Unpolitische Bilder aus St. Petersburg. 12. Pensionen und Ökonomie — machen.
Skizzen, nach dem Leben gezeichnet
Autor: Jerrmann, Eduard (1798-1859) Schauspieler, Puppenspieler, Landwirt, Erscheinungsjahr: 1851
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Themenbereiche
Politik, Gesellschaft, Wirtschaft Russland Gesundheit, Medizin, Homöopathie Landwirtschaft, Natur und Umwelt
Enthaltene Themen: Russland, Russen, Leibeigenschaft, Bauern, Reformen, St. Petersburg, Heimat, Hauptstadt, Land und Leute, Militärdienst, Sitten und Bräuche,
Zu den vielen Abgeschmacktheiten, die über Russland zirkulieren, gehören auch die von den enormen Pensionen, welche die Beamten beziehen, und den noch viel enormeren Unterschleifen, welche sich Letztere, namentlich bei der Militär-Verwaltung, erlauben.
Was nun den ersten Punkt betrifft, so ist es wahr, dass jeder Beamte, nach zurückgelegtem zweiundzwanzigsten Dienstjahre, Anspruch auf volle Pension hat (d. h. auf so viel, als sein etatsmäßiger Gehalt betrug). Das ist aber auch gar nichts Übertriebenes, wenn man bedenkt, dass der höchste etatsmäßige Gehalt (ich nehme die höchsten Militär-und Zivil-Chargen aus, wie die eines Feldmarschalls, Ministers oder Gesandten) nur Viertausend Rubel B. (etwas mehr als tausend Thlr. Pr.) betragt. Sollte ein General oder wirklicher Staatsrat in Preußen oder Österreich, nach zweiundzwanzigjährigen Diensten, nicht mindestens eben so viel Pension beziehen? — Dies erläutert, gehe ich nun zum zweiten Satze über, der sich von selbst ans dem Ersteren erklärt. Da Niemand, aus Rücksicht auf den Pensions-Etat, einen höheren Gehalt als viertausend Rubel B. beziehen darf, es aber in die Augen springt, dass sehr viele Staatsdiener, schon vermöge ihrer dienstlichen Stellung, mit solchem Gehalte unmöglich existieren können, so sind ihnen eine Masse temporärer Emolumente zugewiesen, die aber mit der Pensionierung erlöschen. Diese Emolumente werden auch nur zum kleinsten Teile, wie Tafelgelder, Diäten usw., bar ausgezahlt, vielmehr sind sie auf ein Durchschnitts-Einkommen berechnet, bei dem sich die Bezieher in der Regel ganz gut stehen, und nach dem Willen der Krone auch gut stehen sollen, wobei sie aber doch gewissen Chancen unterworfen sind, und immer ein Risiko laufen.
Die Krone geht, abgesehen von obiger Pensions-Rücksicht, dabei von dem Grundsatze aus, die Chefs der verschiedenen Verwaltungszweige durch einen Anteil am Etat mehr für dieselben zu interessieren, sie freier, unabhängiger zu machen, und dadurch das Recht zu gewinnen, sie auch einer um so strengeren Verantwortung zu unterwerfen. Was nun die letztere betrifft, so geht dies in der Tat oft bis ins Absurde; Gründe werden Seitens des obersten Chefs nicht gehört; ein Unglück ist für den, in dessen Verwaltungskreis es fällt, ein Verbrechen. Eine Revolte in einer Compagnie entehrt den Kommandierenden; der vernagelte Huf eines Pferdes bringt den Stallmeister leicht um seinen Posten; der Unterschleif eines Kassiers den Chef um seinen Kredit. Daher die ungeheure Verantwortlichkeit, die von oben herab jeder Vorgesetzte seinem Untergebenen aufbürdet, und da diese Verantwortlichkeit nicht ohne eine gewisse Freiheit der Bewegung zur Wahrheit werden kann, so entsteht aus ihr wieder diese Beamtengewalt, die man hier kennen gelernt haben muss, um eine klare Idee von dem Worte Bürokratie zu erhalten. Auf dieses Prinzip der Responsabilität ist nun wieder das ganze Gebäude des Dienstes errichtet.
