Rostock, Verordnung vom 6. Juni 1849, betreffend die Aufhebung des Armen-Friedhofs
Wenn durch Rat- und Bürger-Beschluss die Abschaffung des bisherigen abgesonderten Armen-Friedhofes beliebet worden ist und fortan auch die Leichen Armer auf dem allgemeinen Friedhofe beerdigt werden sollen, so wird solches hierdurch zu allgemeinen Kenntnis; gebracht.
Gegeben im Rate. Rostock, den 6. Juni 1849.
J. C. T. Stever, Protonotarius
Gegeben im Rate. Rostock, den 6. Juni 1849.
J. C. T. Stever, Protonotarius
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Rostock, Verordnung vom 26. Mai 1854, enthaltend ein Reglement für die Totenkleiderinnen.