Die Regulierung der Verhältnisse der Juden zum Staat Preußen

Wir lassen diesem Aufsatz noch einige Bemerkungen über Gegenstände folgen, welche nach unserer Meinung bei der Regulierung der Verhältnisse der Juden zum Staate in Betrachtung kommen.

Als das hauptsächlichste Mittel, die Gleichstellung der Juden mit den Christen zu befördern, erscheint uns der Unterricht der Kinder in den christlichen Schulen. Der Unterricht, den sie hierin von den Lehrern erhalten, ist, wie sich von selbst versteht, von der größten Wichtigkeit; aber er kann, da es unter den Juden an kenntnisreichen und gebildeten Männern nicht fehlt und in Zukunft von Jahr zu Jahr weniger fehlen wird, wenigstens in den Städten, in welchen größere Juden-Gemeinden sind, durch den Unterricht in wohleingerichteten jüdischen Schulen eben so gut erteilt werden. Weit wichtiger, und durch jüdische Schulen durchaus nicht zu ersetzen, ist der Unterricht, welchen die Kinder sich gegenseitig in Sitte und Gesinnung, Art und Unart geben — die Vorbereitung für das reifere Leben, die in ihrem gegenseitigen Bemühen, Bekämpfen und Abarbeiten, aus welchem am Ende doch gegenseitige Duldung hervorgeht, muss, enthalten ist. Ein Judenkind, welches von den ersten Jahren an unter Christenkindern erzogen worden ist, kann die inneren und äußern jüdischen Eigentümlichkeiten nicht bewahren; es muss wenn auch die Gegenwirkung im Hause noch so stark sein sollte, den Christen in jeder Beziehung näher treten und sich am Ende ihnen anschließen. Ein solches Kind wird, durch die Meinung seiner Mitschüler und künftigen Lebensgenossen vollständig emanzipiert, die Schule verlassen. In Beziehung auf diese Hauptwirkung ist es gleichviel, ob die Schule ein Gymnasium, eine Bürger- oder Bauernschule ist. Dass hierbei die Juden nicht gezwungen werden dürfen, an dem christlichen Leben einer öffentlichen Prüfung in seinen religiösen Kenntnissen und Ansichten unterworfen werde — einer Prüfung, welche die Stelle der christlichen Konfirmation vertreten würde. In Städten, wo größere Juden-Gemeinden sind, wird sich dies leicht einrichten lassen. In Distrikten aber, wo die Juden sporadisch zerstreut leben, würde im Mittelpunkte eines angemessenen Bezirks ein Ort und eine bestimmte Zeit zu dieser Prüfung festzusetzen sein, welcher immer ein Beauftragter des Staats beiwohnen müsste.


Ob es ratsam sei, von Seiten des Staats unmittelbar darauf die Verbesserung des jüdischen Kultus einzuwirken? oder dessen Abänderung den Beschlüssen den Gemeinden zu überlassen? bleibt eine schwer zu beantwortende Frage. Wäre sie leicht zu beantworten, so würde wohl die im Gesetze vom 11. März 1812. §. 39 deshalb vorbehaltene nähere Bestimmung schon längst erschienen sein.

