Abschnitt 2

II. Die Papiermühlen in Mecklenburg-Schwerin.


5. Die Papiermühle von Gadebusch.


In der Mühlen

1 großer Block darin 4 Stamblocher unndt in dreyen eisern Platen, sein aber alt.

12 fertige Stempen mit eisern Platen

4 Stampen ohne Platen

1 aufstiegende Treppe zum Boden.

In der Stuben

4 Taffell Glasefenster

1 Kachelloffen

1 Banck

1 Thure mit der Klincke

Daz Plaster von Lem, oben Bretter

Dabey zwoe kleine Camern. In jeder 1 glase unndt 1 holzern Finster, 2 Thuren in eisen Haken unndt Hespen.

In der Kuchen

1 Limkessel (leim)

1 Tafel Glasefinster

1 Ture mit der Klincken

Auff der Haußdelen

1 große Papirespresse

1 groß Kuven

1 Gaustaull (3)

2 Tafell Glasefinster

1 schloßefost Haußtur.“

Den Antrag, ihm die Papiermühle behufs Umwandlung in eine Drahtmühle zu überlassen, hatte Godert Neustadt aus Lübeck gemacht. Anfangs wollte die Kammer gar nicht darauf eingehen. Die Papiermühle, meinte man, sei gewiß, die Drahtmühle ungewiß. Wie gegenüber Neuerungen nur zu oft, nahm man an, daß „schlechte Hoffnung were den Intent des Antragstellers einigen Vortgangk gewinnen“ zu sehen. Die schwer zu beantwortende Frage blieb immer, ob Wasser in ausreichendem Menge vorhanden sein würde. Die Pacht von 80 . . . Lüb., die Neustadt bot, schien gegenüber den 50 . . ., die der Papiermüller seither gezahlt hatte, keine genügende Steigerung, zumal ja für die Umwandlung wieder neue Unkosten in Aussicht standen.

Der Landrentmeister Andreas Meyer, der nach Gadebusch gereist war, um die Örtlichkeit zu besichtigen und der Hauptmann von Bülow daselbst sahen die Umwandlung mit ungünstigem Auge an. Der Teich, in dem das Wasser sich sammelte, war gering und hatte keine Zuflüsse, „dan nur allein itzetliche brunne, so geringe Wasser zur Molle tragen“. In Rücksicht auf die Wiesen und Hütungen der Gadebuscher ließe sich das Wasser nicht viel höher stauen und in trocknen Zeiten würde immer Mangel an Wasser sich zeigen. Da jedoch Godert Neustadt 120 . . . Lüb. Pacht zahlen wollte und für 60 Rtlr. das Gebäude in stand bringen wollte, so meinten sie, wenn man den Teich reinigen und den Graben räumen ließe, so würde es doch wohl gehen. Somit empfahlen sie, auf seinen Vorschlag einzugehen. Daraufhin hatte Godert Neustadt einen vornehmen Lübecker Bürger Herrn Peter von Förden, zum Bürgen bestellt „vor alle vorgeschlagene Capita und Handtlungspuncta“, dann in der Folge Holz fällen lassen und alles zum Bau vorbereitet. In Steiermark waren Leute gemietet worden, die die Drahtmühle in Gadebusch sollen zustande bringen helfen, und die wenigen Stangen Eisen, die man zur Verarbeitung brauchte, waren in Lübeck und Wismar schon bestellt. Dennoch scheiterte die Angelegenheit im letzten Augenblicke an dem Widerspruch Christoph von Hagens, der die Interessen der augenblicklichen Besitzerin, des noch unmündigen Fräulein Margaretha Elisabeth von Mecklenburg, als der Tochter Herzog Christophs und der Herzogin Elisabeth, beeinträchtigt glaubte. Mit dem höheren Stau des Teichs sei es nichts. „Das es eine solche gelegenheitt darumb hette,“ führt er in einem Berichte an den Herzog vom 2. September 1604 aus, „und ihme in seinen unzehligen vorschlegen, nemblich mit Schlagung höcherer Dämme, legung dubbelter räther und stauungk keinesweges könte gratificiret werden, dan der teich bißhero seine gewisse stauungk gehabt und so er einer spännen hoch höher gestauet wurde, das es die gelegenheitt gewinnen wolle, das auff einer seiten dem ambtes bauren ihre wiesen, auf der andern seiten der Stadt grundt und boden bestauet und sonst viel mehr incommoda darauß erfolgen wurden.“ Auch der Persönlichkeit des Lübeckers scheint Herr Christoph von Hagen nicht getraut zu haben. „Ob auch woll zuletzt derselbige drattmühler“, führt er am Schlusse aus, „ohne Zweifel auf dictirung seines gewissens mir die augen zu verkleben unterstanden und vorgeben, man solle dem Fürstl. Freulein die Mühle bezahlen oder so sie die nicht missen wolte, solt das Fürstl. Freulein dem Ambt was daran verwendet refundiren - so habe ich doch solchem seinem suessen Predigen keinen glauben stellen konnen. Caveant anseres quando vulpes concioatorem agit.“

