Verordnung vom 26. Juli 1854, betreffend die neue Benennung der ersten und zweiten Chaussee

Nach erfolgter Allerhöchster Genehmigung hat E. E. Rat auf den Antrag der Bewohner der ersten und zweiten Chaussee beschlossen, dass die zweite Chaussee in ihrer ganzen Ausdehnung bis zum Platze vor dem Krankenhause am Kröpeliner-Tor „Augusten-Straße“, die erste Chaussee aber „Friedrich-Franz-Straße“ genannt werden soll.
Gegeben im Rate. Rostock, den 26. Juli 1854.
E. H. L. Giese, Rats-Sekretär