Von der Nürnberger Freiung

Autor: Ueberlieferung
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Zwischen der Burggrafenburg und der Kaiserburg stehen zwei dicke Mauern mit großen Tore Dazwischen ist ein schmaler Weg, der nach oben zu gegen Süden auf einen freien Platz unterhalb vom Sinwellturm hinausführt er Platz heißt "Freiung". Man hat von dort einen wunderschönen Blick über die Nürnberger Altstadt. Früher war hier der Ort, an dem einem Menschen, der bis dahin gekommen war, nichts mehr geschehen durfte. Kein Stadt- und kein Landgericht durfte ihn greifen und niemand ihn fangen. Der "Reichsschultheiss" schätzte die Geflüchteten und urteilte nach seinem eigenen Recht über die Menschen, die auf die Freiung gekommen waren. Er hatte auch das Recht, die Verfolgten unter dem Schutz der kaiserlichen Macht frei zu sprechen, sodaß auch anderen Orten ihnen nichts mehr geschehen konnte.

Jeder, der das Gesetz der Freiung brach und dort gegen einen geflüchteten Menschen eine Gewalttat beging, wurde bestraft mit Abhauen der rechten Hand; denn die Freiung stand unter Königsbann! Damit jeder gewarnt war, hatte der Kaiser an allen Eingängen und Ecken Warnungstafeln angebracht; auf denen war ein Henker mit einem roten Mantel zu sehen; der hieb einem Mann dem das Schwert zerbrochen auf den Boden lag, die rechte Hand ab. Der rote Henkersmantel auf den Tafeln leuchtete schon von weitem.

In der Stadt Nürnberg gab es noch zwei Freistätten: in St. Egidien und bei den "deutschen Herren". Bis zum Jahr 1341 wurde das Asylrecht streng eingehalten. Dann aber hat der Kaiser andere Bestimmungen gegeben. Mörder sollten künftig weder auf der Freiung noch in St. Egidien noch bei den "deutschen Herren" Schutz genießen. Andere Verbrecher, aber auch Menschen, die wegen Schulden verfolgt waren und deswegen auf die Freiung flüchteten, sollten von nun an nicht länger als drei Tage und Nächte Freiung und Frieden haben.