Anhang

Notizen für Badegäste und die Besucher von Helgoland überhaupt.

Die Abfahrtsstation der Dampfschiffe nach Helgoland war bisher bloß Hamburg, nach welchem Ort sich also der Reisende begeben muss.


Die Geldverhältnisse Hamburgs und Helgolands sind dieselben, so wie sich auch die Wirtshausrechnungen ziemlich gleich stellen.

Das gewöhnliche Geld sind Schillinge und Mark. Von den Schillingen gehen 40 auf einen Preußischen Thaler und l6 auf die Mark, so dass ein Verhältnis von 5 zu 2 zwischen Mark und Thaler stattfindet.

Das Gepäck, welches man nach Helgoland mitnimmt, muss man mit der deutlichen Adresse Helgoland und seinem Namen versehen, sonst kann es leicht passieren, dass es unterwegs mit abgeladen wird und verloren geht. Beim Landen in Helgoland braucht man sich nicht um die Sachen zu kümmern; sind dieselben ausgeschifft, so werden sie in einen Schuppen neben dem Badehaus gebracht, wo man die seinigen aussucht und nach der Wohnung bringen lässt.

Wer an der Seekrankheit leidet, tut am besten sich auf den Rücken zu legen, sobald das Schiff anfängt zu stampfen. Mittel gegen die Seekrankheit gibt es nicht, und es ist schon vorgekommen, dass Leute, welche etwas dagegen verschluckten, erst recht davon mitgenommen wurden. Es schadet auch gar nichts, wenn man die paar Stunden seekrank ist, sondern kuriert den Magen recht aus und erweckt für die folgenden Tage sehr guten Appetit. Auf der Hinreise tut man wohl, kurz nach der Abfahrt von Hamburg zu frühstücken und nicht zu warten bis, man bald in der See ist. — Auf der Herreise lässt man gewöhnlich Cuxhaven vorbei, ehe man etwas zu sich nimmt, es ist beides der Sicherheit wegen.

Wenn man auf die Brücke geht, welche auf dem Dampfschiff der Standort des Kapitäns ist, so muss man die Seite freilassen, auf welcher der Kapitän steht und dem Mann am Steuer durch eine Handbewegung die Richtung zeigt, nach der er steuern soll. Manche Leute glauben ein Recht zu haben, überall zu stehen und genieren den Kapitän, der in der obern Elbe die größte Aufmerksamkeit anwenden muss, um das schnell laufende Schiff durch die andern Fahrzeuge und die Sandbänke zu bringen. Eine Handbewegung, die dem Mann am Steuer verloren geht, kann stundenlangen Aufenthalt und große Geldkosten verursachen. — Gewöhnlich schiebt Kapitän Otten die Leute stillschweigend auf die Seite, wenn es ihm gar nicht mehr möglich ist durchzukommen. Ebenso ungern sieht er es, wenn sich verwegene Landratten auf die Radkasten stellen, obgleich er es stillschweigend und unter der Voraussetzung gestattet, dass sie „schwimmen“ können.

Eben so wenig muss man eine Unterhaltung mit dem „Mann am Steuer“ anknüpfen. Es ist dies ein Matrose, der alle Stunden abgelöst wird und seine ganze Aufmerksamkeit auf den Kapitän oder in See auf den anbefohlnen Kompassstrich richten muss. Die Binnenländer halten ihn stets für den Steuermann und betrachten ihn mit viel Respekt.

Dem Steward, der ungefähr dasselbe ist, was im Hotel ein Kellner vorstellt, sollte man nach genossener Seekrankheit ein kleines Trinkgeld zu geben nicht vergessen, denn er verdient es wohl wegen seiner Bemühungen.

Den Matrosen, wenn es rechte Seeleute sind, darf man in dieser Form nichts anbieten, denn diese pflegen Trinkgelder zu verachten, wenn sie nicht von Passagieren einer großen Reise kommen, welche dann etwas für die Mannschaft an den Steuermann geben.

Wer in Helgoland gern sogleich ein Logis haben will, hat hart am Strand Gelegenheit genug, sich einzuquartieren. Neben dem Backhaus findet er den berühmten Mohr, oder Hotel Mohr (ob er Karl oder Franz heißt, kann ich nicht sagen), dann Hotel Krüß, um die Ecke des Badehauses Uterhark in Stadt Magdeburg, nebenan Schinski, dann Stadt Paris und so fort. — Uterhark und sein Nachbar sind ein paar sehr empfehlenswerte solide Leute.

