Die englische Präcedenztafel.

Die Darstellungen des englischen Verfassungsrechts pflegen eine solche Präcedenztafel zu enthalten, in welcher manches noch unbenutzte Material für die Stellung der Stände, und namentlich der geistigen Arbeit, enthalten ist. So steht sie bei Blackstone Commentaries Vol. I. c. 12. Bowyer Constitutional Law of England (2. Ausg. 1846) pag. 505—513. Stephen’s New Commentaries on the Law of England (2. Ausg. 1848.) m. pag. 582. In der nachfolgenden Liste beruhen die Positionen mit einem *) auf 31. Henry VIII. c. 10., die mit einem †) auf 1. Will. & Mary. c. 21., die mit **) auf Patentbriefen 9, 10 und 14. Jac. I. (Selden Titles of Honour, II. c. 5. §. 46., II. c. 11. §. 3.) die mit ††) auf alter Gewohnheit. Die bei Blackstone noch fehlenden Positionen sind mit gesperrter Schrift bezeichnet. — Übersehen ist in diesen Präcedenztafeln das st. 10 Anne c. 4., nach welchem alle Descendenten der Kurfürstin Sophie den Rang vor dem Erzbischof von Canterbury haben sollen. — Dazu kommt noch das st. 5. Anne c. 8., 39 Geo III. c. 67. und viele königliche Ordonnanzen, Decrete, Patente und Statuten der Ritterorden. Die Präcedenztafel ist hiernach folgende:

* Des Königs Söhne und Enkel.
* Des Königs Brüder.
* Des Königs Oncles.
* Des Königs Neffen.
* Erzbischof von Canterbury.
* Lordkanzler, wenn (wie in neuerer Zeit immer) ein Baron.
* Erzbischof von York.
Irische Erzbischöfe. 39. 40. Geo III. c. 67.
* Lord-Schatzmeister, wenn ein Baron.
* Lord-Präsident des Geheimrats, ebenso.
* Lord-Geheimsiegelbewahrer, ebenso.
* Herzöge.
Älteste Söhne von Herzögen königlichen Geblüts.
*Marquis.
††Älteste Söhne von Herzögen.
* Grafen.
Jüngere Söhne von Herzögen königlichen Geblüts.
†† Älteste Söhne von Marquis.
† Jüngere Söhne von Herzögen.
* Viscounts.
†† Älteste Söhne von Grafen.
†† Jüngere Söhne von Marquis.
* Staatssecretair, wenn ein Bischof.
* Bischof von London.
* Bischof von Durham.
* Bischof von Winchester.
* Die übrigen Bischöfe nach dem Alter der Consecration.
Irische Bischöfe.
* Staatssecretair, wenn ein Baron.
* Barone.
* Sprecher des Hauses der Gemeinen.
* Lord-Commissarien vom großen Siegel.
Treasurer of the Household.
Comptroller of the Household.
Master of the horse to the king.
Vice-Chamberlain.
Staatssecretair, unter dem Grade eines Baron.
†† Viscounts älteste Söhne.
†† Jüngere Söhne der Grafen.
†† Ältere Söhne der Barone.
* Ritter des Hosenbandordens.
** Geheimräte (Staatsräte).
Kanzler des Hosenbandordens.
** Schatzkanzler.
** Kanzler des Herzogthums Lancaster.
** Chief justice der Kings bench.
** Master of the rolls.
Vicekanzler von England.
** Chief justice of Common pleas.
** Chief baron of the Exchequer.
Vicekanzler.
** Judges and Barons der 3 Gerichtshöfe nach dem Alter.
** Knights bannerets royal.
** Jüngere Söhne der Viscounts.
** Jüngere Sohne der Barone.
** Baronets.
** Knights bannerets.
†† Ritter von der Distel.
†† Großkreuze vom Bath-Orden.
†† Ritter von St. Patrick.
Großkreuze von St. Michael und St. Georg.
Commandeure des Bath-Ordens.
Commandeure von St. Michael und St. Georg.
** Knights bachelors.
** Älteste Söhne der jungem Söhne von Pairs.
** Baronets älteste Söhne.
** Älteste Söhne von Knights.
** Jüngere Söhne von Baronets.
** Jüngere Söhne von Knights.
†† Obersten.
†† Sergeants at Law.
†† Masters in Chancery.
†† Decane, Kanzler und Doctoren.
Ritter vom Bathorden.
Ritter von St. Michael und St. George.
†† Esquires.
†† Gentlemen.


Im Einzelnen ist dabei noch Folgendes zu bemerken:

Nur die Verwandten des königlichen Hauses bis zum dritten Grade haben nach den älteren Gesetzen einen bestimmten Rang. Die entfernteren Verwandten rangieren wie die Söhne der Lords, sind also beziehungsweise nur Commoners; wie denn in der Tat unter den Plantagenets Vettern des Königs als einfache Esquires vorkommen.

Die obersten Hof Chargen (Lord -Oberkammerherr, Lord –High-Constable, Earl-Marshal, Lord-Grossadmiral, Lord-Steward vom Haushalt, Lord -Kammerherr vom Haushalt), haben in Ausübung ihres Amts den Vorrang vor den übrigen Lords gleichen Grades.

Kur die ältesten Söhne jüngerer Söhne von Pairs haben noch eben Vorrang, während die jüngeren Söhne derselben überhaupt keinen Rang mehr haben.

Ein Bischof verändert durch Verleihung der Kardinalswürde seinen Rang in England nicht, Coke 4. Inst. pag. 362.

Die Doktoren rangieren an den Universitäten in folgender Ordnung: 1) Doktoren der Theologie; 2) Doktoren der Rechte; 3) Doktoren der Physik. — Auch in der Reihenfolge der Fakultäten an den deutschen Universitäten ist noch erkennbar die Zeitfolge, in welcher die Zweige der geistigen Arbeit eine Gleichstellung mit den privilegierten Ständen erlangten.

Die practisirenden Advokaten in den verschiedenen Gerichtshöfen stehen dort in einer bestimmten Rangfolge unter sich; namentlich haben die Sergeants at Law einen Vorrang, und vor diesen wieder die neuerdings entstandenen königlichen Räte, Qneen’s Counsels.

Der Ausdruck ,,niederer Adel“ für alle Rangstufen unter den Lords kommt vor, bei Coke 3 Inst 666. Er zählt die einzelnen Arten der Ritter auf, die Baronets, Esquires und Gentlemen, und fügt dann hinzu: These are the lesser nobility. In der Rechtssprache und selbst im gemeinen Leben ist diese Bezeichnung dennoch nicht üblich geworden.

Streitigkeiten über den Vorrang eines Lords kommen, wie alle Privilegien des Hauses der Lords, zur Entscheidung vor das Oberhaus; andere Rangstreitigkeiten gehörten vor den Hof des Constable und Marshal; Streitigkeiten aus 31. Henry VIII. c. 10, zur Entscheidung der ordentlichen Rechtshöfe. Coke 4 Iust. 368. Wo der Rang auf einem bestimmten rechtlichen Anspruch beruht, lässt sich überhaupt eine gerichtliche Klage denken gegen Den, welcher die berechtigte Person bei einer öffentlichen Gelegenheit von ihrem Platze verdrängt hat.

Eine noch vollständigere Präcedenztafel gibt Dodd, Manual of Dignities, Privilege and Precedence, London 1848. pag. 25 — 90, wo 153 Nummern zum Vorschein kommen.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Ueber Adel und Ritterschaft in England.