Abschnitt 3

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465. Schröder, Michael Friedrich, aus Sülze, wurde im Aug. 1694 m die zweite Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)


466. Schröder, Otto Joachim Johannes, ein Mecklenburger, trat im Okt. 1707 in die zweite Klasse des Gymnasiums ein. (M.)

467. Schröder (Schröeder), Thewes, von Plau (Plage i. M.), vermutlich ein Bruder des B. Schröder (Nr. 458), erwarb am 26. Aug. 1638 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 27. Juli 1638 bekundeten in Lübeck zwei dortige Bürger, Jakob Kerll und Henrich Hagen, daß Schröder der echte Sohn seiner vor 1638 verstorbenen Eltern, des Simon Sch. in Plau und seiner Frau Margarete, sei. (Bb. Gb.)

? 468. Schubert, Anna Maria, Jungfrau, von dem adligen Gute Rey (Reyh. - Amt Neukalen) ?, geb. um 1712, wohnhaft in Danzig, bezeugte am 23. Juli 1762 die Echtgeburt des J. N. Schultz (Nr. 477) von dem genannten Gute, mit dessen Eltern sie viel Umgang gehabt hatte.

469. Schuckmann, Hermann Albert, aus Güstrow, wurde im Juli 1697 in die ersteKlasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

470. Schütz (Schütze), Johann, aus Rostock, erlangte am 27. Aug. 1716 das Bürgerrecht in der Altstadt auf einen Arbeitsmann, nachdem am 3. Aug. J. Bliesath (Nr. 42) und D. Klutt (Nr. 238) seine Echtgeburt beglaubigt hatten. Schütz war das zweite Kind seiner vor 1716 verstorbenen Eltern, des Einwohners und Altflickers Klaus Sch. in Rostock und seiner Frau Maria. (Bb. Schb. 115 Bl. 175.)

471. Schuldt (Schultze), Thomas, aus Schlicht (Schlichten. - Amt Feldberg), erwarb am 30. Jan. 1617 das Bürgerrecht als Seefahrer. Am 9. Dez. 1616 beschworen P. Dobberman (Nr. 97) und Susanna, die Frau des Bürgers Albrecht Sax zu Heel (= Hela?) im Alter von 40 Jahren, ebenfalls aus Schlicht gebürtig, seine Echtgeburt. Schuldts Eltern, Joachim Sch. und seine Frau Christina, waren 1616 schon verstorben. (Bb. Schb. 32 Bl. 245.)

472. Schultz (Schultze), Alexander, aus Wismar, erhielt am 23. Okt. 1685 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann cum clausula. Schon am 30. Nov. 1676 bezeugten in Wismar die Bürger Daniel Reusner, Ältermann der Barbierzunft, und der Schneider Cord Häse seine Echtgeburt. Er war das älteste von den fünf Kindern des Bürgers und Brauers Jürgen Sch. in Wismar und seiner Frau Anna geb. Wiegerß(en), die um 1656 von dem vor 1676 verstorbenen Pastor Mag. Hinrich Brandt in der Marienkirche zu Wismar getraut worden waren. Bei der Hochzeit waren auch die genannten Zeugen zugegen. (Bb. Gb.)

473. Schultz, Georg (Georgen, Jürgen) aus Parum (Stift Schwerin), geb. um 1606, Einwohner und Arbeitsmann in Danzig, beurkundete am 23. Sept. 1671 die Echtgeburt J. Ratkes (Nr. 406) aus Parum.

474. Schultz, Hans, aus Neubrandenburg, wurde am 9. Juli 1611 Bürger als Schneider (Bb.). Vielleicht war er verwandt mit J. Schultz (Nr. 476).

475. Schultz, Heinrich, aus Bützow, trat im April 1617 in das Gymnasium ein. (M.)

476. Schultz, Joachim, aus Neubrandenburg, vielleicht verwandt mit H. Schultz (Nr. 474), erwarb am 20. Juni 1620 das Bürgerrecht als Beutelmacher (Beutler). (Bb.)

477. Schultz, Joachim Nikolaus, vom adligen Gute Rey (Reyh. - Amt Neukalen), erhielt am 24. Sept. 1762 gegen Zahlung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Schneider, nachdem am 23. Juli 1762 A. M. Schubert (Nr. 468) und E. Woycke (Nr. 587) seine Echtgeburt beschworen hatten. Schultz war das älteste Kind des Jägers Christian Sch. auf dem Gute Rey und seiner vor 1762 verstorbenen Frau Katherina Magdalena geb. Arens. (Bb. Gb.)

478. Schultz (Schultze), Jochim, aus Rostock, wurde am 1. März 1640 Bürger als Mützenmacher. (Bb.)

479. Schultz, Jochim, aus Güstrow, gewann am 23. Febr. 1726 das Bürgerrecht in der Altstadt als Schneider. (Bb.)

480. Schultz (Schultze), Matthias, aus Plau, erwarb am 28. Juni 1667 das Bürgerrecht als Kleinschmied. Schon am 11. Mai 1646 erschien er, damals noch Schlossergeselle, mit der Absicht, Meister zu werden und sich in Danzig niederzulassen, persönlich vor dem Rat zu Rostock und ließ sich einen Geburtsbrief ausstellen. Er wählte zu diesem Zwecke Rostock, weil es ihm in Plau an Zeugen mangelte, da die alten Leute meistens tot oder durch die Kriegsunruhen von dort vertrieben worden waren. Zwei Rostocker aus Plau gebürtige Bürger, der Notar Christian Schlyman und der Handelsmann Daniel Federman, beschworen am 11. Mai 1646 seine Echtgeburt. Seine Eltern waren der vor 1646 verstorbene Bürger, Kleinschmied und Gewerksältermann Matthias Sch. der Ältere und seine Frau Engel geb. Rock(es). (Bb. Gb.)

481. Schumacher, Andres, von Rühlow (Rulau. - Amt Stargard), erhielt am 28. Juni 1710 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)

482. Schumacher, Hans, aus Neubrandenburg, gewann am 2. Okt. 1700 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)

483. Schum acher, Niklas (Klaus), aus Pampow (Groß-Pampow. - Amt Schwerin), erwarb am 9. Febr. 1655 das Bürgerrecht als Böttcher. Zwei Lübecker Bürger, Hans Röpeke und Hans Arends, bezeugten dort am 30. Juni 1652, daß Schumacher der echte Sohn seiner vor 1652 verstorbenen Eltern, des Peter Sch. zu Pampow und seiner Frau Engel sei. (Bb. Gb.)

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Mecklenburger in Danzig