Abschnitt 16

Wilhelm Ulenoge und seine Fälschungen


36*). 1458. Juni 2. Gnoien.


Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bezeugt, daß Erich
van der Lypen seinem Schwiegersohn Henneke
Kerckdorp zu Granzow, Vogt zu Gnoien, anstatt der
verabredeten Mitgift das Dorf Schabow ganz und
Böhlendorf zur Hälfte verpfändet hat. Beide Dörfer sind
des jungen Claus Moltke zu Strietfeld Erbe.

tho Gnoigen . . . 1458, des fridages na des hilligen
lichammes dage.

Concept auf Papier.

Ulenoge ohne Ziffer; im Aktenband. Fehlt in der
„Registratur“.

37*). 1458. Juni 3. Gnoien.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, entscheidet den
Streit zwischen dem jungen Claus Moltke zu Strietfeld
einer- und Henneke Kerckdorp zu Granzow anderseits
über das Dorf Granzow dahin, daß Kardorff das Dorf
noch 35 Jahre als Pfand innehaben, es dann aber dem
Moltke gegen Zahlung des Pfandschillings zurückgeben
soll.

tho Gnoigen . . . 1458, des negesten sunavendes na des hilligen
lichamines dage.


Concept auf Papier.

Ulenoge ohne Ziffer; im Aktenband. Fehlt in der
„Registratur“.

38. 1459. Dezember 4. Güstrow.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bestätigt, daß
Johann Preen zu Bandelstorf . . . (tho
Bandenstorpe, Gubkow und Wenendorpe) seinem
Schwager Lutke Hane, Vogt zu Stavenhagen, anstatt des
Brautschatzes und einer Schuld (zusammen 2400
„stralemarck wendischer munthe“) die Dörfer
Klein-Ridsenow und Spotendorf (Lütken Ridsenow und
Spotendorp) ganz und Lüssow zur Hälfte auf 30 Jahre
verpfändet hat.

tho Güstrow . . . 1459 . . . dingstage nha s. Andreas des
hilligen apostels dage.

Auf Pergament mit Siegelstreifen ohne
Siegel; dabei Concept auf Papier.

reg. Ulenoge B 2.

39. 1461. April 9. Güstrow.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bezeugt, daß die
Vettern Johann und Otto Preen zu Bandelstorf dem alten
Heidenreich Thulendorf das ganze Dorf Petschow
(Petzkow) und Neumühl (Nie Mole) mit Ausnahme des
Kirchlehens für 1500 Mk. verpfändet haben.

tho Gustrow . . . 1461, den donnerdach in dhen hilligen
passchen.

Auf Pergament mit anhängendem Siegel,
Papierconcept vorhanden.

reg. Ulenoge J 9.

40. 1462. August 24. Güstrow.

Heinrich IV., Herzog zu Meklenburg, bezeugt, daß Otto
Preen zu Bandelstorf (tho Bandemstorp und Wenendorp)
dem Henneke Zepelin zu Wulfshagen das diesem bereits
verpfändete [1443, Juni 24] Teutendorf für 4000
Rostocker Mk. verkauft hat.

tho Gustraw . . . 1462, ahm dage s. Bartelmei des hilligen
apostels.

Auf Pergament mit abgefallenem hängenden
Siegel. Papierconcept vorhanden.

reg. Ulenoge N. (Ist identisch mit N 13 der Registratur,
wo aber in Uebereinstimmung mit der Rückseite der Urk.
selber das falsche Jahr 1460 angegeben ist.)

41. 1463. Dezember 12. Bützow.

Werner, Bischof zu Schwerin, entscheidet eine
Streitigkeit zwischen dem Ritter Heinrich von der Lühe
zu Büttelkow und den Moltkes dahin, daß Stove,
Wahrstorf und Niendorf kein stiftisches, sondern ein
fürstliches Lehen ist und den Moltkes gehört, und daß die
v. d. Lühe die Moltkes in der vom Stifte rührenden
Hebung von 42 Drömpt Korn im Amt Warin nicht
hindern sollen.

Zeugen: Hinrick van Bulow tho Zibule, Barttoldt Barse
tho Rambow, her Hinrick Bentzin, prester, Lutke
Bassevitze tho Malsow, her Cordt Moltke tho Redebarsse
im lande tho Barthe . . . Gunther Fincke tho Karow,
Joachim Plesse thom Steynhuse, her Godtschalck Buck,
radtmann tho Rostock, und Clawes Smaeker tho
Varenholte.

tho Butzow . . . 1463, ahn s. Lucien avende . . .

Auf Pergament mit Siegeleinschnitten. Dazu
eine Kopie auf Papier.

reg. Ulenoge bb 48.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Wilhelm Ulenoge und seine Fälschungen