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275. Lahs, Johann George, aus Besitz (Amt Boizenburg) erhielt am 29. Mai 1739 das Bürgerrecht in der Altstadt auf einen Arbeitsmann, nachdem am 27. April O. W. Müller (Nr. 351) und D. Welsch (Nr. 554) beschworen hatten, daß Lahs das sechste Kind aus der Ehe des Einwohners und Ackermanns Johann L. in Besitz mit Katharina geb. Schütz sei. (Bb. Schb. 137 Bl. 22.)

276. Lange, Jakob, aus Rostock, gewann am 5. Febr. 1671 als Hutmacher (Filter) das Bürgerrecht. Am 15. Sept. 1670 bezeugten die Bürger und Hutmacher Heinrich Meyer und Hans Lange in Rostock seine Echtgeburt. Seine Eltern, der vor 1670 verstorbene Bürger und Schlachter Jakob L. in Rostock und dessen Frau Anna, waren 1632 in der Jakobikirche durch den gleichfalls vor 1670 verstorbenen Pastor, Professor Dr. theol. Stephan Klotz getraut worden. Bei seiner durch den Pastor an der Jakobikirche Christian Michael vollzogenen Taufe waren Paten: Der Raschmacher Hans Spencker in Rostock, der dortige Bürger Hans Frederich und Judith, die Witwe des Bürgers und Bäckers Klaus Kapellen. Langes Großeltern waren väterlicherseits der Bürger Klaus L. in Rostock und seine Frau Margarete, mütterlicherseits der Bürger Hans Wolter in Waren und seine Frau Engel. (Bb. Gb.)


277. Lange, Matthis, aus Rostock, erhielt am 10. Febr. 1629 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.)

278. Lange, Michael, aus Ribnitz, wurde im Okt. 1662 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)

279. Langhoff, Johann Paul, aus Wismar, gewann am 15. Juni 1720 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 3. Juni 1720 beschworen A. Hornberg (Nr. 211) und M. Goldenboch (Nr. 164), daß Langhoff das dritte Kind aus der Ehe des Schneiders und Bürgers Kühn-Ulrich L. in Wismar mit Dorothea geb. Hadelar sei. (Bb. Schb. 119 Bl. 38.)

? 280. Laß, Friedrich, aus Altstrelitz ?, geb. um 1750, Festbäcker in Danzig, beglaubigte am 15. Febr. 1773 die Echtgeburt des J. Chr. Thomas (Nr. 524) aus Altstrelitz, mit dessen Eltern er viel umgegangen war.

281. Lau, Henrich, aus Schwerin, erlangte am 25. Mai 1735 gegen Erlegung von 500 Gulden das Bürgerrecht als Knochendreher. (Bb.) Er ist vielleicht identisch mit

? 282. Lau, Heinrich (oder aus Goldberg?), geb. um 1708, der am 25. Jan. 1760 als Einwohner im Heil. Geisthospital zu Danzig die Echtgeburt J. A. Müllers (Nr. 348) aus Goldberg beschwor, mit dessen Eltern er viel Verkehr gehabt hatte.

283. Lauterbach, Johann Christian, aus Rostock, geb. um 1725, erhielt am 4. Febr. 1763 das Bürgerrecht als Schneider, nachdem am 24. Jan. Chr. Poepcke (Nr. 383) und J. H. Fock (Nr. 127) bezeugt hatten, daß er das vierte Kind seiner vor 1763 verstorbenen Eltern, des Bürgers und Hutmachers Adam L. in Rostock und der Anna Margarete geb. Hanß(in) sei. Am 11. Juni 1762 beglaubigte Lauterbach, damals noch Schneidergeselle, in Danzig die Echtgeburt J. M. Satows (Nr. 435), am 28. Mai 1776 die Chr. G. Satows (Nr. 434), am 11. Mai 1786 die J. Chr. F. Brandts (Nr. 60) und am 10. Sept. 1786 die J. O. Lemckes (Nr. 291). (Bb. Schb. 160 Bl. 294.)