Im Oberland sind an der Falm mehrere Hotels, die alle ziemlich gleich sind und nebeneinander liegen.

Wer Table d’hôte speisen will, kann dies im Konversationshaus oder in den Hotels des Oberlandes tun. — Nach der Karte speist man sehr gut im „Fremdenwillkommen“ in der Bindfadenallee. Man tut übrigens am besten, die Reihe herum zu essen, wobei man nebst der Veränderung die beste Gelegenheit hat, nach Geschmack sein Speisehaus zu wählen.

Neben Fremdenwillkommen, im Pavillon, und in Stadt Magdeburg kann man recht gutes Bier haben. Wein hat man zu denselben Preisen wie in Hamburg überall.

Wer sich bei längerem Aufenthalt Wein, Kaffee, Tee, Zucker und dgl. mitnehmen will, tut Wohl daran. Zoll ist nirgends zu bezahlen, Pass und Aufenthaltskarten kennt man nicht; eine Badeliste ersetzt diese Anstalten. Die Namen der Ankommenden werden aus den Fremdenbüchern abgedruckt.

Die Bademusik bringt gewöhnlich jedem Ankommenden ein Ständchen, das in der Regel mit einem Thaler honoriert wird, und womit die Sache ziemlich abgemacht ist. Früher musste oder sollte jeder einzelne Badegast 4 Mark*) und eine Familie 6 Mark an die Musik bezahlen, welche dadurch eine Art festen Gehalt, bezog. Jetzt gibt Jeder was er Lust hat, und wer gar nichts bezahlen will, kann auch nicht dazu gezwungen werden.

Die Wäsche besorgen meistens Hamburgerinnen, die während der Badezeit herüberkommen.

Das Badecomité, oder vielmehr die Badeanstalt, hat verschiedene Taxen aufgestellt, um der Prellerei Einhalt zu tun; denn es konnte früher vorkommen, dass ein Helgoländer für einen Koffer die Treppe hinaufzutragen Einen Thaler verlangte. Jetzt ist dies anders, denn das An- und Absetzen, so wie das Wegschaffen des Gepäckes wird von der Kommune besorgt.

Das Ansetzen vom Dampfschiff kostet mit allem Gepäck 12 ß (Schilling)
Jedes Stück Gepäck vom Strand nach dem Unterland für jeden Träger 2 ß (Schilling)
Jedes Stück Gepäck vom Strand nach dem Oberland für jeden Träger 4 ß (Schilling)

*) 1 M (Mark) = 16 ß (Schilling) = 12 Ngr (Groschen)

Für Bäder bezahlt man:

Wagenbäder auf der Düne 12 ß.
do. das Dutzend 8 M.
Ein warmes Bad im Badehause 20 ß.
do. das Dutzend 14 M.
Ein Regenbad 8 ß.
do. das Dutzend 5 M.
Sturzbad 8 ß.
do. das Dutzend 5 M.
Ein Sitzbad 4 ß.
do. das Dutzend 5 M.
Eine kleine kalte Dusche 8 ß
do. das Dutzend 5 M.
Eine große kalte Dusche 1 M.
do. das Dutzend 11 M.
Eine große warme Dusche 24 ß
do. das Dutzend 16 M.
Für das Übersetzen nach der Düne mit der Badefähre hin und zurück 4 ß.

Der Wirt des Pavillons auf der Düne übernimmt die Besorgung und Aufbewahrung der Badewäsche gegen folgende Vergütung:
Für ein großes wollenes oder leinenes Betttuch, Badekleid oder dgl. pr. Woche 8 ß
Ein Handtuch pr. Woche 4 ß
Ein der Badeanstalt gehöriges Handtuch kostet jedes Mal 1 ß.

