Sadistische Lehrer
In dem Wormser Statutenbuch von 1498 und 1507 heißt es: „Es sollen auch Lehrmeister, Zuchtmeister, und die so andere lernen, unterweisen und versehen, ihre Diener, Kinder und Jungen nicht unziemlich strafen, unmäsiglich schlagen, stoßen oder treten, auf unser, des Rats Strafe und Pöne" 16.
In einer Schulordnung für die Stadt Braunschweig vom Jahre 1562 wird geboten, dass der Lehrer bei Erteilung von Schulstrafen sich alles Fluchens und ungebührlichen Redens enthalten müsse, die Knaben nicht mit „Schlüsseln, Büchern oder Fäusten ins Angesicht schlagen, nicht gräulich über die Bänke werfen, ihre Glieder verrücken, bei den Ohren ziehen, das Gehör und Gesicht verletzen und wie Diebshenker stäupen“ dürfe 17).
Der Rat von Esslingen verordnet 1548, dass der Lehrer seine Schüler „nicht an den Kopf schlagen, sie weder mit Tatzen, Schlappen, Maultaschen und Haarrupfen, noch mit Ohrumdrehen, Nasenschnellen und Hirnbatzen strafen, keine Stöcke und Kolben zur Züchtigung brauchen, sondern allein das Sitzfleisch mit Ruten streichen solle“. Wie man sieht, verfügten die Herren Schulmonarchen über ein reiches Repertoire, dem es sogar an Fachausdrücken nicht fehlte.
In Nordhausen sollten diese Prügelhelden, die Knaben nicht bis aufs Blut stäupen, mit Füßen treten, bei den Ohren und Haaren aufheben oder mit dem Stock oder Buch ins Gesicht schlagen, auch dabei keiner Gotteslästerung, Flüche und ungestümer Schmähungen sich bedienen 18).
In Göttingen sah sich der Gymnasialrektor Heinrich Petreus 1586 genötigt, den Lehrern zu untersagen, auf die Knaben „gleich auf Eseln loszuschlagen, ihnen in die Haare zu fahren, sie mit Füßen zu treten oder mit Knüppeln durchzuprügeln“.
Einen ähnlichen Fall berichtet Hans Rau 19), leider ohne seine Quelle zu nennen, weshalb ihm die Verantwortung für dessen Richtigkeit überlassen sei.
„Denken Sie sich die Frechheit! Da wollte mich ein Schulknabe insultieren. Aber nein! sage ich, die Lausbuben! Denken Sie nur, zu seiner wohlverdienten Strafe kroch er in den Hundestall". Dieses war ein zur Züchtigung eigens konstruierter Stuhl, der vom eine runde Öffnung hatte. Der zu bestrafende Knabe musste mit dem Vorderkörper durch das Loch kriechen, bis sich die Öffnung um seine Lenden schloss, und der Lehrer, der auf dem Stuhl saß, konnte dann in aller Gemütlichkeit das Hinterteil seines Opfers mit der Rute bearbeiten! ,,Aber noch hatte sich der Bösewicht nicht gehörig losgenestelt, das doch alle, der erste wie der letzte hergebrachtermaßen tun müssen, sobald die Samstaglektion anfängt. — Dass dich Donner und Blitz treffe! sagte ich, denn er hatte noch 6 — 7 tüchtige Sünder hinter sich, und so ein boshaftes Versehen nimmt ja unnütz die Zeit weg. Weil aber doch die Beinkleider auf der einen Seite los waren, so setzte ich flugs den einen Fuß darin und riss eilig auf der anderen Seite Nestel, Hosenträger und Hosen entzwei, zog zugleich das Hemd so mächtig an mich, dass es mir halb in der Hand blieb, und nun ließ ich meinem gerechten Zorn so Zügel und Zaum, dass die Rute schon beim 12. Hiebe bis auf Stumpf und Stiel zu Schanden gehauen war. Und jetzt griff ich erst nach der zweiten, die rechts neben mir im Wasser steckte. Wie das Ding pfiff, wie es durch die Luft sausete, und wie mir das Herz lachte, als der Vogel vergeblich im Käfig sein Misere heulte und nach allen Heiligen schrie. Wie mir nun ums Herz war, als auch die zweite Rute berstete und der Knabe blau und rot ein kupferner Kessel vor mir lag: und wie ich triumphierte, als der Bube von mir wegkroch auf allen Vieren und eine Weile weder stille stehen noch gerade gehen konnte und seine Lumpen zusammensuchte".
16) Emil Reicke, Der Gelehrte in der deutschen Vergangenheit. Leipzig 1900, S. 55.
17) G. L. Kriegk, Deutsches Bürgertum im Mittelalter. Frankfurt a M. 1868, S. 98ff.
18) Flögel, K. Fr., Geschichte des Grotesk-Komischen. Neu bearbeitet und herausgegeben von Max Bauer. München 1914, II, S. 204f.
19) Janssen, VII, S. 50f.
