Der Eid des Papiermachers. 17. Jahrhundert.

Beilage


Großherzogliches Geheimes und Hauptarchiv Schwerin. Undatiert.


Papier Machers Eidt.

Ich N. N. lobe und schwere zu Gott einen korperlichen Eidt in meine Seele, demnach der Durchlauchtiger Hochgebohrner Fürst und Herr, Herr Adolph Friedrich, Hertzogk zu Mecklenburg, Fürst zu [Meckl.]Schwerin und Ratzeburgk; auch Grafe zu Schwer[in] der Lande Rostock und Stargardt Herr, mein gn[edi]ger Fürst und Herr auf dero Papier Muh[len] zu Neuwstatt, mich zu einem Papier Macher gnedigst bestellet und angenommen und vermöge eines darüber aufgerichteten Inventary da . . . weißen laßen, daß ich die versprochene Pension jährlich richtig einliefere, daß Papier gutt und tüchtig machen, durch meinen Unfleiß und Verwahrlosung der Mühlen keinen Schaden zukommen laßen, was wandelbahr wirt und nothwendig zu restituiren fürstellt, damit es wiederum im guten Stande gebracht werden möge, bey Zeitten den verordneten Beampten alhir anmelden, die Stamp- und Kummen-Holtzer, wie auch Schuffeln in dem Wasser-Rahde, wen mir von den Herrn Beampten Holtz dazu geschaffet und geführet wirt, mit meiner Arbeit und Kosten verfertigen und im Stande halten, in Summa dem Contract in allen Clausuln dergestalt nachleben will, daß verhoffendlich mein Unfleiß nicht verspüret, noch billigermaßen Klage über mich geführet werden soll, will auch sonsten allewege mich also verhalten, wie einem aufrichtigen Meister gebühret und woll anstehet, so wahr Mir Gott helfe und sein Heiliges Wortt.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Mecklenburgische Papiermühlen