Oberfranken. 1512, 1562, 1636 bis 1749

    1512 hat man zu Burgebrach im Steigerwalde 4 Pfund 11 Pfennig verrechnet zum Trinken für die Nachbarn, da man die Wölfe gesucht hat und 10 Pfund von Hannsen Kuntzbauern eingenommen für den Gemeinochsen, den der Wolf gebissen hat.
    1562 den 27. November berichtet der Jäger Urban Schrap an den Markgrafen Georg Friedrich von Bayreuth, er habe aus gnädigem Befehl einen Stechgaul den Wölfen in der Rechleiten zu einem Luder legen lassen; drei Bauern aus Lindau, einem Dörfchen bei Culmbach, hätten aber den Gaul in eine Dickung geschleift und wolle er das Luder wieder an seinen Ort schleifen lassen.
    1636. Zu allen den schweren Leiden, unter denen das Fürstentum Bayreuth im dreißigjährigen Kriege litt, kamen auch noch die Wölfe, welche sehr überhand genommen hatten und in diesem Winter großen Schaden anrichteten. Man sah 6 bis 10 Stück mit einander laufen. Sie rissen Hirsche, Ochsen und Pferde nieder und fraßen sie auf. Auch Menschen wurden hier und da von ihnen angefallen.
    1642 am 23. März gingen von Vordorf bei Wunsiedel drei Kinder hinaus in den Wald, um Beeren zu suchen. Da kam ein Wolf, packte einen 8jährigen Knaben und trug ihn fort. Die beiden andern Kinder liefen davon und schrien. Der Wolf wurde zwar verfolgt, allein von dem Knaben fand man nichts mehr, als den Kopf, einen Arm und die beiden Beine.
    1645. Die Wölfe hatten sich in einem solchen Grade im Bayreuther Fürstentum vermehrt, dass sie Menschen und Tieren gefährlich wurden. Eine Unzahl derselben hielt sich auf dem großen und kleinen Kornberg, bei Rehau, bei Röhrenhof und in andern Gegenden auf. Bei Wunsiedel wurden 2 Bauernkinder aus den Häusern fortgeschleppt und zerrissen, und in Hof liefen 5 Wölfe bis in die Gärten und an die Bleichhäuser hinein und fraßen den Esel des Kapellmüllers bis auf die Knochen. Als in der Mitte des Dezembers eine große Kälte einfiel, so liefen die Wölfe haufenweise bei Tag und Nacht in die Dörfer und zerrissen Menschen und Tiere. Deswegen stellte endlich der Oberforstmeisterei-Verweser von Thüna nebst dem Vogte Sittig zu Rehau eine große Wolfsjagd in den Kirchenlamitzer Wäldern an, wozu die Stadt Hof 20 Musketiere stellte. Die Förster in den sechs Ämtern erhielten den strengsten Befehl, bei Verlust ihres Dienstes auf die Vernichtung dieser Tiere mehr Fleiß zu verwenden. Auch Hirsche und wilde Schweine hatten außerordentlich überhand genommen und fügten den Feldern großen Schaden zu, eine wahre Landplage aber waren die Wölfe. Der Oberforst- und Jägermeister ober- und unterhalb des Gebirgs, Amtmann zu Kirchenlamitz und Forstmeister der Sechsämter Wunsiedel, Neidhard Georg Wilhelm von Thüna berichtete am 17. November [/b]1647 an den Markgrafen: „Es sind bei dieser gefallenen Neu 8 Wölfe im Rosengarten an der Luxburg, im Amt Wunsiedel gelegen, geblieben und 5 dergleichen auf dem Leuthneer und Thiersteiner Wald gespürt worden. Wenn doch nur der liebe Gott das (Kriegs-) Volk außer Land führte, dass man den hohen Zeug herein bringen könnte! Doch will ich sehen, wie den Wölfen in etwas Einhalt kann getan werden, weil außerdem heuer die Hirsche, deren es viele gibt, einen kalten Markt haben dürften.
    [b]1649
im Dezember liefen die Wölfe zu dreien und vieren in die Dörfer und trugen die Hunde von den Ketten hinweg. Der Markgraf vertröstete auf die baldige Ruhe im Lande, es währte aber noch lange, bis diese Raubtiere ganz ausgerottet wurden. Der gute Markgraf Christian erlebte es nicht mehr. Zwar ließ er unterm 3. Februar
    1654 den Befehl ergehen, dass Jedermann die Wölfe schießen dürfe und für jeden an die Oberforstmeisterei eingelieferten Wolf, dessen Zähne unversehrt seien, einen Reichsthaler Schussgeld erhalten solle. Allein noch im Jahre 1660 gab es im Fichtelgebirge, namentlich im Weissenstädter Wald und in der Kirchenlamitzer Wildfuhr, viele Wölfe.
