Die Titulaturen.

Bei der Erhebung zur Pairie pflegt der Geadelte statt seines Familiennamens einen neuen, meistens von einer Ortschaft oder Grafschaft hergenommenen Namen zu erhalten; während die übrigen Mitglieder den alten Familiennamen fortführen. Unter den höheren Pairsklassen, denen mehrere Adelstitel cumulativ verliehen sind, führen dann die Söhne, zum Teil auch die Enkel, als Titularlords einen der niederen Titel in bestimmter Reihe. Daher die mannigfachen Namen, welche in ein und derselben Familie vorkommen.

Es ist eine alte Praxis, die ältesten Söhne von alten Herzögen, Marquis und Grafen schon bei Lebzeiten ihres Vaters durch Writ zum Oberhaus zu berufen unter dem Titel einer ihrem Vater gehörigen Baronie, nach deren Alter sie dann ihren Sitz einnehmen. Diese sind dann wirkliche Pairs. Die übrigen Sohne und Enkel, auch wenn sie einen Titel als Lord fuhren, sind (abgesehen von dem Range) nur Commoners, und werden daher in gerichtlichen Prozeduren und amtlichen Urkunden nur stilisiert: N. N. Esquire, oder Sir N. N. Knight, gewöhnlich genannt Lord N. N. Coke 2 Inst 667. So heisst z. B. der englische Staatsminister: John Russel Esquire, commonly called Lord John Russell. Diese Titularlords haben also keines der persönlichen Privilegien der Pairs, auch keinen Vorrang im Staatsrat, der durch 31 Hen. VIII. c 10. bestimmt wird. „Dieser Titularadel beruht nicht auf gemeinem Recht, sondern auf dem Wappenrecht (Law of Arms), und da das gemeine Recht keinen Adel anerkannt außer den Parlamentspairs, so gestattet es nicht einmal den Titel außer im gemeinen Sprachgebrauch.“ Bowyer a. a. .O. pag. 473.


Auch die Töchter der Herzöge, Marquis und Grafen führen die Titel Ladies und Right Honourables nicht in gerichtlichen Urkunden.

Durch die Theilnahme der Frauen und Töchter an einem gesetzlichen oder herkömmlichen Range kommt eine förmliche Präcedenztafel auch für Damen zum Vorschein. Außer der Gemalin des Lord-Mayor und des Lord -Lieutenant von Irland teilt sich jedoch der Rang durch Amt oder gelehrte Profession den Frauen nicht mit. Dodd a. a. O. pag. 81. macht außerdem noch eine Ausnahme für die Frauen der Esquires durch Amt und der Offiziere in der Marine und im Heere.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Ueber Adel und Ritterschaft in England.