Rostock, Verordnung vom 6. Juni 1849, betreffend die Aufhebung des Armen-Friedhofs

Wenn durch Rat- und Bürger-Beschluss die Abschaffung des bisherigen abgesonderten Armen-Friedhofes beliebet worden ist und fortan auch die Leichen Armer auf dem allgemeinen Friedhofe beerdigt werden sollen, so wird solches hierdurch zu allgemeinen Kenntnis; gebracht.
Gegeben im Rate. Rostock, den 6. Juni 1849.
J. C. T. Stever, Protonotarius