Eine Anzahl Schiffer haben sich verpflichtet, nach einer vom Badecomité aufgestellten Taxe zu fahren, worüber man jedoch stets mit ihnen vorher unterhandeln muss. Die Preise stellen sich danach folgendermaßen:

1) Eine Ausfahrt des Nachmittags nach der Düne, wenn acht oder mehr Personen im Schiff sind, die Gesellschaft mag dort nur kurze Zeit oder bis zur Nacht verbleiben, à Person 8 ß.
2) Eine Ausfahrt nach der Düne von weniger als acht Personen, wenn die Gesellschaft die Schiffe bei sich und zur Disposition behält, pr. Schiff 4 M.
3) Eine Ausfahrt nach der Düne, wenn drei bis acht Personen im Schiff sind, die Schiffer gleich zurückkommen dürfen und die Gesellschaft zu einer bestimmten Zeit abholen, à Person 8 ß.
4) Eine einzelne Person, welche das Schiff bei sich behält, pr. Stunde 1 M.
Ebenso viel, wenn sich dieselben bloß hinübersetzen und wieder abholen lässt.
5) Eine Umfahrt um Helgoland und zugleich um die Badeinsel mit dem Ruder- oder Segelboot, wenn fünf oder mehr Personen im Schiff sind, à Person 1 M.

Um die Insel Helgoland.

1) Vier Personen oder mehr in einem Schiff, à Person 6 ß.
2) Unter vier Personen, à Person 8 ß.
3) Eine Person 1 M.
4) Bei Erleuchtung der Grotten erhalten die Schiffer keine Barzahlung, sondern ihre 8 Schillinge von jeder der eingelieferten Karten, welche als Fahrbillet von den Teilnehmern an der Partie im Comptoir der Badeanstalt gelöst werden. Weitere Ansprüche können die Schiffer nicht machen.

Eine Ausfahrt auf den Fischfang.

Die Fischer sind verpflichtet, zu einer solchen bis zu acht Angelgerätschaften und den dazu gehörigen Köder mitzunehmen. Die gefangenen Fische gehören der Gesellschaft und werden nicht extra bezahlt.

1) Vier oder mehr Personen in einem Schiff, ganz abgesehen davon, ob alle angeln oder nicht, die erste Stunde à Person 8 ß.
Für jede folgende Stunde à Person 4 ß.
2) Unter vier Personen, die erste Stunde pr. Schiff 2 M.
Für jede folgende Stunde 1 M.
Ausfahrten zum Hummerfang werden ebenso bezahlt. Die gefangenen Hummer gehören indes dem Schiffer.

Jagdfahrten.

1) Ein Boot mit einem Ruderer pr. Stunde 1 M.
do. mit zwei Mann 24 ß.
Eine große Ruderschlupp mit vier Mann, die erste Stunde 3 M.
Für jede andere Stunde 2 M.
Wenn nebst den Jagdgewehren Fischgeräte mitgenommen werden, so wird für jedes benutzte Angelgerät nebst Köder 4 Schilling bezahlt.

Für Fahrten auf dem Meer wird bezahlt:

1) Wenn vier oder mehrere Personen im Boot sind, à Person 6 ß.
Bei weniger Personen pr. Schiff l M. 8 ß.
Ein Segelschiff kostet die erste Stunde 3 M
Für jede folgende Stunde 2 M.
Eine große Fischerschlupp mit drei Mann, gleichviel wohin gesegelt wird und wie viel Personen im Schiff sind 8 M.
Zum Makrelenfang auszusegeln die erste Stunde 3 M. Jede folgende 2 M.
Die Fische gehören der Gesellschaft.
Line große Fischerschlupp mit zwei großen Fischleinen 10 M.
Der Fang gehört der Gesellschaft.
Kinder und Dienstboten zahlen immer die Hälfte.

Reglement für die Badeanstalt.

l) Die tägliche Badezeit ist, unabhängig von Ebbe und Flut, von 6 Uhr Morgens bis gegen 2 Uhr Nachmittags. Während dieser Zeit unterhält die Fähre der Badeanstalt eine ununterbrochene Verbindung zwischen den beiden Inseln gegen taxmäßigen Fährlohn, und dieselben Ruder- und Segelschiffe liegen des Nachmittags, unter Umständen auch Abends, zwischen den zwei grünen Pfählen am Strande gegen feste Taxen zu allen Vergnügungstouren für die Badegesellschaft bereit.

Schiffe und Mannschaft dieser Fähre allein stehen unter der Controle der Badedirektion und deren Beamten.

2) Die Billets für die Bäder, sowohl in offener See als im Badehause, werden nach vorerwähnter Taxe im Comptoir der Badeanstalt ausgegeben, welche im Badehause gelegen, von 6 Uhr früh bis Mittag und von 3 Uhr Nachmittags bis Abends geöffnet, zugleich auf alle Erkundigungen durch die Sekretäre der Badeanstalt Auskunft gibt.

