Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde

Michael Kopmann's Chronik St. Nicolai zu Wismar

Autor: Friedrich Crull (1822-1911), Erscheinungsjahr: 1883

Exemplar in der Bibliothek ansehen/leihen
Themenbereiche
Erster Abschnitt

Betrachtet man die drei mächtigen Pfarrkirchen in Wismar und andererseits die heutigen Verhältnisse dieser Stadt, so erscheint die Meinung, welcher man daselbst öfters begegnet, daß nämlich jene kolossalen Bauwerke mit Beiträgen aus aller Herren Ländern zu Stande gebracht worden seien, so gar verwunderlich nicht. Keineswegs aber ist sie begründet. Denn wenn es schon an sich nicht glaublich ist, daß die Bürger der einen Stadt in solcher Weise denen der anderen sollten zu Hülfe gekommen sein zu einer Zeit, wo jede Stadt, jede Gemeinde darauf dachte und mit allen Kräften beflissen war, ihre Pfarrkirche immer größer, immer prächtiger zu gestalten, so ist auch nicht die geringste Spur derartiger Zuflüsse von außen her vorhanden, insbesondere, wo man sie denn doch am ersten zu erwarten berechtigt wäre, in den an Gottesgiften so reichen Lübischen und Rostocker Testamenten nicht, deren aus älterer Zeit eine ansehnliche Zahl sich erhalten hat. In Wahrheit sind jene Kirchen schlechterdings Werke einer in guter Nahrung sitzenden Bürgerschaft, welche Gottes Ehre, ihrer Seelen Heil und der Stadt Namen und Ruhm im Auge hatte und mit Beharrlichkeit durch Gaben von Geld, Silber und Gold, von liegenden Gründen und stehenden Erben, von Schiffen, von Fuhrwerk, von Bienenstöcken und Wachs, von Flachs, von Häuten, kurz von allem Denkbaren, je nachdem größerer oder minderer Wohlstand es ermöglichte, jene Unternehmungen zu Ende zu führen bestrebt war. Erforderte nun schon die Entgegennahme dieser Opfer eine gewisse Stelle, so machte die Verwaltung derselben erst recht eine solche nothwendig, da das Sammeln der Zuwendungen nicht wenige Jahre oder einige Decennien hindurch statthatte, sondern über Generationen fort, und man findet bereits um die Mitte des 13. Jahrhunderts deutlich erkennbar Personen, welchen jene Mühwaltung oblag 1). Bestimmt und ausdrücklich als solche bezeichnet, begegnet man ihnen in Wismar zuerst im Jahre 1291 2), und zwar als tutores ecclesie, Vormündern der Kirchen 3). Es sind das die späteren Vorsteher, welche aus Geschickten des Rathes und der Gemeinde bestanden. Sehr bald mußte sich aber ergeben, daß mittelst dieser durch ihre eigenen Geschäfte und Arbeiten gebundenen Personen eine genügende Beaufsichtigung der Materialien und der Arbeit nicht zu erreichen war, und stellte man deswegen für jede Kirche einen Mann an, einen Werkmeister, operarins, später misbräuchlich auch provisor genannt, welcher von einem dazu eingerichteten Hause aus, der domus operaria, Werkhaus, das Bauwesen überwachte, den Betrieb auf dem Ziegelhofe und die Bewirthschaftung der Kirchenäcker leitete, die Einkünfte erhob und die Löhnungen besorgte, und über dies alles und sonstige Obliegenheiten Rechnung zu führen und den Vorstehern abzulegen hatte. Eine Reihe Jahrgänge von Rechnungen aus den ersten vier Decennien des 16. Jahrhunderts, welche sich bei St. Jürgen erhalten haben, giebt einen ziemlich deutlichen Einblick in den Geschäftsbetrieb dieser Werkmeister, wenn damals an der Kirche selbst auch nicht mehr gebaut worden ist. Neben den gedachten Registern, wie man sie nannte, besitzen die Wismarschen Kirchen aus dem Mittelalter an Dokumenten wesentlich nur Rentenbriefe, St. Nicolai aber außer diesen noch einen Copiarius des 15. Jahrhunderts, in welchen gleichfalls solche eingetragen sind, das einzig erhaltene von zehn Büchern, welche laut einer fast verloschenen Notiz auf der Außenseite des hinteren Umschlageblattes jenes Codex 4) in der Mitte des 16. Jahrhunderts bei dieser Kirche vorhanden waren.

