Oberbayern. 1487

    1487. Herzog Albrecht von Bayern verordnete: „Schaffen ernstlich mit dir (unserm Jägermeister), dass du allenthalben in deinem Amt alles Gejaid verbieten lassest — ohne allein Füchse und Hasen sollen den Edelleuten erlaubt sein. — Den kleinen Wildpann sollst du füran niemand verlassen, dann ein Grub oder Selbstgeschoss zu Füchsen und Wölfen magst du den Leuten vergönnen."
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Umwelt und Natur - Die Wölfe im Spiegel der Presse