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532. Ulenbrock, Klaus (Cleiß) aus Parchow (Amt Bukow), gewann am 17. März 1576 gegen Erlegung von 11 Mark 15 Groschen, 4 Prozent seines Vermögens, das Bürgerrecht als Schlachter. (Bb.)

533. Vetter, Adolf Friedrich, aus Schwerin, wurde im Sept. 1639 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)


534. Vicke, Franz, von Blengow (Amt Bukow), erwarb am 2. April 1605 das Bürgerrecht als Seefahrer. (Bb.)

535. von Viereck, Gustav Adolf, ein mecklenburgischer Edelmann, trat im Okt. 1686 in die erste Klasse des Gymnasiums ein. (M.)

536. Viereck (Vieregge, Vieregck), Niklas, aus Grevesmühlen (Greters-Mühl!), erlangte am 15. Okt. 1667 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 13. Aug. 1667 beschworen Hans Stein, Bürger und Brauer im Alter von 60 und Jochim Bauwman, Bürger und Schmiede-Ältermann im Alter von 51 Jahren zu Grevesmühlen, daß Viereck der echte Sohn seiner vor 1667 verstorbenen Eltern, des Bürgers und Schusters Hans V. in Grevesmühlen und seiner Frau Sophie geb. Warnemünde sei. (Bb. Gb.)

537. Vierow, Jakob, aus Gnoien, wurde am 30. April 1647 Bürger als Schopenbrauer. (Bb.)

? 538. Vircho, Johann Jakob, aus Doberan ?, geb. um 1725, Einwohner und Altflicker in Danzig, beurkundete am 1. Febr. 1776 die Echtgeburt M. Bleecks (Nr. 41) aus Doberan und am 4. Nov. 1785 die J. B. Petersens (Nr. 371), ebenfalls aus Doberan, mit deren Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

539. Voege, Kaspar, aus Rostock, vielleicht ein Bruder H. Föges (Nr. 129), wurde im April 1676 in die zweite Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

540. Voes (Vos), Karsten (Kersten), aus Parchim?, Bürger und Barbier in der Altstadt (er fehlt in den Bürgerlisten), starb dort 1549. Da seine Witwe bei der Geburt ihres einzigen Kindes und dieses selbst fünf Wochen darauf gestorben waren, so erhob seine in Güstrow wohnende verwitwete Mutter Katharina V., die der Rat von Parchim als Erbberechtigte beglaubigte, Ansprüche auf den Nachlaß; auch die Herzöge Heinrich und Johann Albrecht von Mecklenburg verwendeten sich auf ihr aus Güstrow übersandtes eigenhändiges Gesuch vom 23. Sept. 1550 für sie in einem Schreiben aus Schwerin vom 26. Sept. 1550. Das Siegel der Katharina V. zeigt einen gespaltenen Schild, rechts halbe Lilie, links halbes Rad. (Abtlg. 53, Paket 49 a.)

541. Vogelsang (Vogelsangk), Hermann, aus Wittenburg (Wittenbergk i. M.), gewann am 15. Juni 1651 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 3. Juli 1648 beschworen die Bürger Andreas Tieß und Jochim Jammer in Wittenburg seine Echtgeburt. Vogelsangs vor 1648 verstorbene Eltern, der Bürger Heinrich V. in Wittenburg und seine Frau Anna geb. Bremer(s), hatten ungefähr 1608 geheiratet. (Bb. Gb.)

? 542. (Vogt), Dorothea, von der Insel Poel ?, geb. um 1685, Frau des (aus Elbing gebürtigen) Bürgers und Corduaners Johann Christoph Vogt zu Danzig, bezeugte am 8. Okt. 1728 die Echtgeburt des J. Seehaas (Nr. 487) von Poel, mit dessen Eltern sie viel Umgang gehabt hatte.

543. Voigt, Hans, aus Rostock?, dem Bürgerbuche nach aus Weidau (Prov. Sachsen?), erhielt am 18. Mai 1619 das Bürgerrecht als Bildhauer und Steinmetz, nachdem er vorher mehrere Jahre lang im Dienste des Bildhauers Abraham von dem Block gestanden und gearbeitet hatte, in dessen Auftrag er die reich mit Bildwerken geschmückte Fassade des sogenannten Steffenschen, damals dem Herrn Speymann von der Speye gehörigen Hauses am langen Markt zu Danzig herstellte. Seine Aufnahme als Meister scheint bei dem Gewerk auf Schwierigkeiten gestoßen zu sein, da er nicht die genügende Anzahl von Jahren vorher gearbeitet hatte, während der Rat ihm diese Pflichtjahre ohne weiteres erlassen wollte. Am 15. Juni 1619 meldete er indessen fröhlich dem Rate, daß es der Ratsdeputierte endlich nach langen Verhandlungen bei den Älterleuten des Gewerks durchgesetzt habe, daß sie sich bereit erklärten, ihn als Mitmeister aufzunehmen; er arbeite nunmehr an seinem Meisterstück und bitte, ihm einen näher bezeichneten, sehr geeigneten Platz als Arbeitsstätte zu überlassen. Dies Gesuch wurde ihm aber abgeschlagen; erst am 24. Febr. 1628 erhielt er endlich vom Rate auf Lebenszeit, aber widerruflich, einen Platz vor dem Glockentor grundzinsfrei zugewiesen. Um dieselbe Zeit schrieb er an den Rat, er sei sieben Jahre lang in Rostock Meister gewesen und habe dort sowie in den umliegenden Städten Epitaphien, Altäre, Predigtstühle und andere Bildhauerarbeiten an Gebäuden angefertigt. Er sei von dem jetzt (1628) verstorbenen Danziger Ratsherrn Johann Speymann für die Arbeit an seinem Hause aus Rostock berufen worden, habe sich bei dem Meister Abraham von dem Block in Arbeit begeben und sei „drey Jahr bey ihm verblieben und des seligen Herren Speymans Giebel von unten biß oben von Bildtwergk mit eygener Handt verfertiget, wie auch in wehrender Zeit ebenmeßig an eines Erb. Raths arbeit (sich) gebrauchen lassen.“ Jetzt sei er zehn Jahre lang Meister und habe unterdessen ein „Begräbnis für Ihre Fürstliche Durchlaucht nach Neustettin“ angefertigt, auch in Danzig für vornehme Leute viel Steinmetzenarbeit geliefert. Er bat deshalb den Rat um die Stelle des Stadtbaumeisters, die durch den Tod Abrahams von dem Blocke frei geworden war, und erhielt sie am 14. Febr. 1628 „in anmerckung seiner Kunst und arbeit“ übertragen. Bald darauf ist er gestorben; am 4. Sept. 1629 war seine Witwe bereits mit dem Steinhauergesellen Hermann Knust verheiratet. (Bb. Abteilung 42, 170.)

544. Voß(en), Anna, aus Rostock, starb in Danzig im März 1634 und soll durch den (Stadt?=)Diener Bastian begraben worden sein; ihr Nachlaß wurde bei Hans Kruse auf dem Langgarten verzeichnet und aufbewahrt. (Handschrift Vv 280 Bl. 375.)

545. Voß, Jochim, von dem adligen Gute Broock (Amt Lübz? oder Amt Grevesmühlen?), gewann am 1. Febr. 1717 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Mecklenburger in Danzig