2. Hexereien in Mellin.

[79] Ein gekauftes Rind muß das Erstemal, wenn es in den Stall geführt wird, rücklings ins Haus gezogen werden, damit es nicht behext werden kann.

Wenn man in einem fremden Dorfe ein Pferd kauft, so muß man aus der ersten Hufspur des Pferdes auf der Mellinschen Feldmark etwas Erde nehmen, und diese rückwärts über die Grenze werfen; dann kann das Pferd nicht behext werden.


Ein eben geborenes Kalb muß gegen Hexerei mit Salz und Dille bestreut werden.

Wenn der Viehstall ausgemistet ist, so wird ein Pulver von Dille dreimal rückwärts in den Stall gestreut, gegen Hexerei.

Beim Anspannen der Pferde wird der eine Strang rechts, der andere links übergehakt, gegen Hexerei.

Wenn ein Brautpaar zur Trauung in die Kirche geht, so geht zuerst die Braut mit ihrem Gefolge; hinter ihr geht der Bräutigam mit dem seinigen. Auf dem Rückwege ist die Ordnung umgekehrt. Alle müssen aber so dicht hinter einander gehen, daß Niemand zwischen ihnen durchgehen kann, sonst wird das Ehepaar zu stetem Unfrieden behext.

Wenn in dem Dorfe Rohrberg ein neuer Dienstbote ins Haus kommt, so muß seine erste Arbeit darin bestehen, [80] daß er einen Eimer mit Wasser holt; sonst kann er sich nicht an das Haus gewöhnen. Ein Dienstmädchen wird dann auch noch dreimal um den Heerd gejagt, sonst läuft sie wieder aus dem Dienst.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Meinungen und Gebräuche der Altmark.