19. Selbstmörder gehört nicht in geweihte Erde.

Ein Mann in Lenzkirch, der sich in seinem Hause erhängt hatte, wurde, gegen des Pfarrers Willen, auf dem Kirchhof begraben. Da erstanden in der folgenden Nacht aus den Gräbern die Todten, rissen den Selbstmörder aus der geweihten Erde und warfen ihn vor den Gottesacker. Auf dieses begrub man ihn im Guckenloch, einer wilden Schlucht des Stiegwaldes, wo er, mit dem Strick um den Hals, noch heute umgeht.