Merkwürdiges Rechnungsexempel 2.

Der Hausfreund will den Herrn Provisern der rheinländischen Hausfreundschaft noch ein Rechnungsexempel aufzulösen geben. Item-- (ein gutes rheinländisches Rechnungsexempel muss immer mit Item anfangen und mit Fazit schliessen.) Item der Nachtwächter in Segringen ging aus und rief die Stunde. Als er an den Adler kam, trat der Adlerwirt aus dem Bett an das Fenster. „Nachtwächter, Ihr schreit und verführt einen Lärmen, dass das halbe Dorf aus dem Schlaf auffährt, und doch versteht man Euch nicht. Auf der Stelle ruft mir die Stunde noch einmal und deutlich!“ Der Nachtwächter dachte: Soll ich jedem Narren die Stunde besonders rufen? Ich setze voraus, dass die Leute schlafen. Wer heisst Euch wachen? „Wisst Ihr was? Ich will Euch zwei Stunden auf einmal rufen“, sagte er zum Adlerwirt, „damit wir nicht so viel Mühe miteinander haben:

Hört, Adlerwirt, und lasset Euch sagen; Die Glocke hat--sie hat geschlagen. Wenn Ihr die Zahl zur Hälfte brecht, Den Drittel und den Viertel recht Dazu addiert, habt Ihr Gewinn. Es steckt das Ganz’ und so viel drin, Als laut mein unverdrossener Mund Verkünden wird zur nächsten Stund’.“


Nämlich das, was die Glocke geschlagen hatte, und was demnach der Wächter ausrief, ist eine Zahl, die folgende Eigenschaften hat: Wenn man die Hälfte der Zahl und den dritten Teil und den vierten Teil der Zahl zusammen addiert, so kommt mehr heraus, als die Zahl selber ausweist. Wenn man aber die Zahl selbst, die man zwar noch nicht weiss, von der addierten Summe abzieht, so bleibt gerade so viel übrig, als der Wächter in der Ordnung rufen muss, wenn er zur nächsten Stunde wieder kommt. Diese Zahl wäre nach der Regula Falsi zu rechnen.

Derjenige geneigte rheinländische Leser, der innerhalb acht Tagen nach Empfang des Kalenders das Fazit zuerst liefern wird, dessen Bildnis soll zur Ehrenauszeichnung bei der nächsten Krönungsfeier oder Feuersbrunst unter den Zuschauern im Kalender abgebildet werden.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Schatzkästlein des rheinischen Hausfreundes. Bd 4