Ausländische Marken der Gegenwart

Französische

Nr. 129 Tinet, Montreuil.
Nr. 130 Arnold Rub-Leprince, Paris
Nr. 131 Bourdois et Bloch, Paris
Nr. 132 Desjardins Choisv-le-Roi bei Paris.
Nr. 133 Sluizer, Fontainebleau bei Paris.

Die Liste der Marken, die den Meißner Schwertern ähnlich waren, dürfte mit dieser Aufzählung so gut wie erschöpft sein. Zwar enthalten die Akten der Meißner Fabrik, die im Dresdner Hauptstaatsarchiv liegen, Klagen z. B. von dem Direktor Kommerzienrat Helbig (aus dem Jahre 1762) und von Marcolini (aus dem Jahre 1782) darüber, dass die Wiener Fabrik und die Fabrik in Kloster Veilsdorf die Kurschwerter als Schutzmarken benutzten, aber ich habe bisher keine Stücke beider Fabriken gesehen, welche eine Marke tragen, die der Meißner Schwertermarke ähnlich ist.


Außer den bisher beschriebenen findet man unter den Marken Meißens noch zwei andere charakteristische Zeichen, den Namenszug des Königs A[ugustus] R[ex] und den Merkur- oder Schlangenstab.

Von dem ersteren sind die folgenden Zeichnungen bekannt geworden :

Siehe Abbildung Nr. 134, 135, 136, 137, 138, 139

Augustus Rex
Merkur- oder Schlangenstab

Es ist, obwohl in den Besitzständen des früheren Sächsischen Königshauses an Meißner Porzellan aus der Zeit Augusts des Starken und Augusts III. — nur unter diesen beiden Herrschern wurde die AR-Marke angewendet — sich nur eine relativ geringe Anzahl von Stücken befindet, welche mit dieser Marke bezeichnet sind, ganz zweifellos, dass sie ausschließlich für Porzellangeschirr und Porzellangegenstände bestimmt war, die entweder dem eigenen Gebrauch der Fürsten dienten oder zu Geschenkzwecken verwendet wurden. Diese Vermutung ist zuerst von dem Geh. Rate Dr. W. v. Seidlitz-Dresden ausgesprochen*), dann aber von K. Lüders als nicht haltbar bezeichnet**) worden.

*) Vgl. Jahrbuch d. Königl. Preußischen Kunstsammlungen 1893, S. 137.

**) Ebenda, S. 226.


Neuerdings hat Berling die Seidlitzsche Auffassung bestätigt. Dem letzteren Forscher ist es gelungen, die Seidlitzsche Annahme durch Beweise zu stützen, durch Nachweisungen, die sich in den im Sächsischen Hauptstaatsarchiv zu Dresden aufbewahrten Akten der Meißner Porzellanmanufaktur befinden. Ich schließe mich der Seidlitz-Berlingschen Auffassung an. Es erscheint sehr glaubhaft, was Berling auf den Lüdersschen Einwand, wenn es wahr wäre, dass die Augustus-Rex-Marke die von Seidlitz angenommene Bedeutung gehabt habe, so müsse man entschlossen gewesen sein, „jedes nicht tadellos aus dem Feuer kommende Stück zu zerschlagen, wozu man damals wenig geneigt gewesen sein wird, weil die Fabrikation viel schwieriger war als heute“, entgegnet, nämlich dieses: „dass die Fabrikleitung damals nicht allzu heikel war. Sie ließ manches leicht verbogene oder gerissene Stück, das man heute zum Ausschuß rechnen würde, für gut gelten. Dann zerschlug sie aber mit AR bezeichnete Stücke, die sie für untauglich zur Bemalung hielt, nicht ohne weiteres, sondern behandelte sie wie die übrige Ausschussware.“ Berling kennt im Privatbesitze befindliche unbemalte Meißner Porzellane, die unter der Glasur blau die AR-Marke tragen.

Dass die AR-Marke auch nach Augusts des Starken Tode noch angewendet wurde, wenn auch nicht lange mehr (es ist ein Irrtum Falkes*), eine mit der AR-Marke gezeichnete Deckelvase mit violettem Fond in die Mitte des 18. Jahrhunderts zu setzen; sie gehört spätestens in die Zeit 1735 — 1740), folgert Berling aus einem Hinweise, den ihm der frühere Direktor des Grünen Gewölbes, des Münzkabinetts und der Porzellansammlung zu Dresden, der verstorbene Geh. Hofrat Dr. Erbstein gegeben hat. Es handelt sich dabei um eine im Schlosse Wilhelmstal bei Cassel befindliche, mit der AR-Marke und dem kurhessischen Wappen bemalte Vase, wahrscheinlich ein Geschenk des sächsischen an den hessischen Kurfürsten. Das Wappen zeigt in seinen Schildteilen die Wappen von Hanau, Reineck und Münzenberg, Herrschaften, die erst im Jahre 1736 an Kurhessen fielen. Vor dieser Zeit kann also die Vase nicht bemalt worden sein, woraus in der Tat gefolgert werden kann, dass das AR-Zeichen auch noch unter August III. in Meißen dann und wann verwendet wurde.

