Abschnitt 3

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579. Woldeke, Hans, aus Neubrandenburg, wurde am 20. Juli 1613 Bürger als Schlosser. (Bb.) Vgl. Nr. 575.


580. Wolder, Michel, von Rostock, geb. um 1540, gewann am 11. Dez. 1593 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. Sein verschoßtes Vermögen betrug 7491 Reichstaler. Er war vermutlich der Oheim der Brüder M. und T. Wolder (Nr. 581 u. 582), deren Echtgeburt er am 12. Aug. 1593 beschwor. (Bb.)

581. Wolder, Michel, aus Rostock (fehlt in den Bürgerbüchern). Am 12. Aug. 1593 bezeugten die Kaufleute M. Wolder (Nr. 580) und J. Breide (Nr. 64) seine und seines Bruders Tobias (Nr. 582) Echtgeburt. Ihre Eltern waren der Bürger und Kaufmann Peter W. in Rostock und seine Frau Katharina. (Schb. 19, Bl. 26 v.)

582. Wolder, Tobias, Bruder des Vorhergehenden, ebenfalls aus Rostock, erhielt am 6. Mai 1598 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.) Wegen seiner Eltern vgl. Nr. 581.

583. Wolff, Friedrich Wilhelm, aus Schwerin, erlangte am 25. Mai 1736 gegen Zahlung von 1000 (!) Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

584. Wolff, Hans, von Rostock, wurde am 2. März 1554 Bürger. Sein Beruf ist nicht angegeben. (Bb.)

585. Wolff, Henrich, aus Neustadt, gewann am 15. Dez. 1565 das Bürgerrecht als Schopenbrauer. (Bb.)

? 586. Wolff, Johann David, aus Kröpelin ?, geb. um 1727, Einwohner und Barbiergeselle in Danzig, beglaubigte am 1. Okt. 1776 die Echtgeburt des M. Kratz (Nr. 252) aus Kröpelin, mit dessen Eltern er viel Verkehr gehabt hatte.

? 587. (Woycke), Concordia, von dem Gute Rey (Amt Neukalen) ?, geb. um 1724, Ehefrau des Einwohners und Arbeitsmannes Johannes W. in Danzig, bestätigte am 23. Juli 1762 die Echtgeburt des N. J. Schultz (Nr. 477), der von dem genannten Gute stammte und mit dessen Eltern sie viel Umgang gehabt hatte.

588. Wudrianus, Lorenz Christoph, aus Althof (Amt Doberan)? oder aus Altenhof (Amt Lübz)? (Oltenhofius Megapol.), trat im Nov. 1705 in die zweite Klasse des Gymnasiums ein. (M.)

589. Wuffleff (Wuffloff), George, von Woldegk, ein Beutelmachergeselle, erwarb am 6. Mai 1645 das Bürgerrecht als Zwirnmacher. Am 12. Sept. 1644 beschworen zwei Bürger in Woldegk, der Ältermann der Bäckergilde Hans Krüger und der Ältermann der Tuchmachergilde Henning Meyer, seine Echtgeburt. Wuffleffs Eltern waren der vor 1644 verstorbene Beutelmacher (Beutler) Albrecht W. und seine (1644) mit Hans Sandberger verheiratete Frau Gertrud geb. Lemmike(n). (Bb. Gb.)

590. Wulff, Johann, aus Wismar, wurde am 23. Febr. 1726 Bürger als Schneider. (Bb.)

591. Wulff, Niklas, aus Wismar, erhielt am 9. Juni 1643 das Bürgerrecht als Bordingsführer, nachdem am gleichen Tage zwei Wismarsche Bürger, der Schiffer Georg Auspurger im Alter von 40 und der Matrose (Boßmann) Jochim Lübke im Alter von 42 Jahren in Danzig seine Echtgeburt beglaubigt hatten. Wulffs vor 1643 verstorbene Eltern waren der Bürger und Schiffer Marx W. zu Wismar und seine Frau Katharina. (Bb. Gb.)

592. Wulsten (Wolsten), Zacharias Christian, aus Malchin, geb. um 1745, gewann am 13. Okt. 1781 das Bürgerrecht in der Altstadt als Festbäcker. Am 24. Sept. 1781 bezeugten J. Schall (Nr. 437) und H. J. Hagen (Nr. 183) seine Echtgeburt. Wulsten war das zweite Kind des Bürgers und Bäckermeisters Bartel W. in Malchin und seiner vor 1781 verstorbenen Frau Maria Dorothea geb. Lefonias. (Bb. Gb.)

593. Wyllen, Hans, aus Wismar, erwarb am 9. Febr. 1566 das Bürgerrecht als Tuchscherer. (Bb.)

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Mecklenburger in Danzig