Damit kannst du dich begraben lassen

In einigen Gegenden Deutschlands angewendet, wenn Einer mehr verlangt, als ihm nach den Umständen zugestanden werden kann, oder wenn er unausführbare, lächerliche Vorschläge macht. Es will also damit so viel gesagt werden, als: Nimm deine Forderung oder deinen Vorschlag dorthin mit, wo es unmöglich ist, an eine Verwirklichung zu denken; gleichsam also den Mann mit seiner Idee, und diese mit dem Manne aus dem Leben verweisen, und zwar an jenen Ort, von dem sie lebendig nicht wieder zurückzukehren vermögen.

Einen anderen Aufschluss gibt die Beobachtung folgender Tatsache: In mehreren Armenhäusern und Hospitien besteht der Gebrauch, dass ein Mitglied, wenn es austreten will, vorher eine Taxe zu entrichten hat für den Beerdigungsfond der Anstalt. Von einem solchen Mitgliede hieß es nun, dass es sich früher begraben lassen, d. h. das bezahlen müsse, was es jedenfalls, wenn es im Vereine gestorben wäre, aus seinem Nachlasse hätte entrichten müssen.


Ganz dasselbe will die Redensart: „damit kannst du dich heimgeigen lassen“ sagen. Auf den Kirchtagen einiger deutschen Dörfer besteht nämlich, wenigstens bei den wohlhabenden Bauern die Sitte, am Schlusse der Unterhaltung einen oder mehre Musikanten des Orchesters mitzunehmen und sich von ihnen unter Spiel nach Hause- heimgeleiten, „heimgeigen“ zulassen. Wenn man also Einem diesen Spruch zuruft, so soll es offenbar heißen: Du kannst ein Ende machen mit deiner Idee oder deinem Vorhaben, und so wie jener Akt beim Kirchweihfeste der Schluss ist, so sollst du hier dich trollen!