*) Vgl. Prof. Dr. v. Falke, Katalog zu der Sammlung von Alt-Meißner Porzellan des Rentners C. H. Fischer-Dresden. Köln 1906.

Da hier von Markenbezeichnungen die Rede ist, die der Kurfürst und König speziell für sich bestimmt hatte, so mögen zugleich die Zeichen erwähnt sein, mit denen hin und wieder Geschirre bezeichnet worden sind, die im übrigen die Schwertermarke tragen. Sie sind nicht häufig zu finden, kommen aber doch auch im Handel da und dort noch vor, sodass der Sammler Grund hat, ihre Bedeutung zu kennen.

Es sind die folgenden:

Nr. 140-144

Die so bezeichneten Geschirre entstammen sächsischen Hofservicen*). Diese wurden zuweilen, nicht immer, mit in Purpurfarbe über Glasur gemalten Bezeichnungen wie den folgenden versehen: K(önigliche) H(of) C (onditorei) ; K(önigliche) H(of) C(onditorei) W(arschau); K (önigliche) H (of) K(üche); K(önigliche) H(of) K(üche) W(arschau); K(önigliche) C (hurfürstliche) P(illnitzer) C (onditorei). Stücke aus dem letzten Drittel des 18. Jahrhunderts (von etwa 1763 bis 1806, nach Berling) tragen folgende Bezeichnungen: C (hurfürstliche) H(of) K(üche) und C (hurfürstliche) P(illnitzer) C(onditorei). Die mit blauer Unterglasurfarbe bemalten Stücke tragen auch diese Bezeichnungen in blauer Farbe unter der Glasur. Für die Marke Nr. 143, die Jaennicke angibt, habe ich keine Erklärung.

*) Ursprünglich waren am Sächsischen Hofe das rote Drachen-, das gelbe Tiger- und ein Wappenservice in Gebrauch; seit der Mitte des 18. Jahrhunderts kamen zu diesen drei nach und nach noch die folgenden: Das grüne Watteau-Service, ein Service mit Ozierrand, das Neubrandensteinservice, ein Louis Seize-Service mit Mosaikrand und eines mit umwundenem Stab.

Eine andere Meißner Fabrikmarke, die eine Zeitlang neben der Schwertermarke verwendet wurde, war der Merkur-, richtiger Schlangenstab. Denn der Caduceus des Merkur (das Kerykeion des Hermes) ist ein von zwei Schlangen umwundener, oft geflügelter Stab; von einer Schlange umwunden ist der Stab des Asklepios, das Symbol der Heilkunde. Diese letztere Zeichnung hat die Stabmarke der Meißner Manufaktur; man begegnet ihr in folgenden Spielarten:

Nr. 145, Nr. 146, Nr. 147, Nr. 148, Nr. 149, Nr. 150, Nr. 151, Nr. 152, Nr. 153—157

Da diese Marke sehr früh vorkommt (Grässe gibt, allerdings ziemlich willkürlich, für die Zeichnungen Nr. 153 — 157 die Jahre 1717 bis 1720 als Anwendungszeit an), so ist es schon möglich, dass mit ihr eine Anspielung beabsichtigt war auf den Beruf, von dem (der Apothekerlehrling) Böttger zur Porzellanbereitung herkam. Denn es ist kaum anzunehmen, dass man in Meißen den Merkur mit dem Aeskulapstab verwechselte. Anders allerdings liegt die Sache, wenn dieses Stabzeichen in Meißen auf Anregung von auswärtigen Abnehmern von Waren der Manufaktur eingeführt wurde. Unter diesen befand sich seit dem Jahre 1732 auch der türkische Kaufmann Manasses Athanas, der u. a. große Posten von sogenannten „Türkencöpgen“ von dem Meißner Werke bezog. Seiner Bitte, die Geschirre, die für ihn angefertigt wurden, nicht mit der Schwertermarke zu zeichnen, scheint man gewillfahrtet und sie mit dem Stabzeichen Nr. 151 versehen zu haben. Konsequent verfahren worden ist hierbei so wenig wie in der Frühzeit Meißens in vielen anderen Dingen.

Nr. 158
Nr. 159

Die Stabmarken Nr. 145, 147 und 149 tragen Stücke, welche nicht für den türkischen Handel bestimmt waren; in Dresdner Privatbesitz befindet sich ein Meißner Porzellanstück, das als Marke eine Verbindung von dem AR-Zeichen mit dem Stabzeichen (vgl. Nr. 158) hat. Sicher ist, dass das Stabzeichen auch bei Stücken Meißens, die für den deutschen Handel bestimmt waren, angewendet wurde.





Dieses Kapitel ist Teil des Buches Meißner Porzellan