284. Lawien (Lavien), Klaus, von Rostock, erwarb am 6. April 1679 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

285. Lehment, Johann Daniel, von Rostock, erhielt am 14. Aug. 1754 nach Erlegung von 400 Gulden das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.)

286. Leim, Karl Gottlieb, aus Wismar, gewann am 20. Aug. 1729 das Bürgerrecht als Schmaltuchmacher. (Bb.) Leindecker s. Lemdecker (Nr. 292).

287. Lembcke, Johann Daniel, aus Parchim, erwarb am 7. Mai 1773 gegen Bezahlung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Tuchmacher. (Bb.)

288. Lembke, Christian, aus Dobbertin (im gleichnamigen Klosteramt), erhielt am 27. Juni 1669 das Bürgerrecht als Drechsler (Dresler, Stuhldreher). Am 16. März 1668 stellten ihm die Beamten des Jungfrauenklosters Dobbertin auf Grund der Aussagen des Schneiders Joachim Possehl, der Lembkes Pate war, sowie des Kochs und Vorstehers des Armenhauses Hans Weltzien in Dobbertin einen Geburtsbrief aus. Seine Eltern waren der Schuster und Küster Bertholdt L. in Dobbertin und seine Frau Margarete geb. Buchelman(s). (Bb. Gb.)

289. Lembke, David Hermann, aus Rostock, wurde im Juli 1697 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

290. Lembke, Jakob, aus Rostock, gewann am 8. Juni 1689 das Bürgerrecht als Schiffer, nachdem am Tage vorher vor dem Rate zu Danzig Hans Schemkau, Bürger zu Rostock und Führer (Schiffer) des Schiffs „St. Johann“ im Alter von 66, sowie Jochim Schmitt, Bürger zu Wismar und Führer des Schiffes „König David“ im Alter von 56 Jahren, die viel mit Lembkes Eltern umgegangen waren, beschworen hatten, daß er der Sohn des Bürgers und Schiffers Klaus L. in Rostock und seiner vor 1689 verstorbenen Frau Sophie sei. (Bb. Gb.)

291. Lemcke, Joachim Otto, aus Raden (Amt Güstrow), erwarb am 27. Sept. 1786 gegen Erlegung von 5 Gulden als Schneider das Bürgerrecht, in das sein damals 13 jähriger Sohn Johann George gegen Zahlung von einem Dukaten mit eingeschlossen wurde. Am 10. Sept. 1786 stellte ihm der Rat von Danzig auf Grund der Aussagen J. Chr. Lauterbachs (Nr. 283) und J. H. Epckes (Nr. 113), dessen Echtgeburt er am 21. Aug. 1771 beglaubigt hatte, einen Geburtsbrief aus. Lemckes Eltern waren der Einwohner und Arbeitsmann Nikolaus L. in Raden und seine Frau Anna Maria geb. Walter. (Bb. Schb. 185 Nr. 565.)

292. Lemdecker (Leindecker?), Hans, aus Parchim, wurde am 4. Dez. 1563 Bürger als Schuster. (Bb.)

293. Lemkau (Lemckow), Benedikt, von Friedland, gewann am 21. Okt. 1679 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Der Rat von Friedland stellte ihm am 22. Sept. 1679 auf Grund des Zeugnisses der Ratsverwandten Franz Peters im Alter von 62 und Joachim Löffler im Alter von 59 Jahren einen von dem „consul“ Albert Schultze unterzeichneten Geburtsbrief aus. Lemkaus Eltern waren Samuel L., früher in Friedland, 1679 als Bürger auf Rügen wohnhaft und seine Frau Elisabeth geb. Ruberti. (Bb. Gb.)

294. Lemke (Lenke), Jochen, aus Konow (Amt Doberan, Eldena oder Feldberg?), erwarb am 13. April 1585 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.)

