Abschnitt 2
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562. Wienbrandt, Peter, aus Friedland, gewann am 20. Juni 1626 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann, nachdem am 9. Juni M. Beye (Nr. 36) und A. Stoppell (Nr. 504) seine Echtgeburt beschworen hatten. Wienbrandts vor 1626 verstorbene Eltern waren der Bürger und Bäcker George W. in Friedland und seine Frau Anna. (Bb. Schb. 39 Bl. 79.)
563. Wiese, Johann Friedrich, aus Rostock, erwarb am 20. Juni 1766 gegen Zahlung von 300 Gulden das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)
564. Wigert, Jochim, aus Brüel (Briel), erlangte am 28. Jan. 1644 das Bürgerrecht als Schneider. Am 1. Mai 1640 bezeugten die Bürger Curdt Hagemann und Jakob Brauwer in Brüel, daß Wigert der echte Sohn seiner vor 1640 verstorbenen Eltern, des Bürgers Jochim W. und seiner Frau Marie geb. Hoge(n) sei. (Bb. Gb.)
565. Wilcke, George, aus (der Stadt?) Tessin, geb. um 1599, Einwohner und Arbeitsmann in Danzig, beglaubigte am 25. Sept. 1641 die Echtgeburt D. Schliemanns (Nr. 443).
566 Wilde, Leonhard, aus Wismar, trat im April 1712 in das Gymnasium ein. (M.)
567. Wiltscheck, Johann Christoph, aus Parchim, erhielt am 11. Febr. 1735 gegen Zahlung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Perückemnacher (paruykier). (Bb.)
568. Winckler, Johann Jakob, aus Parchim, gewann am 4. Dez. 1776 das Bürgerrecht in der Altstadt als Festbäcker, nachdem am 1. Okt. 1776 F. Chr. Michaelsen (Nr. 334) und I. S. Schall (Nr. 437) seine Echtgeburt beschworen hatten. Winckler war das dritte Kind seiner vor 1776 verstorbenen Eltern, des Bürgers und Seilers Konrad W. in Parchim und seiner Frau Katharina Elisabeth geb. Hancke. (Bb. Gb.)
569. Windter, Jochim, aus Heiligenhagen (Hilghenhagen. - Amt Doberan), leistete am 21. Januar 1575 den Bürgereid als Seefahrer und zahlte 15 Mark. (Bb.)
570. Wineke, Jochim, von Wismar, erlangte am 21. Mai 1658 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)
571. Winterfeldt, George, aus Neubrandenburg, wurde am 27. Okt. 1691 Bürger als Schneider. (Bb.)
572. Witte, Klaus, aus Parchim, erhielt am 10. Febr. 1601 das Bürgerrecht als Träger. Aber schon im August 1602 war er ohne Hinterlassung von Leibeserben auf dem Langgarten verstorben. Anspruch auf seinen Nachlaß erhoben seine Witwe, seine Schwester Elisabeth, die mit dem Bürger Karsten Friederich zu Wismar vermählt war, und eine andere ungenannte Schwester, die in Parchim wohnte. Am 30. Okt. 1602 verwendete sich der Rat von Wismar für Karsten Friederichs Frau, da dieser nicht vor dem nächsten Frühjahr nach Danzig würde kommen können, um die Erbschaft persönlich einzuziehen; bis dahin möchte die Sache in der Schwebe bleiben. (Bb. Abteilg. 53, Paket 78.)
573. Witte, Hans, aus Mecklenburg (ohne nähere Ortsangabe), starb am 2. April 1628 in dem Hause des Barthelmes Wenzen (?) am Kettenhägertor in Danzig, während sein Nachlaß bei Hans Flichner in der Heiligengeistgasse lag. (Handschrift Vv 280 Bl. 311v.)
574. Witthun (Witthoen), Christian, aus Wismar, erwarb am 20. März 1677 das Bürgerrecht als Seefahrer. Am 12. April 1676 bezeugten die Bürger Jochim Wilcken und Klaus Mähler in Wismar seine Echtgeburt. Magdalena, Christian und Katharina waren die einzigen Kinder des David W., der aus einem bekannten Geschlecht Wismars stammte und 40 Jahre lang dort Bürger war, und seiner Frau Maria geb. Bronet, deren Hochzeit, bei der die genannten Zeugen zugegen waren, um 1636 stattgefunden hatte. (Bb. Gb.)
575. Wöldicke, Andreas, aus Neubrandenburg, wurde im Mai 1647 in das Gymnasium aufgenommen. (M.). Ein Verwandter von ihm war vielleicht H. Woldecke (Nr. 579.)
576. Wöldicke, Petrus, aus Arensberg (Amt Wredenhagen), trat im Mai 1673 in die erste Klasse des Gymnasiums ein. (M.)
577. Wölp, Henrich Jakob, aus Dömitz, erhielt am 1. Juli 1724 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)
578. Wohler, Reinhold, von Rostock, erlangte am 19. April 1646 das Bürgerrecht als Glaser. Am 13. Jan. 1646 erwirkte er noch persönlich vor dem Rate zu Rostock einen auf Grund der Aussagen der Glaser Klaus Turitz, Ältermanns, und Jochim Preen zu Rostock, die auf der Hochzeit seiner Eltern gewesen waren, ausgestellten Geburtsbrief. Wohlers Eltern waren der Bürger und Glaser Reinhold W. in Rostock und seine Frau Katharina geb. Hennings. (Bb. Gb.)
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Mecklenburger in Danzig