Jeder Beamte ist Herr, soweit seine Responsabilität reicht. Das geht auch auf den finanziellen Teil der Verwaltung über. Den Chefs, welchen solche übertragen ist, steht vollkommene Freiheit zu, das ihnen Anvertraute zu verwalten, wie sie es für gut finden, nach ihrem bestmöglichsten eigenen Vorteil, wenn sie nur ihre Pflicht im Kreise ihrer Verantwortlichkeit erfüllen. Einen Stallmeister, dessen Pferde noch so schön im Stande sind, würden in Deutschland herbe Vorwürfe treffen, wurde er überwiesen, ihnen nur eine Metze Hafer entzogen zuhaben, oder ihnen nicht gut zu streuen; dagegen trifft ihn keine Verantwortung über deren Kranksein oder Herabkommen, wenn er nur nachweisen kann, seinerseits keine Veranlassung dazu gegeben zu haben. In Russland ist das anders; dort kann er den Pferden zur Streu Ziegelsteine unterlegen und sie mit Maikäfern füttern, wenn sie nur schön und kräftig sind; Krankheit und Tod dagegen ist seine Schuld, und bestätigten auch zehn Ärzte das Gegenteil. In wie fern das Prinzip ein gutes sei, will ich nicht untersuchen; sicher ist es, dass es zum erwünschten Ziele führt; die Mittel dazu sind freilich nicht stets die delikatesten, aber die eben angeführten Umstände tragen viel zur Entschuldigung bei. So transportierte ein Offizier meiner Bekanntschaft kaiserliche Pferde. Der Mann ist das beste, weichste Herz unter der Sonne, und er versicherte mich, er hätte öfters bei schlechtem Wetter, wenn er in einem Dorfe Nachtquartier bezog, und kein Stroh vorfand, den Bauern die Häuser abdecken lassen. „Es tat mir wehe," sagte er, „dass den Leuten der Regen in die Betten strömte, aber meine Pferde mussten trocken liegen, das geht auf meine Responsabilität." Ich war froh, dass die Dächer mit Stroh gedeckt waren, hätte er, statt dessen, Ziegel vorgefunden, ich glaube, er hätte den Bauern die Betten weggenommen, und sie unter seine Pferde gestreut. Dabei, ich wiederhole es, war er ein vortrefflicher Mensch; aber er war Russe, und der Russe kennt nichts höheres als das Wort: „Dienst." Freilich zieht er oft daraus sehr sonderbare Konsequenzen.
Derselbe Offizier versicherte mich, auf der ganzen Reise, so lange er russischen Boden unter seinen Füßen gehabt, habe man keinen Kopeken Bezahlung von ihm genommen. Jeden Morgen brachte ihm der Schulze oder Bürgermeister die quittierte Rechnung, und wies standhaft den Betrag zurück. Das war gewiss nicht Liebe, weder zu des Kaisers Pferden, noch zu deren Führer; Furcht war's vor den Folgen der Bezahlung. — So nimmt diese in ganz Russland kein Postmeister von einem Kabinetts-Courier; die Furcht, seine Pferde auf der Station stürzen zu sehen, lässt ihn lieber das Postgeld verschmerzen; der Krone aber wird es nie einfallen, weder jenen Offizier noch diesen Courier zur Verantwortung zu ziehen, dass er nicht bezahlte; seine Verantwortung geht nur dahin, Pferde und Depeschen richtig und zur rechten Zeit abzuliefern.
