schwierigkeit der Entscheidung beruhte in dem Umstand, daß nach englischem Recht das Memorandum einer Aktiengesellschaft, der Gesellschaftsvertrag, zur Abänderung der Zustimmung des Handelsamtes bedarf, das diese Abänderung nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur äußerst selten genehmigt. Die Statuten der Bank, die im wesentlichen Geschäfts Anweisungen enthalten, können dagegen beliebig durch bloßen Beschluss der Generalversammlung geändert werden; allerdings ist eine solche Abänderung insofern nicht von großem Wert, als jede folgende Generalversammlung den Beschluss vorher wieder aufheben kann und überdies bei einem Widerspruch zwischen dem Inhalt des Memorandums und der Statuten stets das Memorandum ausschlaggebend bleibt. Der Antrag auf Abänderung wurde am 4. Mai 1908 kostenpflichtig abgewiesen, womit sachlich allerdings nichts geändert ist. (S. Jüdische Kolonialbank.)

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