295. Leopold (Leopolt), Johann Friedrich, aus Güstrow, geb. um 1619, erhielt am 28. April 1643 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. Am 6. Juli 1642 bezeugten die Ratsherren Christian Zincke und Johannes Trebbow in Güstrow, daß Leopold der Sohn des „vornehmen Mitbürgers“ Sebastian L. und seiner Frau Elisabeth geb. Kuhl(en) sei. Am 7. Nov. 1645 beschwor Leopold die Echtgeburt Chr. Kiepers (Nr. 231). (Bb. Gb.)

296. Lesch, Daniel Andreas, aus Friedland (fehlt in den Bürgerbüchern). Am 26. März 1787 stellte ihm der Rat von Danzig auf Grund der Aussagen des A. Kruppale (Nr. 265) und J. J. Speckmann (Nr. 496) einen Geburtsbrief aus. Leschs vor 1787 verstorbene Eltern waren der Bürger und Buchbindermeister Karl Friedrich L. in Friedland und seine Frau Christina Sophie geb. Ballhorn. (Gb.)

297. Leske, Jochim, aus Sülze (von der Sultte), ein Fuhrmann, schwor am 16. Juli 1574 den Bürgereid und bezahlte dafür 15 Mark. (Bb.)

? 298. Levertzen, Gerhard, von Brüel (? : Bruell) gewann am 24. Okt. 1588 das Bürgerrecht als Seefahrer. (Bb.)

299. Lier, Emanuel, von Parchim, wohnhaft in Danzig, war samt Frau und Kindern schon vor dem 22. März 1710 verstorben. Er war ein Sohn des 1710 noch lebenden Bürgers und Raschmachers Tobias L. in Parchim, der aber dort „ein Fremdling“ war, und seiner ersten Frau Maria geb. Ohme. Aus dieser Ehe stammten noch: Tobias L., der älteste Sohn, Raschmacher in Parchim (vgl. Nr. 300), Benjamin L., der (1710) in preußischen Kriegsdiensten stand, und Christopher L., der (1710) noch Geselle beim Vater war. (Abtlg. 53, Paket 49 b.)

300. Lier, Emanuel, aus Parchim (fehlt in den Bürgerbüchern). Am 16. Mai 1729 bezeugten N. Fromm (Nr. 139) und J. Chr. Kreymann (Nr. 254) seine Echtgeburt. Er war das fünfte Kind des vor 1729 verstorbenen Tobias L. (vgl. Nr. 299), früher Bürgers und Zaymachers in Parchim, später Einwohners auf dem Stadtgebiet nahe vor Danzig, und seiner Frau Gertrud geb. Martens. (Schb. 128, Bl. 58.)

301. Lier, Emanuel, aus Parchim, gewann am 29. Okt. 1761 nach Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

302. Lincke (Linck), Johann, von Hagenow (Hagenau i. M.), erhielt am 6. März 1683 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Als er 1670 Hagenow verließ, um in Wittenburg das Schneiderhandwerk zu erlernen, stellte ihm der Rat von Hagenow am 8. Sept. auf Grund der Aussagen der dortigen Bürger Hartwich Güßmer, Kürschners, und Jochim Dreyers einen Geburtsbrief aus. Linckes Eltern waren Hans L. in Hagenow und seine Frau Trina geb. Lübbers(en). (Bb. Gb.)