Dass der jetzige jüdische Gottesdienst, in seinen veralteten, dem Verstande und selbst dem Schicklichkeitsgefühl widerstrebenden Formen, zur Erbauung, Aufklärung und Verbesserung der Juden nicht beiwirken, ihnen nur hemmend entgegentreten kann, ist wohl unzweifelhaft. Aber die strenggläubigen Juden hängen an diesen Formen mit derjenigen eisernen Standhaftigkeit, welche sie bis jetzt als besondere Nation erhalten hat. Wo irgend von den Freisinnigen eine Änderung in gottesdienstlichen Gebräuchen versucht wird, entstehen sogleich Spaltungen, welche völlige Trennung der Anhänger des Neuen und des Alten besorgen lassen. Wollte der Staat auch ein Synedrion aufgeklärter Rabbinen versammeln, um durch die Autorität desselben einen erbaulichem und die Bildung fördernden Kultus anordnen zu lassen, so würden doch jene Gläubigen und die ihre Grundsätze bestätigenden Rabbis meiner solchen, mittelbar nur von Christen ausgehenden Anordnung auch nur ein Mittel erkennen, die Juden vom echten Mosaismus abzubringen und sie oder ihre Kinder durch die Mittelstufe des Deismus zum Christentum hinüber zu führen. Ihr Gewissen würde sich daher bei einer solchen Anordnung kaum beruhigen und die eben erwähnte Spannung und Trennung wäre zu besorgen, welche die strengeren Gläubigen, nach den natürlichen Folgen der Reaktion, nur noch hartnäckiger in der Behauptung ihrer Eigentümlichkeiten machen würde.

Die Einwirkung des Staats auf diese Angelegenheit bleibt daher jedenfalls schwierig und bedenklich. Eben so bedenklich scheint es aber auch denjenigen Juden, welche sich von den strengen Gläubigen sondern und mit ihrer häuslichen Andacht sich nicht begnügen wollen, die Anordnung eines eigenen förmlichen Gottesdienstes zu überlassen. Ihr Glaubensbekenntnis ist, wie aus einer Schrift Friedländers *) zu ersehen, der reine Deismus. Weit entfernt, sie deshalb anfechten zu wollen, da der Glaube kein Werk der Willkür und in der natürlichen Religion nichts enthalten ist, was das Anschließen ihrer Bekenner an die christliche Staatsgesellschaft irgend hindern könnte, glauben wir doch, dass das Interesse des Staats nicht gestatte, zu erlauben, dass dem Deismus öffentliche Altäre errichtet werden. Eine neue Sekte, vielmehr eine neue Religion wäre damit im Staate eingeführt, welche höchst wahrscheinlich, da in der christlichen Kirche die Schwärmerei der Frömmler ganz dazu geeignet ist, durch Reaktion viele von der anderen Seite aus dem Christentum völlig herauszutreiben, bald zahlreiche unbeschnittene Anhänger zählen würde. Wir stimmen allerdings dem Verfasser der Briefe über das Friedländersche Sendschreiben jüdischer Hausväter. Berlin 1799, in welchem man Schleiermacher erkennen will, darin bei, dass vom theologischen Standpunkte aus zu behaupten sei, die christliche Kirche werde sich einer solchen Exuvation nur zu erfreuen haben. Vom politischen Standpunkte aus würden wir aber es zu jeder Zeit, ganz besonders aber in der jetzigen ohnehin genug aufgeregten Zeit, höchst bedenklich finden, die Begründung einer neuen Religion zu gestatten, die wie jeder neu entstandene Glaube unfehlbar mit dem höchsten Eifer auf Eroberungen ausgehen würde. Gewiss würde eine solche Religion in Deutschland weit größere Unordnungen veranlassen, als die Narrheit der St. Simonisten in dem nur zum Spott über dergleichen Dinge aufgelegten Frankreich.

*) Wer sich genauer unterrichten will, wie die gebildeten Juden gegenwärtig ihre Glaubensregeln deuten, der möge nachlesen: Sendschreiben einiger jüdischen Hausväter an den Probst Teller, von Friedländer. Berlin 1799. Hiernach steht der Glaube der Juden, wie Friedländer selbst sich ausdrückt, jetzt in der Mitte zwischen positiver Religion und Irreligion.
Ferner ist zu vergleichen: C.C. Helwitz, über die Organisation der Israeliten in Deutschland. Magdeburg 1819.

