Abschnitt 1

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366. Päpke (Päpcke, Pepcke), Peter, aus Schlage (bei Rostock), geb. etwa im Januar 1726, erwarb am 29. Jan. 1755 nach Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Schneider. Am 30. März 1753 hatte er sich persönlich in Rostock auf Grund der Aussagen der dortigen Bürger und Bierträger Jakob Lange im Alter von 50 und Jochim Harder im Alter von 45 Jahren einen Geburtsbrief ausstellen lassen. Päpckes Eltern waren der Schneider Gerhard P. in Schlage und seine Frau Katharina, die Tochter des vor 1753 verstorbenen Bauern Konrad Harder in Schlage. Päpcke war am 26. Jan. 1726 zu Schlage unter dem Beistand der vor 1753 verstorbenen Paten, des Rad- und Stellmachers Peter Jürß, des Ackermanns Hans Lange und der Elisabeth Kämpsow aus Schlage getauft worden. Am 7. Dez. 1759 bezeugte Päpcke die Echtgeburt J. A. Müllers (Nr. 348) und am 18. Juni 1762 die J. M. Satows (Nr. 435). (Bb. Gb.)


367. Paulsson, Johann, aus Rostock, gewann am 22. März 1567 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. Er war vermählt mit Anna, Tochter des vor dem 13. Febr. 1568 schon verstorbenen Lorenz Norttman. (Bb. Schb. 12 Bl. 150 v.)

368. Pelschaw, Jochim, aus Groß-Klein bei Rostock, erlangte am 22. Juni 1655 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

369. Peters, Adolf Friedrich, aus Bützow, wurde am 4. Aug. 1725 Bürger als Festbäcker. (Bb.)

370. Petersen, Erich Heinrich, aus Wismar, trat am 11. April 1747 in die erste Klasse des Gymnasiums ein. (M.)

371. Petersen (Peterson), Johann Benjamin, Schuster, aus Doberan (Dobbrun!), geb. um 1740, erwarb am 4. Nov. 1785 nach Erlegung von 5 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 21. Okt. 1785 beschworen M. Bleeck (Nr. 41) und J. J. Vircho (Nr. 538), daß Petersen der Sohn des Einwohners und Perückenmachers Franz P. in Doberan und seiner vor 1785 verstorbenen Frau Anna Sophie geb. Knoblauch sei. Am 1. Febr. 1776 bezeugte Petersen, damals nur Einwohner auf dem zweiten Neugarten vor Danzig, die Echtgeburt des genannten M. Bleeck (Nr. 41). (Bb. Gb.)

372. Peterßen, Hans, aus Rostock, wurde am 17. Febr. 1560 Bürger als Böttcher (boddeker). (Bb.)

? 373. Pezelius, Christoph, aus Plau ? (Plavensis; vgl. Nr. 151), wurde im Febr. 1589 zusammen mit seinem Vetter (patruelis) Georg Pezelius aus Danzig in das Gymnasium aufgenommen. (M.)

374. Pfingsten, Zacharias Christian, aus Marlow, trat am 6. Mai 1737 in die erste Klasse des Gymnasiums ein. (M.)

375. Pfützenreiter, Johann Christoph, aus Güstrow, gewann am 23. Sept. 1713 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)

376. Pich, Christoph, aus Woldegk (Waldeck), erhielt am 18. Nov. 1767 gegen Zahlung von 200 Gulden das Bürgerrecht als Festbäcker, nachdem am 7. Okt. K. Neander (Nr. 352) und F. Herling (Nr. 200) seine Echtgeburt beschworen hatten. Pich war das zweite Kind aus der Ehe des vor 1767 verstorbenen Bürgers und Festbäckermeisters David P. in Woldegk mit Esther geb. Engel(s). (Bb. Schb. 166 Bl. 281.)