Der in grobes Pergament geheftete Copiarius enthält 46 Folioblätter Papier in drei Lagen, deren erster und letzter je ein, anscheinend unbeschrieben gebliebenes Blatt fehlt. Die einzelnen Rentenbriefe, von denen der älteste von 1415 datirt ist, der jüngste von 1494, sind mit Rubriken meist in rother Farbe, einige auch in blauer versehen, während die vier letzten, nach 1494 eingetragenen, schwarze haben. Neben ihnen stehen dann noch ein paar Urkunden in dem Buche abgeschrieben, welche jedoch nur zu dreien Bezug auf St. Nicolai-Gebäude haben, sonst aber den Klerus angehen. Außer diesen Urkunden und den Rentenbriefen findet man in der Mitte des Codex auf Blatt 18 und hinübergreifend auf das folgende Blatt, zwar nicht in strenger, chronologischer Folge, aber bis auf die letzten zusammenhängend niedergeschrieben, Nachrichten über den Bau der heutigen Kirche und deren Einrichtung, sowie von ein paar anderen Vorfällen, welche der Erinnerung aufzubewahren dem Schreiber angemessen erschien, und der letzteren Art auch an verschiedenen Stellen des Buches, wo ein leerer Platz sich darbot. Schreiber des Copiarius und Verfasser dieser Aufzeichnungen war Michael Kopmann, Vikar zu St. Nicolai. Bei oberflächlicher Betrachtung und Vergleichung beider, der Notizen und der Urkundenabschriften, könnte man freilich geneigt sein, zu bezweifeln, daß dieselben von einem und demselben Schreiber herrühren, da letztere mit stumpfer Feder, blasser Tinte und in mehr gezogener Schrift geschrieben sind, während jene eine gedrängte, höhere Schrift, schöne schwarze Tinte und eine spitze Feder zeigen, wenn nicht an mehreren Stellen ebenfalls in letzterer Weise geschrieben unter den Copien der Rentenbriefe zu lesen wäre, daß Michael Kopmann dieselben angefertigt habe 5). Daß aber die chronistischen Nachrichten gleichfalls von ihm herstammen, dürfte nach der Art und Weise, wie seiner in denselben gedacht wird, schwerlich Zweifeln begegnen, insofern dort die doch sonst sehr gleichgültige Thatsache berichtet wird, daß Herr Michel Kopmann am Sonntage Cantate oder den 20. Mai 1470 seine erste Messe gesungen habe. Michel Kopmann wird dann zwölf Jahre später, am 2. November 1482, als Testamentarius Johann Weitendorps, eines Vikars zu St. Nicolai, genannt und ist in demselben Jahre unter Bürgschaft der Vikare Hinrik Grimme und Bolte v. d. Lühe in den großen oder Herren-Kaland oder Kaland des Landes Bresen aufgenommen worden. In diesem war er von 1488 bis 1490 Procurator oder Schaffner, beim Klerus zu St. Nicolai 1493 und 1494, und lebte noch am 19. Juni 1509, wo er als Senior der Vikare seiner Kirche bezeichnet wird. Wann er seinen Dienst als Schreiber auf dem Werkhause angetreten und wie lange er solchen bekleidet hat, ließ sich nicht ermitteln; den Copiarius hat er nicht früher als 1484 und vor 1492 angefertigt, wie daraus hervorgeht, daß er (fol. 15) einen Rentenbrief auf 6 Mk. aus Hohen-Wischendorf von jenem Jahre eingetragen und durch eine besondere Nachricht, § 26, die Auslösung von Renten durch die Herzoge Magnus und Balthasar von 1492 angezeigt hat. Die letzte Thatsache, welche er aufgezeichnet hat, datirt vom Jahre 1504. (S. u. § 43.) Vielleicht hat er zur Entgeltnis für seine Mühewaltung als Schreiber Wohnung und Kost auf dem Werkhause gehabt, was die Sentenzen und die Noten aus der „natürlichen Magie“ zu ergeben scheinen, welche er in müssigen Stunden hie und da auf den Rand und den Umschlag verzeichnet hat, da nicht anzunehmen ist, daß er, wie es doch sonst hätte sein müssen, das Buch im eigenen Hause andauernd unter Händen gehabt haben sollte; ohnehin deuten manche Sentenzen wohl an, daß seine Lage wie die der meisten Vikare keineswegs eine glänzende war 6). Einen weiteren Beweis, daß Kopmann sich anhaltend und bequem mit dem Codex beschäftigen konnte, geben endlich auch die Emendationen und Nachträge, welche er sowohl bei seinen chronistischen Aufzeichnungen wie bei den Rubriken der Urkundenabschriften oder diesen selbst, wo ihm eine Erläuterung nützlich schien, gemacht hat, und die nicht anders als in freien Stunden, nicht während eigentlicher Besorgung seiner Schreibergeschäfte, entstanden sein können.