    1656 den 22. Januar berichtet Philipp von Waldenfels an den Markgrafen Georg Albrecht, dass Lorenz Mayer zu Lobensteig, ein Amtsuntertan zu Pegnitz, dem er (W.) die Wildbahn daselbst zu fleißiger Aufsicht anbefohlen, zwei Wölfe geschossen, die Bälge aber, wie etwan vor diesem bräuchlich gewesen, zu ihm nach Rösslau geliefert und sein gebräuchliches Schießgeld für die Lieferung haben wollen. Zugleich fragte er an, ob er gleich hiebevorigen Amtleuten gegen Ausrichtung des Schießgeldes gedachter Bälge sich bedienen oder aber anderer Orten sie ausliefern solle.
von Thüna berichtete an den Markgrafen d. d. Kirchenlamitz den 5. Oktober
    1656, dass die Ausrottung der anwesenden Wolle, die sich in unterschiedlichen Truppen sehen lassen, hochnotwendig sei, damit die jetzig vermehrte Wildfuhr durch solche schädliche Tiere nicht hinwiederum geschwächt werde. Wenn nun Fürstl. Gnaden gemeint seien, dass die Wölfe sowohl, als auch etliche Rotten starke Sauen, Bachen mit Frischlingen, auch einzelne starke Sauen, welche sich in der Wunsiedler bei Vordorf, in der Kirchenlamitzer, Marktleithener und Thiersteiner Wildfuhr spüren ließen, den armen Untertanen zum Besten gefangen werden und zu dem Ende etlicher Jagdzeug hierher gehen sollte, sei er hierzu 6 Fuder hohe Tücher, ein Fuder alte Garne samt einem neuen und dem Streitbergischen Garne, wie auch 8 Wolfs- und 12 alte Rehgarne, so vordessen stetigs allhier gebraucht worden, benötigt; obgleich von obigen Tüchern 3 Fuder zerrissen sein sollten, hindere solches nichts, sondern beliebe S. Fürstl. Gnaden ohne untertänige Maßgebung gnädig anzubefehlen, 300 oder 400 Ellen Tuch zu verfertigen, könnten sodann gemeldte blöde Tücher durch die Zeugknechte in der großen Gesindstube zu Thierstein damit ausgeflickt werden und nun bei jetzig angefallener großer Kälte wenige Luderung, sondern hiesiger Landesart nach gemeiniglich um Galle, oder wohl ehender des Schnees zu gewarten, — könnte der Zeug kürzlich von Bayreuth aus auf hierher abgehen, damit straks im ersten Schnee die Sauen, welche sonsten bei großer Überhäufung dessen, anderer Orten sich verlaufen, füglich gefangen und in folgender übriger Zeit dem Wolfsfang abgewartet werde.
    1656 d. d. Hof den 20. November berichtet Christian Pfündel an Thüna, dass er bei dieser Neu 13 Hirsche, darunter einen weißen zwischen Neuhaus und Bergk, 34 Stück Wild, 3 Rehe, wie auch 5 Wölfe gespürt, von denen letztere im Büchich gegen den Lerchenberg, der Kreglitz und der Untreu traben.
    1657 am 11. Juni überschickte v. Thüna dem Markgrafen Georg Albrecht 5 lebendige junge Wölfe und die Alle, welche Paulus Götz auf der Götzenmühle bei Maries (Ahornis bei Münchberg) nächst an der Marleser Mühle gefunden, ,,vor welche ich Ew. Fürstl. Gnaden nicht 200 Thaler wollte nehmen heißen. Der Kerl hätte 20 Thaler verdient, allein ich habe ihn dem ehedessen ergangenen fürstl. gnäd. Befehl gemäß gehalten und vor einen jeden einen Reichsthaler gegeben, tut also zusammen samt der Alten 6 Reichsthaler — und dürfen Ew. Fürstl. Gnaden ferner nichts ausgeben; der Bauer, der sie bringt, muss sie zur Frohn dahin schaffen, gebühret ihm mehr nicht, als ein Stück Brot und ein Trunk Bier. — Er (Götz) verhofft, ehesten derer mehr zu bekommen. Diese 5 Junge und die überschickte alte Wölfin hätten aber großen Schaden in der Wildfuhr tun sollen! Gott sei dafür Dank, dass sie weg sind! Der Müller hat in ihren Loch oder Wohnung noch einen ganzen hintern Lauf von einem Stück Wild gefunden."