Dasselbe Verhältnis waltet auch bei den Militär-Chefs ob. Die Kommandierenden aller Grade haben ihre Verpflichtung; die müssen sie erfüllen, auf welche Weise, das ist ihre Sache. Hier spielt das Artell eine große Rolle. Sämtliche Anschaffungen der Bedürfnisse des Regimentes ist des Obersten Sache. Es ist Alles spezifiziert, und er erhält die Summe in Bausch und Bogen, oder es wird ihm monatlich die Differenz ausgezahlt. Man berechnet ihm z. B. hundert Scheffel Hafer und fünf Zentner Heu; er braucht aber nur fünfzig Scheffel Hafer und dafür zwanzig Zentner Heu — so wird ihm die Differenz berechnet, und wird ihm zu seinem Vorteil, als ihm rechtmäßig zukommend, vor Jedermanns Augen, ausgezahlt oder gut geschrieben. Der technische Ausdruck dafür ist: „Ökonomie machen." — Am wunderbarsten geht es damit bei den Remonten her. Im Innern des Landes ist das leichter, dort werden auch wohl nicht so strenge Anforderungen gemacht, als in Petersburg bei der Garde, wo kein Pferd ein auszeichnendes Fleckchen oder Härchen haben, keines einen halben Zoll höher oder länger sein darf, als das andere, und solche Pferde! welche Aufgabe! —
Die Krone macht bedeutende Ansprüche und zahlt wenig; für ein Husaren-Pferd rechnet sie, glaube ich, vierhundert Rubel B., und für ein Dragonerpferd fünfhundert; doch wie gesagt, ich habe es vergessen, auch tut das nichts zur Sache, denn was sie auch zahle, es ist immer nicht der dritte Teil des reellen Wertes. Die Kommandierenden aber setzen ihren Stolz in die Pferde ihres Regiments, und können gleichwohl aus ihrer Tasche keinen Deut zu deren Anschaffung beitragen. Was ist zu tun? Man wählt jedesmal unter den jungen Offizieren die reichsten und ehrgeizigsten aus, und schickt sie „auf Remonte". Diese jungen Leute setzen einesteils ihren Ehrgeiz darein, den übernommenen Auftrag brillant auszuführen, andererseits kennen sie bei der Wichtigkeit des Gegenstandes das Mittel, die Gunst ihres Vorgesetzten sich zu erwerben, und so setzt oft so ein junger Kavalier ein mäßiges Vermögen daran, und opfert vierzig bis fünfzig tausend Rubel auf, indem er statt des etatsmäßigen Preises von fünfhundert Rubeln deren tausend, fünfzehnhundert zahlt, und sich halb ruiniert für den Ruhm, „gute Remonten" gebracht zu haben. Ist er nun so reich, dass es ihm auf das Krons-Etatsgeld auch nicht ankommt, so schlägt er den geringeren Verlust zu dem größeren, wirft mit dem Kern auch die Kirsche fort, und zahlt das Ganze aus seiner Tasche; der Oberst quittiert mit seiner Liebe und hat — „Ökonomie" gemacht. Auch hier, wie bei fast allen russischen Gesetzen, hat die Grund-Idee viel Gutes, aber die Art der Exequirung zerstört oft den Segen der besten Idee. Ich wollte nur dartun, dass, wenn sich auch mancherlei gegen diese Handhabung der Gesetze sagen ließe, sie doch dem Buchstaben derselben nicht zuwider laufe, und daher die harten Benennungen nicht verdiene, womit man sie in Deutschland belegt.
Was nun den ersten Punkt betrifft, so ist es wahr, dass jeder Beamte, nach zurückgelegtem zweiundzwanzigsten Dienstjahre, Anspruch auf volle Pension hat (d. h. auf so viel, als sein etatsmäßiger Gehalt betrug). Das ist aber auch gar nichts Übertriebenes, wenn man bedenkt, dass der höchste etatsmäßige Gehalt (ich nehme die höchsten Militär-und Zivil-Chargen aus, wie die eines Feldmarschalls, Ministers oder Gesandten) nur Viertausend Rubel B. (etwas mehr als tausend Thlr. Pr.) betragt. Sollte ein General oder wirklicher Staatsrat in Preußen oder Österreich, nach zweiundzwanzigjährigen Diensten, nicht mindestens eben so viel Pension beziehen? — Dies erläutert, gehe ich nun zum zweiten Satze über, der sich von selbst ans dem Ersteren erklärt. Da Niemand, aus Rücksicht auf den Pensions-Etat, einen höheren Gehalt als viertausend Rubel B. beziehen darf, es aber in die Augen springt, dass sehr viele Staatsdiener, schon vermöge ihrer dienstlichen Stellung, mit solchem Gehalte unmöglich existieren können, so sind ihnen eine Masse temporärer Emolumente zugewiesen, die aber mit der Pensionierung erlöschen. Diese Emolumente werden auch nur zum kleinsten Teile, wie Tafelgelder, Diäten usw., bar ausgezahlt, vielmehr sind sie auf ein Durchschnitts-Einkommen berechnet, bei dem sich die Bezieher in der Regel ganz gut stehen, und nach dem Willen der Krone auch gut stehen sollen, wobei sie aber doch gewissen Chancen unterworfen sind, und immer ein Risiko laufen.
