Abschnitt 2

II. Die Papiermühlen in Mecklenburg-Schwerin.


4. Die Papiermühle zu Bützow.


Vermutlich hat, bald nachdem diese Angelegenheit zur Zufriedenheit aller Beteiligten erledigt war, Barß das Zeitliche gesegnet, denn am 11. März 1674 schloß die Kammer in Schwerin mit Nikolaus Arens einen Vertrag ab. Es war damals beabsichtigt, bei der Papiermühle zu Bützow einen Neubau vorzunehmen, den man hoffte bis Trinitatis beendet zu haben. Die Tischlerarbeit daran wurde auf 28 Gulden beziffert. Doch der Neubau muß nicht geglückt sein oder nicht so durchgeführt worden sein, als er geplant wurde, indem schon 1680 die Mühle wieder in ganz unfertigem Zustand erscheint Die Kammer wies die Beamten in Bützow an, das Gebäude zu besichtigen und die nötigen Ausbesserungen anzuordnen. Doch kann Arens nicht voll befriedigt worden sein, da er 1684 kündigte. Man machte keine Versuche, ihn zu halten, und so trat für den Wegziehenden Johann Köhler, zunächst mit einem Vertrage auf die Dauer von drei Jahren, ein Er bat schon bald nach dem Antritt der Pacht um Erledigung der dringend erforderlichen Reparaturen. „Wie unsere Papiermühle in Bützow“, heißt es in der Eingabe, „nunmehr sehr vitiös auch so gantz und gar, wo derselben nicht geholfen würde, nicht mehr in brauch sein kann, da erstlich zu reparirung eine neue welle gefordert wird, der Giebel sampt dem Dache renoviret werden und endlich der Graben beym Walckerthor außgeworfen werden muß“. Es wurde angeordnet, daß diese Instandsetzungen dem Wunsche gemäß vollzogen werden sollten.

Wie stattlich sich die Papiermühle dann endlich ausnahm, läßt eine Bestandsaufnahme erkennen, die 1692 durch den Herrn Landrentmeister Hertel erfolgte.

„Anno 1692. Den 8. Junii, wardt in gegenwart des H Landt Rentmeisters Herteln die Papirmühle zu Bützow inventiret undt befunden folgender gestalt:

Dis gantze Zimmer, Sambt der Wohnunge:


Jst von dreizehn verbänden, mit Stroh gedeckt.
Die durchschnittene Haußthür hat vier Hänge, zwei Klincken, ein Schloß, undt ein eyßern Handtgriff.
Die Haußdehle mit Feldsteinen gebrügget.
Der Boden von eichen Brettern eingestrichen.
Zur Linken vier Taffel Fenstern, darin sieben Ruten mangeln.
Eine Keller Lucke mit zwey Hängen, einen Überfall, und 6 Krampen.
Die Thür zur Papirmühlen zwey Hänge, eine Klincke, und eißern Handtgriff.
Zwei Wellen, jede mit Sechtzehen Stampen, vier eyßern Bänden undt einer starcken eyßern Wrangen.
Fünf mit Brettern abgeschurete Kasten darin der Brey von den zerstoßenen Lumpen geleget wirdt, hat nüben überall einen breitem Boden.
Auff der Haußdehlen eine alte große Preße, an deren stat der Papirmüller eine neue Preße verlanget.
Eine Bütte, mit zwey eyßern Bänden, darauß Papir gemacht wirdt; mit einer kupfern Blase.
Ein Rührkumme, mit einer eyßern Rost.
Die durchschnittene Hofthür hat vier Hänge, zwei Klincken, und 6 Haken.
Die Küchenthür zwey Hänge, undt eine Klincke.
Der Schorstein in Holtz gekleimet, gehet außen Dache.
Ein eingemauerter kupfern Kessel.
Vier Tafel Fenstern.
Die Kammerthür zwey Hänge undt ein Schloß.
Die Dehle von Leim geschlagen.
Der Boden von Brettern.
Vier Tafel Fenstern.
Ein Bettschapff mit zwey Thüren.
Die Thür nach der Stuben zwey Hänge undt ein Schloß.
Die Dehle von Leim. Der Boden gewunden.
Zwölf Taffel Fenstern, darin.“

