Hansatage und Bundeshaupt

Die Bundesstädte waren in den ältern Zeiten in drei Drittel, später in vier Quartiere eingeteilt, die bisweilen besondere Versammlungen hielten und eigene Beschlüsse fassten. Die allgemeinen Hansetage wurden bald in dieser, bald in jener Stadt gehalten; am häufigsten jedoch, und in der spätem Zeit regelmäßig, in Lübeck.

Diese Stadt war seit dem 12ten Jahrhunderte sehr reich und mächtig geworden und hatte sich zum Haupte des Bundes erhoben. Sie erwarb nach und nach eine Art von Direktorium mit dem Rechte, die Hansetage auszuschreiben und, unter Zustimmung der sogenannten wendischen Städte, rechtsgültige Beschlüsse zu fassen, wenn in dringender Not die Zeit zu kurz war, um Abgeordnete der übrigen Städte einzuberufen, oder der Gegenstand für zu gering angesehen werden konnte, um deshalb eine allgemeine Versammlung auszuschreiben. Zu den wendischen Städten, mit welchen Lübeck eine Art von engerem Ausschuss bildete, zählte man gewöhnlich Hamburg, Rostock, Wismar, Stralsund, Greifswalde und Lüneburg.