28. Die Mißgeburt zu Jütkendorf.

Zu Jütkendorf, einem Dorfe in der Cöllner Inspektion, lebte vor Zeiten ein Bauer, der eine hübsche Frau hatte. Diese hatte er in Verdacht, daß sie heimlichen Umgang mit seinem Knechte pflege. Er stellte sie deshalb darüber zu Rede; die Frau aber, welche gerade in gesegneten Umständen war, verschwor sich und sagte: wenn das wahr wäre, so möge Gott ein Zeichen geben an dem Kinde, das sie in ihrem Leibe trage. Dafür wurde die Ehebrecherin auf schreckliche Weise gestraft; denn wie sie in die Wochen kam, da ward sie von einem Knäblein entbunden, welches an der Nase ein Gewächs wie ein Taubenei, und an jedem kleinem Finger und an jeder kleinen Zehe ein Ende Fleisch gehabt, wie ein Glied am Finger. Da gestand die Frau, daß sie wirklich Ehebruch mit dem Knechte trieben, worauf denn, am dritten Tage nach der Geburt, das Kind starb.

Beckmann histor. Beschr. v. Brandenburg. Th. 3. S. 867.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Sagen der übrigen Markten