    1657 am 9. Dezember berichtet von Thüna an den Markgrafen, dass bei dieser Neue die vormals berichteten 10 Wölfe und ein einziger im großen Kornberg alle Tage gespürt worden, weil es aber ganz weich und nichts gefroren hat, haben sie nichts fangen können; traben von einer Stallstatt in die andere, und ehe man einmal sie bekreist, traben sie wieder fort. Wie sie denn gestern um l Uhr im Feld bei Spielberg (bei Wunsiedel gelegen), gesehen wurden. Heut Mittwoch haben die 10 Wölfe bei Langenbach (bei Steben gelegen) auf dem Martinlamitzer Wald ein Stück Wild gefangen, sind sodann durch den Nonnenwald durch und auf die Glatze des großen Kornbergs getrabt, allda man sie verlassen müssen, denn dieser Orten nicht fortzukommen ist. Es soll aber noch aller möglichster Fleiß an die Wölfe, dass sie gefangen werden möchten, gewendet werden. Heute will ich sie ludern lassen. Möchten sie einsten bleiben! Der Schnee ist gar zu gering. Gott bescheere nur mehr Schnee, hoffe, ich will mit Gottes Hilfe sie bekommen. Wenn sie nicht gefangen würden, es bliebe kein Hirsch und Stück Wild übrig. Sauen hat es genug; ich darf aber den Zeug nicht nass machen und nach solchen stellen, bis die Wölfe gefangen worden. Sobald es nun wieder schneit und ich nur einmal einen Fang unter die Wölfe tue, will ich sehen, dass ich eine Rotte Sauen oder etliche auch fange. Die Förster auf dem Thiersteiner, Selber, Hohenberger und Arzberger und Münchberger Walde haben dato keinen einzigen Wolf auf selben Wäldern gespürt.
    1657 am 13. Dezember berichtet von Thüna, dass diese ganze Zeit über bei Liegung dieses Schnees, welcher zwar gar gering, dass auch an teils Orten nicht fortzukommen ist, mit den Wölfen, welcher 10 auf einer und 5 auf der andern Truppe sind, nichts auszurichten gewesen, haben niemals halten wollen, sondern wenn man hat an zu stellen haben wollen, sind sie wieder fort getrabt. Wenn ich wegen der allzu vielen Wölfe den Sauen stets nachziehen dürfte, ich wollte stattlich Sauen fangen. Wenn es wieder schneit, soll an Wölfen, dass solche mögen gefangen werden, an keinem Fleiß nichts ermangeln. Wenn es doch Gottes Wille wäre, dass es schneien wollte. Sonst wird vonnöten sein, dass 5 oder 600 Ellen Tuch zu Ausflickung des ganzen Zeugs draußen und hier innen möchten bestellet und gemacht werden.
    1658 am 18. Februar suppliziert von Thüna für Joh. Albrecht Ramoffsky, welcher seit 2 Jahren jedes Mal bei der Wolfsjagd aufgewartet und auf Thünas Anlangen 10 bis 12 Reichsthaler aus Gnaden von dem Waldzins jedes Mal gereicht erhalten hat, bei dem Markgrafen Georg Albrecht nochmals um eine milde Beisteuer. Er habe ihn im heurigen Winter bei so kontinuierlichem Wetter nicht allein zu hochnotwendig besserer Bestellung der Vorsuche im Marktleuthner Forst, woselbst sich die gefangenen Wölfe fast am meisten und fast täglich enthalten, und dann bei ein als andern Tagen zum Anbinden wiederum gebrauchen müssen.
    1559 am 29. November berichtet von Thüna, dass bei jetzig erfolgter Neue mit der Wolfsjagdbestellung begonnen worden sei; am 28. November seien 2 Wölfe „in der Hell" Weissenstadter Waldes, 5 Wölfe im Kornberg, Leuthner Forst und der Orten gespürt worden. ,,Von Selb, Thierstein, Hohenberg, Seussen und Arzberg ist dato noch nichts berichtet. Die bemeldten 5 Wölfe haben schon 2 jährige rote Tiere gefangen und ganz aufgefressen, sich obbemeldten Tages im Kaltenbach in etwas niedergetun und als ich nach ihnen stellen wollen, das Ende nicht erwartet, sondern nach starkem Geheul fort und in den Kornberg getrabet."
Kurz darauf schrieb von Thüna (in litt. sine dato), dass 5 Wölfe auf dem Kohlwald „im Banholz" geblieben, 6 Wölfe aber auf dem Selber- und Thiersteiner Wald gewesen, welche das Wildpret und Hirsche dermaßen durchjagt und beide Wälder durchtrabt, dass die Förster nicht haben wissen können, auf welcher Seite solche geblieben. Der Richter zu Leuthen hat derer auch 3 gespürt. Will ich nun, dass die Hirsche und Wildpret gerettet werden, muss ich das Sau- und Bärenfangen anstehen lassen und den Zeug auf den Selber Wald gehen lassen. Möchte Gott Glück geben, dass ich solche Wölfe fangen möchte. Ich möchte der Wölfe halber grau werden.
