Armenwesen und Armengesetzgebung in Deutschland.

Anspruch auf Armenunterstützung, Der VIII. 65.
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Arbeitsscheue s. Zwangsweise Unterbringung.
Arbeitszwang, Armenpolizeilicher VI. 97; X. 321; XII. 67.
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Armenlast. Einfluss der wirtschaftlichen Lage der Jahre 1901 und 1902
auf die Armenlast V. 143.
Armenpflege und Kriegsfürsorge XVII. 153.
Armenpflege, Die öffentliche, nach dem Kriege XVIII. 2.
Armenrecht nach dem Kriege. Lehren der Kriegswohlfahrtspflege für das XVII. 297. Armenrecht, Zwei Beiträge zur Reform des III. 45.
Armenrechtliche Literatur XI. 19
Armenstatistik, Über IV. 19, 42, 48.
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Aufgabenkreis, Der, der öffentlichen Armenpflege XIV. 36.
Auftragslos gewährte Hilfeleistung s. Ersatzansprüche.
Ausgaben, Die, für die offene Armenpflege in den deutschen Großstädten XIV. 97.
Ausländer, Fürsorge für, in Deutschland V. 297. Baden, siehe unter Fürsorge für Kinder. Bayern. Das bayerische Armenwesen IV. 138.
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Bremen. Gesetz betr. den armenpolizeilichen Arbeitszwang XII. 67. r — , siehe auch unter Fürsorge für Kinder.
Bürgerliches Gesetzbuch, Das Armenwesen im I. 6.
Deutscher Verein für Armenpflege und Wohltätigkeit s. Kongresse.
Einwirkung von Armenunterstützung auf öffentliche Rechte IX. 353; X. 65.
Elsaß-Lothringen, Armenpflege VIII. 277; XI. 204; XIV. 360.
Elsaß-Lothringisches Ausführungsgesetz zum U.W.G. X. 292,
Erfindungsschutz im Armenrecht XV. 242.
Ermittlungsbeamte in der Armenverwaltung XII. 272.
Ersatzansprüche der Armenverbände wider den Unterstützten VI. 130, 161; VII. 203; XVIII. 11.
Ersatzansprüche gegen Armenverbände aus auftragslos gewährter Hilfeleistung VII. 257; XIV. 346.
Frauentätigkeit in der Armenpflege V. 129; VIII. 104,
Geschäftsführung ohne Auftrag für die Armenverwaltungen XIV. 346.
Hamburg, Reorganisation des Armenwesens und ihre Erfolge IV. 264.
Hamburg, Die neue Hamburgische Gesetzgebung betreffend das Armenwesen und die Jugendfürsorge VIII. 294.
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Hannover, siehe unter Fürsorge für Kinder.
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Mieteunterstützung V. 45.
München, Neuregelung des Armenwesens XVIII. 239. Naturalunterstützung s. Lebensmittel. Oldenburg siehe unter Fürsorge für Kinder.
Reichsarmengesetz. Zur Frage eines Deutschen Reichsarmengesetzes XIII. 353; XIV. 61, 197.
Rheinprovinz, Die Polizeistrafgelderfonds in der XIV. 137.
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Soziale Wohlfahrtspflege in Deutschland, Handbuch der III. 21.
Stiftungen und Versorgungsanstalten, Aus dem Recht der von den Gemeinden verwalteten XV. 361.
Strafgesetzbuch, Vorentwurf zu einem Deutschen, und die Armenpflege XI. 199; XI L 297.
Straßburg, Die offene Armenpflege der Stadt Straßburg VI. 257.
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Streiks und öffentliche Armenpflege VI. 66.
Tarifwesen. Zur Reform des IX. 242.
Übergangszeit. Wie ist in der Armenpflege und Wohltätigkeit die Übergangszeit nach dem Kriege zu gestalten? XVIII. 23.
Unterstützungswohnsitz, Novelle zum Gesetz über den VII. 2; VIII. 1, 129; IX. 187; X. 1.
— , Bayern auf dem Wege zum Unterstützungswohnsitz XV. 125.
— , Elsaß-Lothring. Ausführungsgesetz zum U.W.G. X. 292. Wahlrecht und Armenunterstützung IX. 353; X. 65; XVIII. 11.
Wiesbaden, siehe unter Fürsorge für Kinder.
Zwangsmaßregeln gegen Arbeitsscheue und gegen säumige Nährpflichtige
VI. 97; X. 321; XII. 67; XIII. 69, 197.
Zwangsweise Unterbringung von Arbeitsscheuen, Gewohnheitstrinkern und Bummlern in Anstalten während des Krieges XVII. 312.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Zeitschrift für das Armenwesen 1917