Scheveningen, den 16. Juli 1836

Ein katholisch-monarchisch Gesinnter suchte, mit aller bedauernden Milde für die der Gerechtigkeit verfallene Schuld, den Satz darzutun, dass Johannes Huss doch mit Recht durch die Kirche verdammt und getötet worden. Wer sich gegen ein so großes Lebendige, dessen Geist die tätigsten Organe beseele, feindlich aufgelehnt, der sei ganz richtig von diesen Organen ergriffen und fortgeschafft worden. Allerdings! entgegnete man, das Recht liegt in der Macht, und ist diese nur gehörig ausgedehnt, so werden ihr auch die Formen, welche das Recht gleichsam ergänzen, nicht fehlen. Hat ein Räuber erst Gerichtshöfe und Schergen, so kann er seine Feinde ganz gesetzlich umbringen. So rechtfertigt sich denn auch die Verurteilung Ludwigs XVI., der seiner Macht entkleidet nur klein und vermessen seinen Richtern gegenüberstand; er war kein König, wäre er noch König gewesen, so hätte er die Gerichtshöfe, die Gendarmen, die Kerkermeister und Scharfrichter zu seinem Gebot gehabt. — Hier trat eine Stille ein. So weit hatte der Erstere seinen Satz nicht ausführen wollen, die Folgerungen waren ihm zu groß, und er wusste doch nie, wo er sie abschneiden dürfte.

Gewiss, alles Elementare und alles Organische hat und übt seine Berechtigung. Der Geist aber ist höher als beide, soll sie ordnen und mäßigen. Er allein gibt wahres Recht. Wo er nicht war, oder entweicht, nistet überall ein Unrecht, das sich zuletzt furchtbar als solches aus jeder Verkleidung enthüllt und durch keine Formen zu hemmen ist.