303. Lindemann, Mag., Autor, wurde 1561 von Rostock, wo er aus dem Ministerium gestoßen worden sein soll (vgl. Grapius, Evangelisches Rostock, Seite 183 und 531) auf Empfehlung des Dr. Johannes Draconites nach Danzig zum Pastorat an die Katharinenkirche berufen, „obwohl der Rat ihn, weil er sich der pommerschen Sprache bediente, nicht gern annehmen wollte“. Er starb zu Danzig schon im Herbst 1564. (Rhesa, S. 47 Nr. 9.) Sein Sohn

304. Lindemann, Samuel, erhielt 1585, als er Präceptor in preußisch-Stargard war, vom Danziger Rate eine Berufung zum Predigtamt, für die er sich in einem Schreiben vom 1. Jan. 1586 bedankte: er nehme den Ruf trotz seiner großen Jugend an, da er sich von Kindheit an durch erwiesene Wohltaten der Stadt Danzig so sehr verpflichtet fühle, daß er sich ihr weiterhin nicht weigern könne. Am 3. Febr. 1586 kam er in Danzig an. Seine Berufung erregte im Danziger Ministerium heftige Streitigkeiten, da von einzelnen der Amtsbrüder seine Lehre, die er in Heidelberg studiert hatte, nicht für richtig befunden wurde. Trotz lebhafter Proteste vollzog Dr. Praetorius auf Befehl des Rates unter dem Beistande von 10 seiner Anhänger am 11. Febr. die Ordination. - Lindemann heiratete am 29. April 1586 die Tochter des Pastors Christoph Hoffmann an der Katharinenkirche, dem er nach seinem 1590 erfolgten Tode am 13. Juni 1591 im Pastorat nachfolgte. Er starb am 1. Sept. 1602 an der Pest. (Urk. Schiebl. 142 ohne Nummer. Prätorius 1760 S. 7. Rhesa S. 48 Nr. 17.)

? 305. Liskau, Johann Christian, aus Parchim ?, geb. um 1746, Einwohner und Schuster auf dem Kneipab vor Danzig, bezeugte am 31. Jan. 1784 die Echtgeburt J. Fr. F. Capithans (Nr. 77) aus Parchim, mit dessen Eltern er noch vor ihrer Verheiratung viel Verkehr gehabt hatte.

? 306. Lockmann, David, aus Güstrow ?, geb. um 1705, Einwohner und Hauszimmermann in Danzig, beschwor am 9. Juli 1764 die Echtgeburt J. G. Aus (Nr. 9) aus Güstrow, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

307. Log, Heinrich, aus Stoffersdorf (A. Grevesmühlen), geb. um 1599, Einwohner in Danzig, beglaubigte am 5. Dez. 1763 die Echtgeburt P. Oldenburgs (Nr. 364) aus Stoffersdorf, mit dessen Eltern er viel umgegangen war.

308. Log, Joachim Heinrich, aus Lübz, geb. um 1711, Mitgenosse im Hospital zum Heil. Geist in Danzig, bezeugte am 26. März 1762 die Echtgeburt J. H. Schröders (Nr. 462) aus Lübz, mit dessen Eltern er noch vor ihrer Verehelichung viel verkehrt hatte.

? 309. Lucko, Christoph, aus Teterow?, geb. um 1713, Musketiergefreiter der Danziger Garnison, beschwor am 14. Sept. 1772 die Echtgeburt H. Chr. Kleinhammers (Nr. 234) aus Teterow, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