    1660 am 13. Februar berichtet von Thüna, es müsse vor allen Dingen notwendiger und menschlicher Möglichkeit nach in äußerster Bemühung dahin getrachtet werden, wie die in hiesigen Gegenden noch enthaltende 5 Wölfe, wo nicht alle, doch des Teils gefangen werden möchten. Wie sonst die Wolfsjagd zu Hof ablaufe und wie viele Wölfe daselbst gespürt würden, gebe die Beilage, Bericht des Vogtes Sittich, zu erkennen; er — Thüna — habe mit 2 Fudern Zeug dahin succuriret. — P. S. Die Wölfe tun bei jetzigem Wetter großen Schaden, hoffe aber, „ob gottwohl bald noch einen Fang zu tun; sind derer 8 nunmehr Gottlob gefangen und einer tödlich durchschossen."
Beilage: Georg Ernst Sittich berichtet d. d. Rehau den 9. Februar 1660 an von Thüna — „dass wir alle Tage 3, 4 bis 5 Wölfe spüren, aber wir haben keine Neue und traben die Wölfe meistens alle im Heissenstein über die Saal, da uns unmöglich, mit diesem Zeug einzurichten, maßen über 8.000 Schritt die großen Klippen nicht einzurichten, wenn Seine Gestrengen uns nicht die Tücher und Wolfsgarn anher schicken. Sintemal heute Donnerstags 8 Wölfe im Heissenstein zusammen getrabet, 5 Wölfe auf einem Trupp und 3 wieder mit einander, so Hanns Heinrich sehen nein laufen. Fangen bald alle Tage Wildpret. Wann die Saal bricht, kann darnach kein Zeug nüber kommen, man müsste denn auf jener Seite bei Zedtwitz den Zeug hinbringen. Ich und Hanns Heinrich hielten es für ratsam, wenn man die Wölfe könnte wegfangen und der Zeug herginge."
    1660 am 23. November berichtet von Thüna an den Markgrafen: Verwichenen Montag den 19. huj. habe ich 6 Wölfe im großen Kornberg, beim Hirschenstein genannt, eingericht und alle 6 gefangen, welche, so lange dieser Winter gewähret, schon 26 Stück, als 25 Stück Wild und einen Hirschen von 8 Enden hierum in Sechsämtern gefangen und gefressen. Diese sind mir wissend, außer was sie sonsten gefangen, da Niemand ichtwass davon weiß, worauf ich anjetzo in 5 Tagen in allhiesiger ganzer Revier keinen Wolf mehr gespüret. Und weil der Förster zu Hof Christian Pfündel unterschiedliche Wölfe, als 4 im Heissenstein und 3 im Culm berichtet, so habe, ehe dann ich den Zeug nach Hof gehen lasse, mich gehorsamlich Bescheids erholen wollen, ob ich dahin soll und die Wölfe fangen oder nicht.
    1678 erging nach Auszügen ans Bayreuther Jagdordnungen ein Ausschreiben vom Oberjagdamt, dass die Stangen von veränderten Feldern zur freien Passier- und Bettung vor den Wölfen den Winter über abgeworfen werden sollen.
    1683 bis 1704. In den Bestallungsnoteln der freiherrlich von Crailsheimschen Jäger und Fischvögte zu Neuhaus bei Höchstadt a. A. war für einen gefangenen oder geschossenen Wolf ein Deputat von 1 fl. 12 kr. festgesetzt.
    1740 erging nach Auszügen aus Bayreuther Jagdordnungen ein oberjagdamtliches Ausschreiben, dass die Forst- und Jagdbediensteten zur Ausrottung der Raubtiere den Sommer über allen Fleiß anwenden oder zur Strafe gezogen werden sollen; im Jahre
    1743, dass zur Erleichterung der Untertanen nur ein Jagdzeug in den Sechsämtern gehalten werde, dagegen aber den der Wildfuhr verderblichen Raubtieren der Wölfe und Luchse desto fleißiger nachgestellt werde, auch denen, die außer dem Zeuge dergleichen erlegen würden, ein Prämium von 8 Thalern, ingleichen 2 Thaler Anzeiggeld bezahlt werden solle; im Jahre
    1749, dass auf die Ausrottung der Raubtiere mehr Bedacht genommen werde, die Bälge aber jedes Mal den 1. Juni an die Behörde eingeliefert, widrigenfalls nicht ausgelöst werden sollen.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Umwelt und Natur - Die Wölfe im Spiegel der Presse