Abschnitt 1

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429. Salomon, Christoph, aus Wustrow, erhielt am 25. Aug. 1608 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. Er war wohl identisch mit dem bei Nr. 430 genannten gleichnamigen Schreiber. (Bb.)


430. Salow, Jakob, aus Glienke (Glienicke, Glienecke. - Amt Stargard). Da er mit Löwen, die er von seinem früheren Brotherrn geerbt hatte, im Lande umherzog, wurde er „der Löwenkönig“ genannt. Er starb, unverheiratet, in Danzig vor dem 1. Sept. 1588. An diesem Tage bat sein Bruder Jakob (!) S., Freischulze und Bauer in Glienke, auch im Namen seiner Schwestern den Danziger Rat, den Nachlaß ihres Bruders, der bei dem dortigen Bürger Wulff Weimar liegen und zum größten Teil in Wechseln für ausgeliehenes Geld bestehen solle, für sie aufzubewahren, bis ihr Vertreter nach Danzig komme; ihre Erbberechtigung beglaubigte der Herzog Johann von Mecklenburg. Am 29. April 1589 verwendete sich auch Hermann Starck, Amtmann des Fürstlichen Hause und Amtes Alt-Stargard, bei dem Rat von Danzig für den Freischulzen Jakob S. und bat, ihm den Nachlaß seines Bruders ohne Einziehung des zehnten Pfennigs zu verabfolgen; die Stadt Neubrandenburg verbürgte sich dafür, daß Nachmahnung nicht erfolgen werde. Endlich bestellte Jakob S. am 25. Nov. 1590 als seinen und seiner Schwestern Bevollmächtigten den Schreiber Christoph Salomon (Nr. 429) in Danzig und ließ durch den Rat von Neubrandenburg den Nachlaß seines Bruders nochmals beim Danziger Rate einfordern. Der Ausgang dieser Sache ist indessen aus den Akten nicht zu ersehen. (Urkunden Schiebl. 103 ohne Nr. Abtlg. 53, Paket 94 a.)

431. Sander, Jochim, aus Bantow (früher Wismarisch; Amt Bukow. In einem anderen Bürgerbuch steht versehentlich: aus Wismar), gewann am 10. Sept. 1654 das Bürgerrecht als Tischler, nachdem er in Lübeck gelernt und zuletzt in Riga gearbeitet hatte. Seine Echtgeburt wurde am 23. Aug. 1652 vor dem Rat der Königlichen Stadt Wismar durch Michel Rathke und Hans Warner, beide aus Bantow „bei und und unter Wismar“, beschworen. Sanders vor 1652 verstorbene Eltern waren Hinrich S. und seine Frau Anna geb. Prüter(s) zu Bantow, die früher der Stadt Wismar Eigenhörige gewesen, vom Rat aber freigelassen worden waren. (Bb. Gb.)

432. Sarcander, Jonas, aus Groß-Poserin (Amt Lübz), erwarb am 16. Mai 1736 gegen Zahlung von 100 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

433. Saße, Georg, aus Schwerin, starb kurz vor dem 8. Nov. 1619 auf der Schloßgasse in der Altstadt mit Hinterlassung einer Witwe namens Anna. (Handschrift Vv 279 Bl. 55 v.)

434. Satow, Christian Gustav, aus Rostock, gewann am 12. Juni 1776 gegen Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Schneider, nachdem am 28. Mai 1776 J. Meyer (Nr. 331) und J. Chr. Lauterbach (Nr. 283) seine Echtgeburt beglaubigt hatten. Satow war das fünfte Kind aus der Ehe des Bürgers und Schneidermeisters Johann Magnus S. in Rostock mit der vor 1762 verstorbenen Anna Katharina Margarete geb. Scharping. (Bb. Gb.) Sein älterer Bruder

435. Satow, Johann Magnus, ebenfalls aus Rostock, war um 1732/33 als zweites Kind seiner Eltern (vgl. Nr. 434) geboren; er erhielt am 18. Juni 1762 gegen Zahlung von 200 Gulden das Bürgerrecht als Schneider, nachdem am 11. Juni P. Päpcke (Nr. 366) und J. Chr. Lauterbach (Nr. 283) seine Echtgeburt bezeugt hatten. Am 6. April 1785 beschwor er die Echtgeburt J. Chr. Bocks (Nr. 45) und am 11. Mai 1786 die J. Chr. F. Brandts (Nr. 60). (Bb. Gb.)

436. Schäncke, Klaus Jochim, aus Gresenhorst (Amt Ribnitz), wurde am 4. März 1724 Bürger als Schneider. (Bb.)

? 437. Schall, Johann Samuel, aus Malchin ? oder aus Parchim?, geb. um 1740, Einwohner und Bäckergeselle in Danzig, beurkundete am 1. Okt. 1776 die Echtgeburt J. J. Wincklers (Nr. 568) aus Parchim, am 4. Dez. 1776 die Z. Chr. Wulstens (Nr. 592) aus Malchin und am 5. März 1785 die H. J. Hagens (Nr. 183), gleichfalls aus Malchin, mit deren Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

438. Scheisler (Scheißler), Theodor Wilhelm, aus Rostock, erwarb am 31. Aug. 1781 gegen Erlegung von 200 Gulden das Bürgerrecht als Losbäcker, nachdem am 13. Aug. der aus Livland stammende Danziger Bürger und Perückenmacher Johann George Gebusch und J. J. Reschke (Nr. 409) seine Echtgeburt beschworen hatten. Scheisler war das vierte und jüngste Kind seiner vor 1761 verstorbenen Eltern, des Bürgers und Kochs Johann Heinrich Ernst Sch. in Rostock und seiner Frau Sophia geb. Schmidt. (Bb. Gb.)

439. Schencke, Johann Christoph, aus Grevesmühlen, erhielt am 12. Juli 1710 das Bürgerrecht in der Altstadt auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

? 440. Schetlerus, Johannes, aus Schwan? (Cygnaeus), wurde im Aug. 1608 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)

441. Schildtburger, Karl Gustav, aus Schwerin, trat im Juli 1667 in das Gymnasium ein. (M.)

442. Schley, Joachim Vollraht, aus Marlow, gewann am 26. Juni 1778 gegen Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Schneider. Am 15. Juni 1778 beglaubigten J. G. Schwartz (Nr. 484) und J. Schnell (Nr. 451) seine Echtgeburt. Er war das zweite Kind seiner vor 1778 verstorbenen Eltern, des Bürgers und Schustermeisters Otto Sch. in Marlow und seiner Frau Dorothea geb. Ibser. (Bb. Schb. 177 Bl. 346.)

443. Schliemann, David, aus Tessin (ohne nähere Angabe, ob Stadt oder Dorf, dem Beruf des Vaters nach wohl das erstere), erwarb am 12. Mai 1643 das Bürgerrecht als Schopenbrauer, nachdem bereits am 25. Dez. 1641 Chr. Rielau (Nr. 413) und G. Wilcke (Nr. 565) seine Echtgeburt bezeugt hatten. Seine vor 1641 verstorbenen Eltern waren der Bürger und Brauer Franz Sch. in Tessin und seine Frau Anna. (Bb. Gb.)

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Mecklenburger in Danzig