310. Luders, Garlev, aus Güstrow, wurde im April 1693 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

311. Lübbert (Lubberth), Joachim, aus Perdöhl (Amt Wittenburg), gewann am 22. Mai 1738 das Bürgerrecht in der Altstadt als Festbäcker. Unter dem 26. Febr. 1738 schrieben die Fürstl. Beamten zu Wittenburg an den Danziger Rat: der Fürstl. mecklenburgische leibeigene Amts-Untertan L. aus dem Dorfe Perdöhl haben sich schon geraume Zeit ohne Amtsconsens außer Landes aufgehalten. Er habe seinen Eltern geschrieben, er arbeite in Danzig auf dem Rambow bei der Witwe Butenhoff und der Rat der Stadt Wittenburg möge ihm einen Geburtsbrief ausstellen. Dazu sei aber die Stadt nicht berechtigt, sondern nur das Amt, da es zur Verhinderung der „Entreißung“ der Untertanen in den mecklenburgischen Landesordnungen den Städten verboten sei, dergleichen Briefe auszustellen. Der Rat von Danzig möge diesen entwichenen Leibeigenen, der sich der Leibeigenschaft böslich zu entziehen trachte, dazu anhalten, daß er Kaution stelle oder sich beim Amt Wittenburg loskaufe. - Lübbert entgegnete darauf bei der Vernehmung dem Rate: er könne nicht als Leibeigener angesehen werden, da niemals Fürstl. Amtsuntertanen der Leibeigenschaft wegen angefochten worden wären; sie hätten vielmehr die Erlaubnis erhalten, sich überall, auch außer Landes, frei niederzulassen. Er sei schon 15 Jahre lang aus Mecklenburg unangefochten heraus, habe in Lübeck bei M. Niclas Struck gelernt, dann 11 Jahre hindurch in Danzig in Arbeit gestanden. Er wolle nun nach Erlangung des Bürger- und Meisterrechts die Witwe des Festbäckers Jakob Buttenhof, Florentina geb. Ahlert (?), heiraten; seine Echtgeburt würde er durch 2 Zeugen erhärten. - Der Rat erwiderte in diesem Sinne das Schreiben der mecklenburgischen Beamten, und es scheint damit dort die Sache niedergeschlagen worden zu sein. (Bb. Abtlg. 53, Paket 74c.)

312. Lübes, Heinrich, aus Malchin, erwarb am 2. Dez. 1653 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Er hatte erst das Böttcher-, dann das Faßbinderhandwerk gelernt, sich in Danzig verheiratet und ließ sich am 11. Juni 1647 auf Grund der Aussagen der Ratsverwandten Martin Conow und Jochim Jarmer in Malchin, sowie des dortigen Bürgers Johann Beneke einen Geburtsbrief ausstellen. Seine Eltern waren der Bürger und Hausschlachter Jochim L. in Malchin und seine Frau Katharina geb. Broye. Seine vor 1647 verstorbenen Taufpaten waren der Ratsverwandte Michael Moeller, der Kleinschmied Peter Rauch und Regina geb. Linnow, Frau des Christoph Sannkow. (Bb. Gb.)

