Ausscheidung aus dem Polizeidienst

Der Hof ist ein Strudel, in dem sich allenfalls noch der Teufel allein zu retten vermag! Ich bat den Grafen, mir meinen Abschied zu erwirken.

Der Graf überredete mich dazu, im Dienste zu bleiben.


„Sie kennen ihn ja, heute ich, morgen Sie, und später wieder ich.“

„Das ist es eben, was mich veranlaßt, Eure Erlaucht um meinen Abschied zu bitten.“

Der Graf: „Wovon werden Sie aber existieren? Ich weiß, daß Sie außer Ihrem Gehalt nichts besitzen?“

Ich: „Lieber Hungers sterben, als unter solchen Nörgeleien leben! Ich will auf meine zwölftausend Rubel Gehalt verzichten und mich auf mein kleines, vierundachtzig Seelen enthaltendes Erbgut zurückziehen; da werde ich Ruhe haben.“

Der Graf: „Sie dienen schon lange Zeit und können eine gute Stelle erhalten.“

Ich: „Ich danke, Durchlaucht, erlaube mir aber, meine Bitte um Entlassung aus dem Dienst zu wiederholen.“

Der Graf: „Ich achte Sie, Jakob Jwanowitsch, und werde Sie unterstützen; auch ich hätte schon langst ebenso handeln sollen, aber ...“ er zuckte die Achseln.

Wir verabschiedeten uns. Der Graf hat sein Wort gehalten; der Kaiser genehmigte mein Abschiedsgesuch nicht, aber der Graf erwirkte mir einen Ukas vom 23. März 1816 mit der Bestimmung, mich dem Heroldsamt zuzuzählen und mit einem jährlichen Gehalt von viertausend Rudeln.

Als ich mich vom Kaiser verabschiedete, sagte Seine Majestät: „Ich habe deinen Abschied nicht genehmigt, du bleibst im Dienst, und zwar mit Gehalt; erhole dich; wenn ich dich nötig haben werde, so werde ich dich wieder rufen lassen.“ Der Kaiser entließ mich aufs huldvollste, fügte sogar hinzu: „Auf Wiedersehen!“

Ich begab mich unverzüglich nach Moskau, wo ich zurückgezogen auf dem kleinen Gütchen, das meiner Mutter gehört hatte, lebte. Hierbei kann ich nicht umhin, meiner Schwestern voller Anerkennung zu erwähnen. Als ich ihnen die von meiner verstorbenen Mutter an mich gerichteten Briefe vorwies, überhoben sie mich aller Weitläufigkeiten und traten mir freiwillig meinen gesetzlichen Anteil ab.