Johann Köhler hat die Freude, in diesen Räumen hantieren zu dürfen, nicht mehr lange genossen. Schon im nächsten Jahre erscheint seine Witwe als die Pächterin der Mühle, auf wie lange, läßt sich nicht mehr feststellen. Wie es scheint, bezieht sich ein Erlaß der Kammer in Schwerin vom 3. Mai 1695, daß alles weiße Papier, das auf der Mühle in Bützow sich befände, sofort an die geheime Kanzlei in Schwerin zu senden sei, schon auf den neuen Pächter. Denn es wird gleichzeitig dem Papiermüller vorgehalten, mit der Verfertigung neuen Papiers bei Vermeidung ernstlicher Strafe sich nicht zu säumen. Das Geschäft ging gut, denn die Rentereirechnung von 1689/99 weist den Eingang von je 50 Rtlr. als halbjährliche Pacht für die Papiermühle in Bützow nach. So befriedigend ließ sich der Betrieb an, daß der Papiermüller in den Verdacht kam, sein Fabrikat auszuführen, während die fürstlichen Kanzleien nie genug haben konnten. Ob diese Vermutung auf Wahrheit beruhte, mag dahingestellt bleiben. Sie verträgt sich nicht mit der gleichzeitigen Anweisung an den Papiermüller, das Papier feiner, sauberer und weißer, als es seither gewesen, herzustellen. Man versteht nicht, wie derartiges Papier, das zu wünschen übrig ließ, im Auslande Anklang fand. Jedenfalls wurde dem Pächter verboten, Papier auszuführen. In der Folge stellte sich heraus, daß die Leistungsfähigkeit der Mühle eine einwandsfreie war, daß aber der Müller sein eigenes Fabrikat nach auswärts versandte und dafür das an die Regierung zu liefernde von einer anderen Mühle bezog. Der Amtsschreiber in Bützow konnte unter dem 24. Oktober 1701 berichten, daß der Papiermacher ein fleißiger Mann sei, der mit verschiedenen Hilfskräften arbeite und für sein Erzeugnis guten Abgang fände. Allerdings hätte er beständig Mangel an weißen Lumpen, so daß er weißes Papier in jedem Jahre nur 4-6 Wochen lang anfertigen könne und sich in der Hauptsache auf die Herstellung von Druckpapier und Makulatur beschränken müsse. An die Renterei lieferte er damals halbjährlich gegen 70 Ries verschiedener Papiere. Das feste sogenannte Herrenpapier wies einen einfachen Adler als Wasserzeichen, das Mittelpapier einen Hirsch und das Konzeptpapier einen adeligen Wagen aus. Sein Erzeugnis genoß den Ruf, besser zu sein, als das anderer Mühlen im Inlande. Neben der Fabrikation lag er auch dem Handel mit Papier ob, indem er den Papiermüllern in Neustadt und Zülow Lumpen vorschoß und dafür statt baren Geldes Papier übernahm, das er nach anderen Städten verkaufte. Kunstmann wäre demnach ein geschickter Gewerbetreibender gewesen, dessen Fertigkeit zweifellos zur Hebung der Fabrikation beitrug. Sein Geschäft ging unentwegt vorwärts, denn als die Regierung am 19. Februar ein mal 2 Ballen Papier bestellte, die Hälfte Original-, die andere Hälfte Konzeptpapier, die über die regelmäßigen Lieferungen hinaus verlangt wurden, konnte die Bützower Mühle nichts liefern, da sie keine zwei Buch Schreibpapier mehr vorrätig hatte.

Kunstmann war viele Jahre auf der Mühle. Sein Nachfolger wnurde laut Vertrag vom 31. Oktober 1743 Friedrich Seidler. Er übernahm die Mühle vom Jahre 1744 an gegen 60 Rtlr. Pacht im ersten Jahre und 80 Rtlr. in den folgenden Jahren nebst einem Ballen seines besten Papiers. Man scheint ihm günstigere Bedingungen gewährt zu haben, obwohl die Fabrikation einen unverkennbaren Aufschwung erfahren hatte, weil ein Neubau der Mühle erforderlich war. Dessen Kosten wurden nach einem Voranschlage vom 2. Dezember 1741 auf 410 Rtlr. und 18 Schill. angesetzt, von welcher Summe der neue Pächter die Hälfte auf sich zu nehmen versprach. Später stellte sich der Gesamtbetrag auf 419 Rtlr. 5 Schill., so daß Seidler auf seinen Anteil 209 Rtlr. 26 1/2 Schill. zu zahlen gehabt hätte. Diese Summe sollte sein einstiger Nachfolger in der Mühle ihm wiedererstatten und er nicht zum Ausscheiden aus der Mühle veranlaßt werden, ehe er seine Auslage zurückerhalten haben würde. Zu diesem Neubau ist es indes nicht gekommen, sondern , wenn die Mitteilung in einem späteren Bericht richtig ist, nur zu einer Nachbesserung, die nicht mehr als 28 Rtlr 12 Schill. kostete Es fehlt die Möglichkeit, diese Angabe nachzuprüfen. Die Tochter des Papiermüllers Seidler, Sophia Jlsabe, verheiratete sich 1767 mit dem Papiermachergesellen aus Neustadt, Jochim Christian Lorenz Schultz.

Der letzte in der Reihe der Papiermüller in Bützow, von dem wir wissen, ist Isaak Kramer Er gehörte zu denjenigen, die nicht ohne Grund über die wenig erfreulichen Zustände, unter denen sie tätig sein sollten, jammerten. In Bützow war das Wasser nicht sauber genug, der schmutzige Stadtgraben mußte herhalten, die Trockenscheuer reichte nicht aus und dergleichen mehr. Nichtsdestoweniger siegte er ebenso wie seine Vorgänger an anderen Stätten über alle Hindernisse und es konnte ihm das Zeugnis nicht versagt werden, daß er anzuerkennende Leistungen bot und seine Erzeugnisse neben denen des Auslandes gut bestehen konnten.

Unter Isaak Kramer wurde die Mühle vererbpachtet. Die Kammer wollte seit geraumer Zeit etwa 400 Rtlr. jährlich für die unvermeidlichen Nachbesserungen gezahlt haben, während die Pacht nur auf 90 Tlr. sich im Jahre belief. So ist es nicht zu verwundern, daß sie die Vererbpachtung vorzog. Kramer übernahm Sie im Jahre 1823 für die Summe von 4000 Tlr. N 2/3. Einige Jahre später bat er um Erlaß des damals noch rückständigen Betrages der Kaufsumme in Hhe von 2000 Rtlr., der ihm indes nicht zugestanden wurde.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Mecklenburgische Papiermühlen