Wie man aber auch über diese jedenfalls sehr schwierige Frage entscheiden möge, gewiss ist es, dass der Staat Ursache hat dafür zu sorgen, dass nicht, wie oft zeither, zur Leitung des jüdischen Gottesdienstes ganz rohe, unwissende, in Talmudischer Verkehrtheit versunkene Menschen zugelassen werden, deren höchstes Interesse es ist, die Juden in ihrer Absonderung von uns zu erhalten, da mit derselben notwendig ihr ganzer Einfluss aufhören muss. Eine Bestimmung, dass zu den geistlichen Ämtern der Juden nur wissenschaftlich gebildete und geprüfte Männer zugelassen werden sollen, muss daher jedenfalls als zur Beorderung der Emanzipation sehr wünschenswert!) erkannt werden. Die Errichtung von Lehrstühlen für jüdische Theologie auf einigen Universitäten scheint aber zu diesem Zwecke erforderlich.

Eins der wirksamsten Mittel zur Beseitigung lästiger jüdischer Eigentümlichkeiten, der Militärdienst, wird bereits jetzt in den Preußischen Provinzen, mit Ausschluss des Großherzogtums Posen, angewandt. Möge der junge Jude mit noch so wunderlichen Eigentümlichkeiten eintreten — die Strenge des Dienstes, die Beschäftigung mit den Waffen, die notwendige anständige und reinliche äußerliche Haltung, die beim Heere dargebotene Gelegenheit zum Unterricht, der Befehl der Vorgesetzten und noch mehr die Gemeinschaft mit den Kameraden; alles dies vereinigt, wird bewirken, dass er von diesen Eigentümlichkeiten befreit den Dienst verlasse. Wir wünschen daher, dass nie christliches Vorurteil bei den Aushebungen durch übermäßige Ansprüche die Einstellung jüdischer Jünglinge erschweren möge. Bedarf auch das Heer ihrer nicht, so bedürfen sie des Heeres, das doch nicht bloß zum Fechten, sondern gewiss auch zu Beförderung jedes andern Staatszweckes vorhanden ist. Besonders darf man dies von dem Preußischen Heere sagen, das, durch das Vertrauen des Königs auf die allgemeine Waffenübung seines Volks begründet, zugleich eine wahrhaft volkstümliche Institution und eine Bildungsschule für die ganze Nation geworden ist.

Ob aber nach dem jetzigen Stande der öffentlichen Meinung die Gemeinen und Unteroffiziere sich von jüdischen Offizieren, die Offiziere sich von jüdischen Generalen gern Befehle erteilen lassen mochten, müssen wir bezweifeln. Nur eine höchst ausgezeichnete seltene Persönlichkeit würde die Schwierigkeiten, die sich in diesem Verhältnisse einem glücklichen Erfolge entgegenstellen, überwinden können. '

Dass der jüdische Handwerker durch die Ausübung seiner Profession von allem was jetzt noch der Emanzipation entgegensteht, werde befreit werden, haben wir oben geäußert. Um so sicherer wird dies eintreffen, da die Zahl jüdischer Meister jetzt noch sehr gering ist, und daher die Ausbildung junger Juden zu Handwerkern meistens bei christlichen Lehrherren wird erfolgen müssen. Hat der Lehrling in den schönsten Jahren der Bildungsfähigkeit mehrere Jahre im Innern einer christlichen Bürger-Familie zugebracht, so wird er sie in Beziehung auf Sitte und Gesinnung gewiss als Nicht-Jude wieder verlassen. Dasselbe ist vom Landbau und der Erlernung desselben zu sagen. Möge der Staat daher christliche Lehrherren durch Prämien für die Ausbildung jüdischer Jünglinge ermuntern, damit sie sich durch die größeren Schwierigkeiten, die ihnen durch die aus dem Vaterhause mitgebrachten Gewohnheiten bei jüdischen Lehrlingen entgegentreten, nicht von der Annahme derselben abschrecken lassen.

Endlich müssen wir noch die Aufmerksamkeit auf die Frage leiten: Ob es ratsam sei, die Judenschaft einer Gemeinde oder eines Bezirks als Korporation zu konstituieren?