313. Lüders, Karl Friedrich, aus Neubrandenburg, geb. am 5. März 1746, Apotheker. Nach dem Tode seiner Eltern war er 5 Jahre lang bei dem Apotheker Willich in Neubrandenburg in der Lehre, diente dort dann als Gehülfe, später in Hamburg, Berlin und an anderen Orten. In Berlin bestand er 1775 das Examen und wurde darauf Provisor in der Bushäuser Offizin in Neubrandenburg, nach deren Verkauf er noch an mancherlei Orten konditionierte, bis er nach Danzig kam, wo er 1 1/2 Jahre lang in der Königlichen Apotheke, 1 Jahr im Schottland vor Danzig und 2 1/2 Jahre bei Dr. med. J. A. Hewelcke in der Ratsapotheke diente, bis er nach einem nochmaligen Examen von dem Rat am 14. August 1784 in der Apotheke der Witwe Veltze als Provisor angenommen wurde. Er blieb aber dort nur bis zum Herbst dieses Jahres und ging dann wieder in die Ratsapotheke zurück, ein Schritt, der große Entrüstung unter den Apothekenbesitzern Danzigs, die mit Dr. Hewelcke schon seit längerem auf gespanntem Fuße standen, hervorrief. Unter den Danziger Apothekern galt als altes Recht, das allerdings niemals vom Rate bestätigt worden war, daß ein Gehülfe, der aus einer Apotheke in Danzig austrat, dort nicht sogleich in eine andere eintreten konnte, sondern erst 3 Jahre lang die Stadt verlassen mußte; nur Apothekerwitwen durften einen solchen Gehülfen sofort annehmen. Gegen diesen Gebrauch hatten Lüders und noch mehr Dr. Hewelcke durch jenen Wiedereintritt in die Ratsapotheke verstoßen. Im Okt. 1784 richteten deshalb die Apotheker eine Beschwerde an den Rat: Lüders habe selbst der Witwe gekündigt, hätte also auch die Stadt verlassen und höchstens ganz in der Nähe eine Stellung annehmen können; auch hatte Dr. Hewelcke jederzeit einen anderen Gesellen erhalten. Übrigens schädige Dr. Hewelcke, der als Arzt eine sehr große Praxis habe und seine Patienten zwänge, die nötigen Medikamente in seiner, der Ratsapotheke, zu kaufen, dadurch in hohem Maße die übrigen Apotheker Danzigs. - Auf diese Beschwerde entgegnete Lüders dem Rate, daß die Apotheker nur ihn, den einzigen freien Ausländer unter den Danziger Apothekergesellen, aus der Stadt herausdrängen wollten; und dabei nähmen sie doch sonst immer noch lieber einen freien „Ausländer“ als ein preußisches Landeskind. Die Witwe Veltze habe ihm, als er zum ersten Male in der Ratsapotheke gedient habe, eine Provisorstelle angetragen, durch die er sein Glück zu machen gehofft habe; sie habe ihm auch, ganz gegen alle sonstige Apothekergewohnheit, gleich bei der ersten Unterredung 2 Dukaten Handgeld gegeben und ihn dadurch dem Dr. Hewelcke heimlich entzogen. Er habe darauf dem Dr. Hewelcke, in dessen Apotheke er mit einem Kollegen Streit gehabt hätte, außer der Zeit aufgesagt. Diesen Schritt aber habe er sehr bald bereut und seinen Kollegen Kurcin oft gebeten, den Dr. Hewelcke zu bewegen, ihn wieder als Gehülfen anzunehmen. Dr. Hewelcke habe ihn nicht heimlich der Witwe abspenstig gemacht, vielmehr sei er von dieser sehr oft mit bösen Worten, von ihrem Schwiegersohne sogar mit Schlägen mißhandelt worden; auf seine Klage hin habe er vom burggräflichen Amt das Recht zugesprochen erhalten, wegen der fortgesetzten schlechten Behandlung aus der Apotheke der Witwe sofort abziehen zu können. Zwar habe Frau Veltze sowie der Apotheker Osterrott vom Fischertor ihn noch kurz vor Michaelis mehrfach gebeten, doch in der Apotheke zu verbleiben, und ihm eine würdigere Behandlung zugesichert; .er habe aber das Angebot Hewelckes angenommen. Er bat den Rat, nicht zuzugeben daß er als ein freier Mann aus Mecklenburg aus der freien Stadt Danzig verjagt werde, vielmehr sein ferneres Verbleiben in der Ratsapotheke zu gestalten. Am 14. Febr. 1785 entschied der Rat in Lüders’ Sinn, gab aber auch dem Dr. Hewelcke auf, nicht nur künftighin auf feine Patienten keinen Kaufzwang mehr auszuüben, sondern auch selbst persönlich Medikamente nicht mehr anzufertigen. Damit war der Streit beigelegt. (Abtlg. 30, Paket 2.)

314. Lutke, Klaus, aus der Stadt Schönberg (Schönenberg), gewann am 14. April 1644 das Bürgerrecht als Schlosser. Am 10. Aug. 1641 stellte ihm Jürgen Hackefelt, Amtmann „des an Stelle des Herzogs Gustav Adolf von Mecklenburg, erwählten Bischofs des Stifts Ratzeburg, regierenden dortigen Domkapitels zu Schönberg“ auf Grund der Aussagen des Bürgermeisters Berend Balsaw und des Bürgers Asmus Brun in Schönberg einen Geburtsbrief aus. Lutkes Eltern waren der vor 1641 verstorbene Handwerks- und Arbeitsmann Marx L. in Schönberg und seine Frau Abel. (Bb. Gb.)

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Mecklenburger in Danzig