Die Krone geht, abgesehen von obiger Pensions-Rücksicht, dabei von dem Grundsatze aus, die Chefs der verschiedenen Verwaltungszweige durch einen Anteil am Etat mehr für dieselben zu interessieren, sie freier, unabhängiger zu machen, und dadurch das Recht zu gewinnen, sie auch einer um so strengeren Verantwortung zu unterwerfen. Was nun die letztere betrifft, so geht dies in der Tat oft bis ins Absurde; Gründe werden Seitens des obersten Chefs nicht gehört; ein Unglück ist für den, in dessen Verwaltungskreis es fällt, ein Verbrechen. Eine Revolte in einer Compagnie entehrt den Kommandierenden; der vernagelte Huf eines Pferdes bringt den Stallmeister leicht um seinen Posten; der Unterschleif eines Kassiers den Chef um seinen Kredit. Daher die ungeheure Verantwortlichkeit, die von oben herab jeder Vorgesetzte seinem Untergebenen aufbürdet, und da diese Verantwortlichkeit nicht ohne eine gewisse Freiheit der Bewegung zur Wahrheit werden kann, so entsteht aus ihr wieder diese Beamtengewalt, die man hier kennen gelernt haben muss, um eine klare Idee von dem Worte Bürokratie zu erhalten. Auf dieses Prinzip der Responsabilität ist nun wieder das ganze Gebäude des Dienstes errichtet.
Jeder Beamte ist Herr, soweit seine Responsabilität reicht. Das geht auch auf den finanziellen Teil der Verwaltung über. Den Chefs, welchen solche übertragen ist, steht vollkommene Freiheit zu, das ihnen Anvertraute zu verwalten, wie sie es für gut finden, nach ihrem bestmöglichsten eigenen Vorteil, wenn sie nur ihre Pflicht im Kreise ihrer Verantwortlichkeit erfüllen. Einen Stallmeister, dessen Pferde noch so schön im Stande sind, würden in Deutschland herbe Vorwürfe treffen, wurde er überwiesen, ihnen nur eine Metze Hafer entzogen zuhaben, oder ihnen nicht gut zu streuen; dagegen trifft ihn keine Verantwortung über deren Kranksein oder Herabkommen, wenn er nur nachweisen kann, seinerseits keine Veranlassung dazu gegeben zu haben. In Russland ist das anders; dort kann er den Pferden zur Streu Ziegelsteine unterlegen und sie mit Maikäfern füttern, wenn sie nur schön und kräftig sind; Krankheit und Tod dagegen ist seine Schuld, und bestätigten auch zehn Ärzte das Gegenteil. In wie fern das Prinzip ein gutes sei, will ich nicht untersuchen; sicher ist es, dass es zum erwünschten Ziele führt; die Mittel dazu sind freilich nicht stets die delikatesten, aber die eben angeführten Umstände tragen viel zur Entschuldigung bei. So transportierte ein Offizier meiner Bekanntschaft kaiserliche Pferde. Der Mann ist das beste, weichste Herz unter der Sonne, und er versicherte mich, er hätte öfters bei schlechtem Wetter, wenn er in einem Dorfe Nachtquartier bezog, und kein Stroh vorfand, den Bauern die Häuser abdecken lassen. „Es tat mir wehe," sagte er, „dass den Leuten der Regen in die Betten strömte, aber meine Pferde mussten trocken liegen, das geht auf meine Responsabilität." Ich war froh, dass die Dächer mit Stroh gedeckt waren, hätte er, statt dessen, Ziegel vorgefunden, ich glaube, er hätte den Bauern die Betten weggenommen, und sie unter seine Pferde gestreut. Dabei, ich wiederhole es, war er ein vortrefflicher Mensch; aber er war Russe, und der Russe kennt nichts höheres als das Wort: „Dienst." Freilich zieht er oft daraus sehr sonderbare Konsequenzen.