Diese Konstituierung hat die Folge, dass jeder Jude, welcher sich in der Gemeinde oder dem Bezirke aufhält ohne seine besondere Willenserklärung Mitglied der Korporation wird; dass er an ihren Gemeinde-Angelegenheiten Teil nehmen und dazu Beiträge und persönliche Dienste leisten muss; und dass sämtliche Mitglieder durch die Beschlüsse der Mehrheit der Repräsentanten oder auch der Gemeinde selbst gebunden werden. Eine solche Gesellschaft sieht unter der Aufsicht des Staats, welcher ihr auch seine exekutive Gewalt leiht, um die einzelnen Mitglieder zu Erfüllung ihrer Korporations-Verpflichtungen im Verwaltungswege zu nötigen.

Wir haben oben auszuführen gesucht, dass die ganze eigentümliche Stellung der Juden zu der Gesellschaft in der Absonderung ihren Grund hat, zu welcher sie von jeher durch ihre Dogmen und ihr Ritual-Gesetz genötigt worden sind. Es scheint daher im hohen Grade bedenklich, der Judenschaft durch einen Korporations-Verband ein gesetzliches Mittel in die Hand zu geben, bei dieser Absonderung zu beharren, und sich als besondere Gesellschaft zu erhalten ja diejenigen, welche anderer Meinung sind, wider ihren Willen zum Beitritte zu zwingen, und selbst die exekutive Gewalt und die Hülfe des Staats zu gewähren, um die Forderungen der Gesellschaft gegen die Einzelnen durchzusetzen.

In Preußen hat man daher zeither dafür angenommen, dass die Judenschaft allenthalben nicht eine öffentliche Gesellschaft, sondern eine erlaubte Privatgesellschaft sei, welcher es überlassen worden ist, sich wegen der Bedingungen des Beitritts mit den Mitgliedern ohne Einwirkung der Verwaltung zu einigen, und bei Streitigkeiten unter sich und gegen dritte Personen die Entscheidung des Richters nachzusuchen.

Da die Juden jetzt nicht mehr wie ehedem genötigt werden besondere Armen-, Kranken- und Schul-Anstalten, besondere Feuerlösch-Geräte und dergl. zu unterhalten, da sie keine besonderen Abgaben mehr zu entrichten, noch andere besondere Pflichten zu erfüllen haben, für deren Leistung ehedem die Judenschaften solidarisch haften mussten; da sie vielmehr in allen diesen Beziehungen den anderen Einwohnern völlig gleichgestellt sind und an allen Vorteilen der bürgerlichen Gemeinde Teil nehmen, wie sie auch zu allen Lasten derselben beitragen müssen, so erscheint die Herstellung eines Korporations-Verbandes in allen obigen Beziehungen als völlig unnötig. Wollen die Juden für ihre armen und kranken Glaubensgenossen mehr tun, als die Zivil-Gemeinde nach den allgemeinen Grundsätzen für sie zu tun verpflichtet ist, so muss die Beschaffung der Mittel dazu der freien Privat-Wohltätigkeit überlassen bleiben, welche sich, wie wir gern zugestehen, in den Judenschaften meistens auf eine sehr lobenswerte und erfreuliche Weise äußert.

Ob aber eben so ihre Synagogen-Angelegenheiten behandelt werden können? ist eine andere Frage, deren Beantwortung schwieriger ist. Die Einrichtungen des Staats bringen es mit sich, dass jeder Einwohner sich äußerlich zu einer positiven Religion halten muss. Selbst die Sicherheit der Angelegenheiten des Zivil-Standes hängt da, wo nicht die Französische Gesetzgebung wegen Führung der Zivilstands-Register gilt, von jener Einrichtung ab. Sie wird daher auch in Hinsicht der Juden beibehalten werden müssen, so lange man nicht ihretwegen eine besondere Einrichtung trifft, um diejenigen Nachrichten, welche unsere Kirchenbücher über Geburten, Ehen und Todesfälle enthalten, auf andere Art mit Sicherheit zu erhalten und aufzubewahren. Nicht schwierig würde es sein die Französische Einrichtung der Zivilstands-Register in Hinsicht der Juden bei uns einzuführen, und die Führung derselben den Orts-Polizei-Behörden zu übertragen.

