Verordnung vom 26. Juli 1854, betreffend die neue Benennung der ersten und zweiten Chaussee
Nach erfolgter Allerhöchster Genehmigung hat E. E. Rat auf den Antrag der Bewohner der ersten und zweiten Chaussee beschlossen, dass die zweite Chaussee in ihrer ganzen Ausdehnung bis zum Platze vor dem Krankenhause am Kröpeliner-Tor „Augusten-Straße“, die erste Chaussee aber „Friedrich-Franz-Straße“ genannt werden soll.
Gegeben im Rate. Rostock, den 26. Juli 1854.
E. H. L. Giese, Rats-Sekretär
Gegeben im Rate. Rostock, den 26. Juli 1854.
E. H. L. Giese, Rats-Sekretär
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Rostock, Bekanntmachung vom 12. September 1853, betreffend die Freihaltung der Trottoirs