In einer Schulordnung für die Stadt Braunschweig vom Jahre 1562 wird geboten, dass der Lehrer bei Erteilung von Schulstrafen sich alles Fluchens und ungebührlichen Redens enthalten müsse, die Knaben nicht mit „Schlüsseln, Büchern oder Fäusten ins Angesicht schlagen, nicht gräulich über die Bänke werfen, ihre Glieder verrücken, bei den Ohren ziehen, das Gehör und Gesicht verletzen und wie Diebshenker stäupen“ dürfe 17).
Der Rat von Esslingen verordnet 1548, dass der Lehrer seine Schüler „nicht an den Kopf schlagen, sie weder mit Tatzen, Schlappen, Maultaschen und Haarrupfen, noch mit Ohrumdrehen, Nasenschnellen und Hirnbatzen strafen, keine Stöcke und Kolben zur Züchtigung brauchen, sondern allein das Sitzfleisch mit Ruten streichen solle“. Wie man sieht, verfügten die Herren Schulmonarchen über ein reiches Repertoire, dem es sogar an Fachausdrücken nicht fehlte.
In Nordhausen sollten diese Prügelhelden, die Knaben nicht bis aufs Blut stäupen, mit Füßen treten, bei den Ohren und Haaren aufheben oder mit dem Stock oder Buch ins Gesicht schlagen, auch dabei keiner Gotteslästerung, Flüche und ungestümer Schmähungen sich bedienen 18).
In Göttingen sah sich der Gymnasialrektor Heinrich Petreus 1586 genötigt, den Lehrern zu untersagen, auf die Knaben „gleich auf Eseln loszuschlagen, ihnen in die Haare zu fahren, sie mit Füßen zu treten oder mit Knüppeln durchzuprügeln“.
Einen ähnlichen Fall berichtet Hans Rau 19), leider ohne seine Quelle zu nennen, weshalb ihm die Verantwortung für dessen Richtigkeit überlassen sei.
„Denken Sie sich die Frechheit! Da wollte mich ein Schulknabe insultieren. Aber nein! sage ich, die Lausbuben! Denken Sie nur, zu seiner wohlverdienten Strafe kroch er in den Hundestall". Dieses war ein zur Züchtigung eigens konstruierter Stuhl, der vom eine runde Öffnung hatte. Der zu bestrafende Knabe musste mit dem Vorderkörper durch das Loch kriechen, bis sich die Öffnung um seine Lenden schloss, und der Lehrer, der auf dem Stuhl saß, konnte dann in aller Gemütlichkeit das Hinterteil seines Opfers mit der Rute bearbeiten! ,,Aber noch hatte sich der Bösewicht nicht gehörig losgenestelt, das doch alle, der erste wie der letzte hergebrachtermaßen tun müssen, sobald die Samstaglektion anfängt. — Dass dich Donner und Blitz treffe! sagte ich, denn er hatte noch 6 — 7 tüchtige Sünder hinter sich, und so ein boshaftes Versehen nimmt ja unnütz die Zeit weg. Weil aber doch die Beinkleider auf der einen Seite los waren, so setzte ich flugs den einen Fuß darin und riss eilig auf der anderen Seite Nestel, Hosenträger und Hosen entzwei, zog zugleich das Hemd so mächtig an mich, dass es mir halb in der Hand blieb, und nun ließ ich meinem gerechten Zorn so Zügel und Zaum, dass die Rute schon beim 12. Hiebe bis auf Stumpf und Stiel zu Schanden gehauen war. Und jetzt griff ich erst nach der zweiten, die rechts neben mir im Wasser steckte. Wie das Ding pfiff, wie es durch die Luft sausete, und wie mir das Herz lachte, als der Vogel vergeblich im Käfig sein Misere heulte und nach allen Heiligen schrie. Wie mir nun ums Herz war, als auch die zweite Rute berstete und der Knabe blau und rot ein kupferner Kessel vor mir lag: und wie ich triumphierte, als der Bube von mir wegkroch auf allen Vieren und eine Weile weder stille stehen noch gerade gehen konnte und seine Lumpen zusammensuchte".
16) Emil Reicke, Der Gelehrte in der deutschen Vergangenheit. Leipzig 1900, S. 55.
17) G. L. Kriegk, Deutsches Bürgertum im Mittelalter. Frankfurt a M. 1868, S. 98ff.
18) Flögel, K. Fr., Geschichte des Grotesk-Komischen. Neu bearbeitet und herausgegeben von Max Bauer. München 1914, II, S. 204f.
19) Janssen, VII, S. 50f.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Sittengeschichte des deutschen Studententums
008 Eine Promotion im 16. Jahrhundert
009 Der Lebemann
009 Die Verführerin
006 Kaiser Maximilian, der letzte Ritter, beim Unterricht mit seinen Prügelknaben
004 Unterricht im Singen, Lesen und Rechnen in einer Stadtschule mit einer Züchtigungsszene
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