Derselbe Offizier versicherte mich, auf der ganzen Reise, so lange er russischen Boden unter seinen Füßen gehabt, habe man keinen Kopeken Bezahlung von ihm genommen. Jeden Morgen brachte ihm der Schulze oder Bürgermeister die quittierte Rechnung, und wies standhaft den Betrag zurück. Das war gewiss nicht Liebe, weder zu des Kaisers Pferden, noch zu deren Führer; Furcht war's vor den Folgen der Bezahlung. — So nimmt diese in ganz Russland kein Postmeister von einem Kabinetts-Courier; die Furcht, seine Pferde auf der Station stürzen zu sehen, lässt ihn lieber das Postgeld verschmerzen; der Krone aber wird es nie einfallen, weder jenen Offizier noch diesen Courier zur Verantwortung zu ziehen, dass er nicht bezahlte; seine Verantwortung geht nur dahin, Pferde und Depeschen richtig und zur rechten Zeit abzuliefern.
Dasselbe Verhältnis waltet auch bei den Militär-Chefs ob. Die Kommandierenden aller Grade haben ihre Verpflichtung; die müssen sie erfüllen, auf welche Weise, das ist ihre Sache. Hier spielt das Artell eine große Rolle. Sämtliche Anschaffungen der Bedürfnisse des Regimentes ist des Obersten Sache. Es ist Alles spezifiziert, und er erhält die Summe in Bausch und Bogen, oder es wird ihm monatlich die Differenz ausgezahlt. Man berechnet ihm z. B. hundert Scheffel Hafer und fünf Zentner Heu; er braucht aber nur fünfzig Scheffel Hafer und dafür zwanzig Zentner Heu — so wird ihm die Differenz berechnet, und wird ihm zu seinem Vorteil, als ihm rechtmäßig zukommend, vor Jedermanns Augen, ausgezahlt oder gut geschrieben. Der technische Ausdruck dafür ist: „Ökonomie machen." — Am wunderbarsten geht es damit bei den Remonten her. Im Innern des Landes ist das leichter, dort werden auch wohl nicht so strenge Anforderungen gemacht, als in Petersburg bei der Garde, wo kein Pferd ein auszeichnendes Fleckchen oder Härchen haben, keines einen halben Zoll höher oder länger sein darf, als das andere, und solche Pferde! welche Aufgabe! —
Die Krone macht bedeutende Ansprüche und zahlt wenig; für ein Husaren-Pferd rechnet sie, glaube ich, vierhundert Rubel B., und für ein Dragonerpferd fünfhundert; doch wie gesagt, ich habe es vergessen, auch tut das nichts zur Sache, denn was sie auch zahle, es ist immer nicht der dritte Teil des reellen Wertes. Die Kommandierenden aber setzen ihren Stolz in die Pferde ihres Regiments, und können gleichwohl aus ihrer Tasche keinen Deut zu deren Anschaffung beitragen. Was ist zu tun? Man wählt jedesmal unter den jungen Offizieren die reichsten und ehrgeizigsten aus, und schickt sie „auf Remonte". Diese jungen Leute setzen einesteils ihren Ehrgeiz darein, den übernommenen Auftrag brillant auszuführen, andererseits kennen sie bei der Wichtigkeit des Gegenstandes das Mittel, die Gunst ihres Vorgesetzten sich zu erwerben, und so setzt oft so ein junger Kavalier ein mäßiges Vermögen daran, und opfert vierzig bis fünfzig tausend Rubel auf, indem er statt des etatsmäßigen Preises von fünfhundert Rubeln deren tausend, fünfzehnhundert zahlt, und sich halb ruiniert für den Ruhm, „gute Remonten" gebracht zu haben. Ist er nun so reich, dass es ihm auf das Krons-Etatsgeld auch nicht ankommt, so schlägt er den geringeren Verlust zu dem größeren, wirft mit dem Kern auch die Kirsche fort, und zahlt das Ganze aus seiner Tasche; der Oberst quittiert mit seiner Liebe und hat — „Ökonomie" gemacht. Auch hier, wie bei fast allen russischen Gesetzen, hat die Grund-Idee viel Gutes, aber die Art der Exequirung zerstört oft den Segen der besten Idee. Ich wollte nur dartun, dass, wenn sich auch mancherlei gegen diese Handhabung der Gesetze sagen ließe, sie doch dem Buchstaben derselben nicht zuwider laufe, und daher die harten Benennungen nicht verdiene, womit man sie in Deutschland belegt.