3) Im Badehause werden von 6 Uhr Morgens bis 9 Uhr Abends alle Arten Bäder stets bereit gehalten, nur müssen warme Bäder eine halbe Stunde vorausbestellt werden. Die Anwendung der großen Dusche, so wie alle nach besonderer ärztlicher Verordnung herzustellenden Bäder, bedürfen der Zustimmung des hiesigen Badearztes Herrn Nr. von Aschen.

4) Die Jagd auf der Badeinsel während der Badestunden ist wegen der damit verbundenen Gefahr nicht gestattet, und eine Ordre des hiesigen Gouvernements verbietet namentlich alles Schießen von 7 Uhr des Morgens bis 2 Uhr Nachmittags. Nach dieser Zeit ist die Jagd dort für Jedermann erlaubt. Aus den Fährschiffen der Badeanstalt darf unter keiner Bedingung geschossen werden, und das Mitnehmen von Schießgewehren in dieselben ist nicht gestattet.

5) Auf der Badeinsel bezeichnen Wegweiser die Grenzen der Wege zu den Badeplätzen der Damen und Herren, und solche dürfen unter keinem Vorwande überschritten werden. Auch wird die Landung und Abfahrt der Fährschiffe dort von einem sachkundigen Beamten der Badeanstalt geleitet, der zur Aufsicht über Fährpersonal, wie über die am Badestrande einzuhaltende Ordnung ebenfalls verpflichtet ist, und an welchen die respektiven Badegäste im Fall dort vorkommender Übelstande, sich zu wenden ersucht werden.

6) Die Zahl der Plätze in den Fährschiffen ist keine bestimmte, und die Aufnahme in dieselben, richtet sich nach den Umständen. Die Beamten der Badeanstalt, welche die Überfahrt leiten, sind indessen, so wie die Fährschiffe! selbst, aufs strengste verpflichtet, nicht mehr Personen in die Schaluppen einsteigen zu lassen, als mit Bequemlichkeit darin Platz nehmen können, weshalb auch höflichst gebeten wird, den Anordnungen derselben Folge zu leisten. Ebenfalls wird ersucht, bei Gegenwart von Damen in den Fährschiffen nicht zu rauchen.

7) Das Verzeichnis der auf Helgoland anwesenden Badegäste und der die Insel besuchenden Fremden wird im Comptoir der Badeanstalt in gedruckten Exemplaren abgegeben und hält außerdem jeder Wirt eine Liste seiner eigenen Gäste, in welche sich gefälligst einzuschreiben recht sehr gebeten wird, da im Unterlassungsfalle die Badedirektion keine vollständigen Fremdenlisten liefern kann.

8) Das Konversationshaus, der hiesigen Kommune gehörig, steht nicht unter der Aufsicht der Badedirektion, sondern es hat dasselbe seinen eigenen Vorstand. Gegründete Klagen, die Badeanstalt betreffend, bittet man im Comptoir derselben in das dort befindliche Beschwerdenbuch mit eigener Namensunterschrift zu notieren, und wird die unterzeichnete Direktion es sich zur strengsten Aufgabe machen, Übelständen nach Vorkommen abzuhelfen und billigen Wünschen zu begegnen, so weit derselben die Macht dazu gegeben ist.

Die Direktion des Seebades.

Die Abgangszeit der Dampfschiffe von Hamburg ist Sonnabends, Dienstags und Donnerstags früh 9 Uhr von der Landungsbrücke in St.- Pauli. Die Fahrt dauert gewöhnlich 7 — 8 Stunden, was sich jedoch nach dem Wetter richtet.

Manchmal macht das kleinere Dampfschiff Elbe Extrafahrten, die billiger zu stehen kommen, als die regelmäßigen.

Das Dampfschiff Helgoland hat jetzt bloß einen Platz, der 15 Mark kostet; wenn man jedoch sogleich wieder mit zurückfährt, bezahlt man 24 Mark.

So eben erfahren wir, dass ein neuer Pachtkontrakt über die Spielbank abgeschlossen ist und zwar auf 15 Jahre, für 800 Louisdor pr. anno, und mit der Verpflichtung ein neues massives. Konversationshaus, welches wenigstens 100.000 Mark kosten muss, herzustellen. Als Pächter ward eine der deutschen Bankgesellschaften zu Homburg oder Baden bezeichnet.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Von Hamburg nach Helgoland