Lustige Gelage, Turniere, Jagden und Schenkungen

Während Heinrich sich auf diese Weise in seiner Macht befestigte, fing Welf, sein Oheim, die seinige zu zersplittern an. Ihm war ein lebenslustigerer Sinn zu Teil geworden, seitdem er für keinen Sohn mehr zu sparen hatte. Groß, wie früher, in den Waffen, wollte er nun in der Gastfreiheit erscheinen. Lustige Gelage erfüllten die verödeten Säle seiner Pfalzen zu Memmingen und Ravensburg, Turniere seine Burghöfe, Jagden seine Forsten; jeder Rittersmann, jeder Geächtete und Flüchtling war ihm ein willkommener Gast, und zog reichlich beschenkt aus seinen Toren. Selbst seine Uta, ihm selbst, oder dieser Lebensweise abgeneigt, musste sich entfernen. Allen Großen Bayerns und Schwabens, einer unzähligen Menge, gab er bei Gunzinlech einen prachtvollen Pfingstschmaus. Auch der frommen Werke vergaß der Welfe nicht, denn immer ist dies seinem Geschlechte nachgerühmt worden.

Staingaden und St. Peter von Augsburg erhielten fürstliche Schenkungen, und auch den Armen und Kranken wurde reichlich gespendet. Die Künstler und Meister, die ihm Staingaden gebaut, und herrlich ausgeschmückt, ernährte er auf Lebenszeit. Doch zu den frohen wie zu den frommen Werken mangelte oft das Geld. Daher setzte er über sein ganzes Eigentum seinen Neffen, Heinrich den Löwen, feierlich zum Erben ein; doch sollte ihm dieser eine große Summe zahlen. Aber der Herzog von Sachsen, der wohl mit Unwillen seines Oheims Verschwendung wahrgenommen hatte, zögerte mit der Zahlung des geforderten Geldes, vielleicht durch böse Ratgeber, vielleicht auch durch die Berechnung verleitet, dass Welf bald sterben, und er dann leichtern Kaufes zur Erbschaft kommen könne.


Welf, über die Vorenthaltung des bedungenen Geldes aufgebracht, trug nun dem Kaiser Friedrich, dem Sohne seiner Schwester Judith, die italienischen, und bald seine ganzen Länder an, und fand an ihm einen weit weniger zähen Erben. Was er verlangte, und noch mehr, gab ihm der Kaiser, und ließ ihm selbst den lebenslänglichen Besitz, behielt nur, zum Zeichen seines darauf erlangten Rechtes, einiges zurück, ersetzte aber dies durch Einräumung von eigenen Besitzungen. So entging dem Herzog Heinrich, durch eigene, wie durch fremde Schuld, eine Erwerbung, die seinem Hause seine Stellung gegen die Hohenstaufen hätte sichern können. Je mehr sich aber Heinrich den Verlust selbst zuzuschreiben hatte, desto tiefer fühlte er ihn, aber desto mehr war er auch geneigt, dem Kaiser deshalb zu zürnen. Wer trüge nicht gern die eigene Schuld auf ein fremdes Haupt über?
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Pantheon Deutscher Helden