Aber auch dann würde es in vielen Orten, wo zahlreiche Judengemeinden sind, noch immer bedenklich sein, sie in Hinsicht der Unterhaltung ihres Kultus bloß der freien Übereinkunft ihrer Mitglieder zu überlassen, welche, wie die Erfahrung zeigt, sehr oft unter sich in die ärgerlichsten Streitigkeiten verfallen, sich verdammen und ausschließen, einzelne Mitglieder in Hinsicht ihrer Teilnahme benachteiligen und beschränken, und dann die übertriebensten Forderungen nicht nur für einen Platz in der Synagoge, sondern selbst für die letzte Ruhestätte aufstellen. In Gemeinden, wo wenige Judenfamilien sich aufhalten, fallen dergleichen Auftritte selten oder nie vor, und man wird ihnen hier auch ferner überlassen können, ob sie sich mit anderen in der erforderlichen Anzahl zu Haltung einer Betstube vereinigen oder sich einer benachbarten Synagoge förmlich anschließen wollen. Die Juden selbst werden es meist in solchen Orten lieber sehen, sich selbst überlassen zu bleiben, als aus Rücksichten, die sich mit jedem Jahre ändern können, in größere geistliche Sprengel vereinigt zu werden. Wo aber, wie in mehreren Städten der Provinz Posen, die Juden fast die Hälfte der Bevölkerung ausmachen, ist es kaum zulässig, die wichtige Angelegenheit ihres Kultus dem Zufalle und allen Folgen ihrer inneren Zwistigkeiten zu überlassen. Hier erfordert vielmehr nicht nur die Fürsorge, welche der Staat für diese Klasse seiner Untertanen haben muss, sondern selbst die öffentliche Ruhe und Ordnung, dass sie in Beziehung auf ihren Kultus förmlich als Korporation konstituiert und dadurch in den Stand gesetzt werden, unter Aufsicht des Staats ihre kirchlichen Angelegenheiten zu ordnen, und diese Ordnung durch die schnelle Hilfe der Verwaltung aufrecht zu erhalten, ohne erst auf den nur spät zum Ziele führenden Weg des Prozesses gewiesen zu werden.

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Im Obigen habe ich meine persönlichen Ansichten über die Verhältnisse der Juden zum Staate und die bei ihrer weitern Entwickelung zu nehmenden Rücksichten ausgesprochen, und überlasse es nun verständigen Juden und Christen, ob sie wohl den von anonymen Schriftstellern gegen mich in den Journalen ausgesprochenen Tadel rechtfertigen. In einer Aufgabe, deren vollständige Lösung, in Deutschland wenigstens, bis jetzt vergeblich versucht worden ist, über welche fast so viele Meinungen als Köpfe sind, sollte man sich wohl hüten seine eigene Meinung für unfehlbar zu halten. Am wenigsten sollte man denjenigen persönlich bekämpfen, dessen Meinung man noch nicht ein Mal vollständig und in ihren Motiven kennt. Verleumdung, zu welcher unter Juden und Christen immer diejenigen am meisten geneigt sind, welche die Asche von den noch nicht erloschenen Kohlen ihrer Vergangenheit weggeblasen und die Geheimnisse ihrer Gegenwart aufgedeckt zu sehen, am meisten scheuen müssen, bleibt aber unter allen Umständen ein Mittel, welches denjenigen, der es anwendet, verächtlich macht, und auf die Sache, die er verteidigt, wäre sie auch an sich eine gute, ein nachteiliges Licht wirft.