Zweitens. - Österreichische Stimmen. - Ein österreichisches, an das preußische Kabinett gerichtetes Promemoria ...

II. Österreichische Stimmen

Ein österreichisches, an das preußische Kabinett gerichtetes Promemoria über die Publizierung der Bundestags-Protokolle enthält unter andern folgende Äußerung:


„Man darf jedoch nicht aus der Acht lassen, wie es überhaupt mit dem Interesse steht, welches die deutsche Nation an dem Deutschen Bunde nimmt.

Wäre die Bundesversammlung – wie es in den ersten Jahren ihrer Existenz von der liberalen Partei geglaubt und gewünscht wurde – eine Art Nationalrepräsentation, bestimmt, alle Rechte zu schützen und in alle das gemeinsame Interesse der deutschen Untertanen betreffende innere Angelegenheiten kräftig und wirksam einzugreifen, so würde ihr allerdings das allgemeine Interesse nicht entgehen, besonders wenn auch noch die Instruktionen der Bundestagsgesandten in den Ständeversammlungen beraten würden, wie dies schon früherhin und jetzt neuerlich vielfach als unumgänglich notwendig behauptet und angepriesen worden ist. Die Kompetenz der Bundesversammlung ist aber seit dem Jahre 1820 definitiv und auf eine Art geregelt, welche ihr eine andere Stellung gegeben hat als die ohnehin nur chimärische einer Volksrepräsentation, und es ist sehr zweifelhaft, ob sie unter denen, welche im Volke das große Wort führen, an Popularität und Ansehen durch die Bekanntmachung ihrer Beratungen sehr gewinnen werde. Nicht durch die Geheimhaltung ihrer Proto kolle ist das Ansehen der Bundesversammlung gesunken. Ehe noch diese Geheimhaltung eingeführt war, fingen die Demagogen an, die Bundesversammlung zu verschreien, sobald sie sahen, daß diese ihnen nicht als Werkzeug dienen wollte, sondern sich vielmehr ihren verbrecherischen Absichten als ein Damm entgegenstellte; und auch der nicht demagogische, sondern besonnene Teil des Publikums verlor nach und nach das früher gehegte Interesse am Bunde, sobald man sich überzeugte, daß es nicht in der Aufgabe der Bundesversammlung liege, in den wichtigsten innern Angelegenheiten, namentlich in den Handels- und ständischen Angelegenheiten, einen entschiedenen Einfluß zu äußern. Jene antidemagogische Tendenz und diese beschränkte Kompetenz der Bundesversammlung dürften wohl allein als die wahren Ursachen des verminderten Interesses an den Verhandlungen desselben zu betrachten sein, und solange diese wohlbegründeten Ursachen bestehen, wird auch die Bekanntmachung ihrer Protokolle nicht das Mittel sein, ihr Ansehen zu heben. Niemand wird übrigens glauben, daß die Bundesversammlung darum, weil ihre öffentlichen Protokolle nur weniger bedeutende Gegenstände betreffen, sich in ihren geheimen Sitzungen nicht mit wichtigen beschäftige. Es ist zwar nicht in Abrede zu stellen, daß es wünschenswert wäre, wenn die Mehrzahl der denkenden Menschen in Deutschland auf den Fortbestand des Bundes einen Wert legte; aber die Hauptbürgschaft seiner Dauer wird wohl der Deutsche Bund in der Meinung der Regierungen und nicht in der Meinung des Publi kums zu suchen und zu finden haben. Solange die Regierungen den Fortbestand des Bundes aufrichtig wünschen und wollen, wird derselbe auch fortbestehen, und das Urteil der Untertanen wird ihnen hierin kein wesentliches Hindernis in den Weg legen. –“

In einem Schreiben des Fürsten von Metternich an den österreichischen Gesandten in Berlin, worin die Ansichten des österreichischen Kabinetts über die neue Badische Gesetzgebung ausgesprochen wird, heißt es:

„Da vielmehr alles, was aus deutscher Presse hervorgeht, sich sofort über alle deutschen Länder verbreitet und Deutschland heute einen auf Erhaltung gemeinsamer Ruhe und Sicherheit gegründeten Staatskörper bildet, so darf es einzelnen Gliedern dieses Staats nicht freistehen, die große Mehrzahl der andern Staaten mit einem Vorrate schlechter oder gar nicht zensurierter Schriften zu überschwemmen.

Wir sehen aber diese Frage als eine Lebensfrage für den Bund an und ersuchen daher den Herrn Grafen von Bernstorff angelegentlichst, in dieser wichtigen Angelegenheit den Ausspruch beider Höfe vollkommen gleich an den Bundestag treten lassen zu wollen. – –“ Kurze Zeit nach dem Hambacher Feste schrieb der Fürst von Metternich an den preußischen Bundestagsgesandten von Nagler in Frankfurt:

„Das Hambacher Fest, wenn es gut benutzt wird, kann das Fest der Guten werden. –“

In einer Instruktion des Fürsten von Metternich an den österreichischen Bundestagsgesandten in Frankfurt über die Frankfurter Ereignisse des 3. Aprils 1833 heißt es: „Für Deutschland ginge vielleicht in einem mangelhaften Ausgange dieser Untersuchung eine nie wiederkehrende Gelegenheit verloren, auf den eigentlichen Grund des Übels, welches seit Jahren feindselig auf den Fürsten wie auf den Völkern lastet, zu kommen.“

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Menzel der Franzosenfresser.