377. Pieron (Piron), Johann Christoph George, seiner eigenen Angabe nach ein geborener Rostocker (im Bürgerbuch steht er unter dem 17. Nov. 1775 als Stralsunder), ein Maler. Im Anfang des September 1762 schrieb er an den Rat zu Danzig, er habe in Konitz die Malerei erlernt und sich nunmehr nach Danzig begeben, um dort als Geselle eine Stellung zu finden. Sein Lehrherr Franziskus Höffler (Höfflich) war damals schon lange tot; Pieron aber hatte sich durch zwei Zeugen vor dem Rat in Konitz die Ableistung der zweijährigen Lehrzeit beglaubigen lassen. Da das Danziger Malergewerk dies Attest nicht anerkennen und Pieron nicht als Gesellen aufnehmen wollte, so beschwerte er sich darüber in dem angeführten Schreiben bei dem Rat. Die Älterleute des Gewerkes führten darauf gegen ihn an: Pieron habe die Malkunst bei einem Beschädiger auf dem Schwarzmönchenhof gelernt und darnach bei diesem und in Gesellschaft anderer Beschädiger gearbeitet, wie das in Danzig jedem Malergesellen bekannt sei. Um nun einen gültigen Lehrbrief zu erhalten. sei er nach Konitz gegangen und habe von dort ein beschworenes Zeugnis mitgebracht, daß er daselbst zwei Jahre lang als Geselle gearbeitet habe. Das Gewerk habe dieses Attest verworfen, worauf Pieron drei Wochen später ein anderes vom Rat zu Konitz beglaubigtes Attest herbeigebracht, wonach er dort zwei Jahre lang als Lehrling gewesen sei. Pieron sei aber tatsächlich nur ganz kurze Zeit von Danzig entfernt gewesen und die Zeugnisse seien wegen des inneren Widerspruches ungültig; wenn Pieron ferner dem Rate gegenüber behauptet habe, der Gewerkherr Eichstätt habe seine Bitte beim Gewerk nicht durchdrücken können, so sei dies falsch; vielmehr habe Eichstätt das Gesuch glatt abgelehnt. Pieron wurde auf diesen Gegenbericht hin vom Rat abgewiesen. Er muß es aber schließlich trotz alledem durchgesetzt haben, daß er vom Gewerk als Geselle angenommen wurde, denn am 7. Febr. 1774 meldete er sich als Geselle beim Ältermann Benjamin Schmidt mit der Bitte, zur Anfertigung des Probestücks für das Meistertum zugelassen zu werden. Obgleich er versicherte, die Witwe des Malermeisters Gottlieb Mähtner (Mettner) heiraten zu wollen, erhielt er trotz mehrfacher Bitten nicht die Erlaubnis vor das Gewerk zu treten, da es mit seinen Reisejahren, Attesten von der letzten Stellung und andern Umständen nicht seine Richtigkeit habe. Durch mehrere, sehr stark gefärbte Suppliken hatte er schließlich den Rat auf seiner Seite, der ihn schon der Witwe wegen gern als Meister aufgenommen sehen wollte. Seine unregelmäßigen Reifen, die doch nicht als richtige Wanderjahre galten, wurden mit seinem unruhigen Geiste entschuldigt, und am 5. Dez. 1774 befahl der Rat, Pieron mit Erlaß der Wanderjahre - wofür er 200 Gulden bezahlen mußte - zum Meister aufzunehmen. Nach einem schwachen Protest des Gewerks, bei dem Pieron wegen seines hoffärtigen und übermäßig eingebildeten Wesens sehr unbeliebt war, entschied der Rat am 3. März 1775, es bleibe bei dem Beschlusse vom 5. Dez. 1774. So wurde Pieron zur Anfertigung des Probebildes zugelassen, für das ihn das Gewerk, um seine Einbildung wenigstens etwas zu demütigen, ebenso wie für das zweite Probebild Aufgaben stellte, in denen die Hoffart scharf gegeißelt wird. Sein erstes Bild wurde sofort verworfen. In seiner maßlosen Selbstüberschätzung weigerte Pieron sich zunächst, ein zweites Probebild anzufertigen, und wollte lieber Strafe bezahlen, was aber bei Probebildern nicht angängig war. So ging der Streit von neuem an, bis sich Pieron endlich dazu bequemte, ein zweites Bild, den stolzen Pharisäer und den demütigen Zöllner darstellend, anzufertigen. Diese Arbeit war zwar auch nicht besser, wurde aber angenommen „nicht der Malerei wegen, sondern aus Respekt gegen die Obrigkeit.“ Bei seinen zwei Meisterbildern gab sich Pieron mehr Mühe; immerhin kosteten ihre Fehler noch die erkleckliche Strafsumme von 63 Gulden. Am 17. Nov. 1775 gewann er gegen Erlegung von 200 Gulden das Bürgerrecht als Maler, 1776 kaufte er sich in das Sterbebuch des Gewerks ein; im Januar 1788 erscheint er als Kompagnon des Ältermannes in einem Schreiben an den Rat, in dem er und der Ältermann den Rat gegen einen Beschädiger zu Hülfe riefen, - es klingt wie Ironie, wenn man die Vergangenheit Pierons bedenkt. (Bb. Abtlg. 30, Paket 95. Abteilg. 42, 175.)

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Mecklenburger in Danzig