Ein Blick auf die Ereignisse nach Peters des Großen Tode

Die guten Absichten, welche Peter der Große für die Sicherung einer würdigen Thronfolge gehabt hatte, indem er sein Thronfolgegesetz erließ, wurden leider nicht erreicht. Das von ihm erlassene Gesetz, wonach der jedesmalige Herrscher das Recht haben sollte, sich den Würdigsten zum Nachfolger zu ernennen, brachte die entgegengesetzte Wirkung hervor, indem sie dem Parteikampfe offenes Feld ließ. Katharina regierte nach Peters des Großen Tode nur noch zwei Jahre. Ganz unerwartet starb sie schon am 16. Mai 1727, und Peter II., Alexeis Sohn, bestieg, damals erst 12 Jahre alt, begreiflich ein willenloses Werkzeug seiner Partei, den Thron seines Großvaters.

Der Günstling Mentschikoff, dessen Macht und Ansehen Katharina noch mehr gehoben hatte, wurde durch die Dolghorukis und ihre Partei gestürzt, die den jungen Kaiser nach Moskau führte, und sich ihren Einfluß nur durch Mentschikoffs Verbannung nach Sibirien sichern konnte.


Aber Peter II. starb am 29. Januar 1730 an den Blattern, und mit ihm erlosch der Mannsstamm des Hauses Romanoff.

Unter den weiblichen Nachkommen Peters des Großen waren die Herzogin Katharina von Mecklenburg und die Töchter des Kaisers die Nächsten zum Throne gewesen. Die Dolghorukis aber wußten es durch Palastintrigen dahin zu bringen, daß Anna Iwanowna, die Tochter des längst verstorbenen Zaren Iwan, verwitwete Herzogin von Kurland, zur Regierung kam. Dies geschah freilich unter Bedingungen, welche ihre Alleinherrschaft sehr beschränkten, Ostermann, Münich und Byron stellten die Selbstherrschaft wieder her, aber den Thronrevolutionen ein Ende zu machen, stand nicht in ihrer Macht. — Einer solchen verdankte Elisabeth, Peters des Großen Tochter, ihre Erhebung auf den Thron, der ihr schon früher gebührt hätte.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Peter der Große. Seine Zeit und sein Hof. III.