1) Mekl. Urk.-Buch 882. Vergl. 1209.
2) Ebendas. 2098.
3) In Rostock werden sie schon zwanzig Jahre früher genannt, und zwar zur selbigen Zeit als jurati und als provisores. Ebendas. 1176. In Wismarschen Documenten kommen schlechthin jurati nicht vor, während vor und nach 1300 procuratores genannt werden, und seit dem vierten Decennium des 14. Jahrhunderts provisores oder vorstendere bleibende Bezeichnung ist.
4) Desse x Boke horen vp Svnte Nicolawes werkhuss.
5) Fol. 22 v.: Dit bock hort sunte Nicolawesse tor Wismer, dat heft ghescreuen her Michel Kopman, scriuer. - Fol. 32: Michael Kopman scripsit, quod protestor manu propria. - Fol. 38: Anno domini mcccclxxxiiii per me Michaelem Kopman, presbiterum. - Fol. 44: Michael Kopman scripsit anno xciiii. - Fol. 45: Michael Kopman scripsit manu propria.
6) Fol. 8: Melius est modico gaudere pacificus, quam litigiosys diuitiis habundare. - Fol. 13: Valet aurum, sed plus scientia, que auream dat coronam. - Fol. 14: Est diues, qui contentus est modico, et qui multa desiderat cupide, valde pauper. Interessanter sind die zauberkünstlerischen Marginalien. So steht fol. 9: Vt facias lumen perdurabilem (!), recipe magnam quantitatem vermium, que lucent de nocte, et pone in vrinali. - Fol. 21: Ad faciendum litteram uel imaginem, que non posset uideri nisi in nocte, recipe fel canis et lignum salicis putrefacte et vermiculum de nocte splendentem et album oui et distempera simul et postea fac imaginem in pariete, et non apparebit nisi in nocte. - Fol. 22: Testiculi lupi si ponantur uel sepeliantur in aliquo loco, omnes canes ibi congregabuntur et latrando meuebuntur ad rixam. - FoL 27: Arnoldus (von Villanova?): Pulmonem ouis da ebrioso ante comestionem et postea, quantumcumque biberit, non senciet ebrietatem. - Fol. 38: Fiat circulus de betonica, et immittatur serpens et non exeat hoc (!) circulum.

>> zum nächsten Abschnitt