Mit der Errichtung der Drahtmühle wurde es somit nichts. Aber Fräulein Elisabeth, die nachher die Gemahlin des Herzogs Johann Albrecht II. wurde, verfügte über das Immobil nicht, und eines Tages schenkte der Herzog Johann Albrecht dem Kammerjunker Hans Jürge von Halberstadt Hof und Gut Vietlübbe, wozu die „Pappier Mhuell, so hinter dem Stadtholtze zu Gadebusch belegen und kein Pertinentz des fürstlichen Ampts daselbst sondern ein erkauft gut ist“ gehörte.

Der neue Besitzer scheint nicht viel mit dem gewerblichen Etablissement anzufangen gewußt zu haben. Schon 1615 bietet er die Papiermühle dem Herzog Adolf Friedrich zum Kaufe an, und, als dieser ablehnte, der Stadt Gadebusch. Der Herzog Johann Albrecht, der um seine Zustimmung ersucht werden mußte, sprach sein Einverständnis mit dem Verkaufe aus, behielt sich jedoch das Recht an dem „Flus, dabei die Mühle belegen“ vor mit allen Gerechtigkeiten, um dort vielleicht eines Tages eine andere Papier- oder Mahlmühle bei Gelegenheit erbauen lassen zu können. Hiermit griff er jedoch in die Rechte des Eigentümers ein, der ihm antworten mußte, daß der „geringschetzige ot wassermangelnde und sehr zugewachsene Teich und dessen gerechtigkeit stets zur Mühle gehört hätte.“ Die Nachforschung in allen Kaufverträgen, die der Herzog infolge dieses Einspruchs dem Amtmann in Gadebusch, Claus Below, auftrug, ergab, daß es sich bei der Papiermühle nicht um eine „Pertinentz des fürstlichen Amts“ handelte. Wohl aber meinte der Bericht, daß eine Vorschrift, den Damm nicht zu erhöhen und das Wasser nicht höher zu stauen, zum Schutze der Anlieger zweckmäßig wäre. Dem Herzog blieb auf diese Weise nichts anderes übrig, als in den Verkauf zu willigen; er wollte sich jedoch vorbehalten, jederzeit für den gleichen Preis, nämlich 800 Gulden (jeden zu 24 Schill. Lüb. gerechnet), die Mühle von der Stadt zurückkaufen zu dürfen. Nur mit Mühe war auf erneutes Einreden des Herrn von Halberstadt der Herzog dazu zu bewegen, auch auf diesen Vorbehalt, der wahrscheinlich den Verkauf an die Stadt vereitelt hätte, zu verzichten.

Über die weitere Entwicklung der Mühle ließ sich nichts mehr ermitteln. Um 1644/45 war auf die Papier- und Walkmühle in Gadebusch eine Hypothek von 1400 Gulden eingetragen, die Johann Wichmann von dem Bürgermeister Peter von Norden in Gadebusch geerbt hatte. Demnach muß die Niederlassung im Laufe der Jahre erheblich erweitert und als sicherer Wert anerkannt worden sein.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Mecklenburgische Papiermühlen