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177. Haalbeck, Karl Gottfried, aus Doberan, gewann am 21. Mai 1790 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Am 16. Okt. 1786 schon hatten J. G. Goetze (Nr. 163) und F. B. Albrecht (Nr. 4) seine Echtgeburt beschworen. Seine Eltern waren der Einwohner und Schneidermeister Christian H. in Doberan und seine vor 1786 verstorbene Frau Marie Rahel geb. Tuback. (Bb. Schb. 185 Nr. 567.)

178. Haase, Joachim Ernst, aus Wismar, erhielt am 21. Mai 1708 in der Altstadt das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.) Hack s. Krüger (Nr. 262).


179. Hackbusch, Adam Levin, aus Gneve (bei Röbel), erwarb am 22. Juni 1743 nach Zahlung von 200 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

180. Haferadt (Haferath), Nickel, aus Wismar, erlangte am 20. Mai 1570 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann, wobei er sein Vermögen auf 958 Tlr. 10 Gr. verschoßte. Am 27. Jan. 1570 wurde in Danzig von den Brüdern H. und H. Thuraw (Nr. 526 u. 527) bezeugt, daß Nickel der echte Sohn des Klaus H. in Wismar und dessen Frau Anna war. Nickel lebte noch am 8. Febr. 1594 als Ratsverwandter in Danzig. (Bb. Schb. 13 Bl. 133 v. Wette: Paket 89.)

181. Hagemeister, Jochim, aus Rostock, gewann am 20. Juni 1631 das Bürgerrecht als Schopenbrauer. Vielleicht ist er identisch mit Jochim Hofemeister (Nr. 206)? (Bb.)

182. Hagen, Floris, aus Wismar, erhielt am 17. Juni 1559 das Bürgerrecht als Segelnäher Unter dem 27. Mai 1559 bescheinigte der Rat von Wismar, daß des Floris Vater, Hans H., Wismarscher Bürger sei. (Bb. Abtig. 53, 78.)

183. Hagen, Hellmuth Joachim, aus Malchin, geb. um 1742, erwarb am 5. März 1785 gegen Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Festbäcker, nachdem am 8. Jan. Z. Ehr. Wulsten (Nr. 592) und J. S. Schall (Nr. 437) seine Echtgeburt beschworen hatten. Seine vor 1785 verstorbenen Eltern waren der Bürger und Schneidermeister Hellmuth Jochim H. in Malchin und Anna Elisabeth geb. Hennikow. Am 24. Sept. 1781 bezeugte er zu Danzig, damals noch Einwohner und Festbäckergeselle, die Echtgeburt des genannten Z. Ehr. Wulsten (Nr. 592). (Bb. Gb.)

184. Hahne, Hans, von Lage (Lowe), erlangte am 21. Dez. 1619 das Bürgerrecht als Schopenbrauer. (Bb.)

185. Harder, Henrich, von Wendorf (einem Dorf „3 Meilen von Schwerin“, also wohl das 1 1/2 Meilen südwestl. von Brüel gelegene), wurde am 21. Juni 1714 in der Altstadt Bürger auf einen Arbeitsmann. H. Klipbeck (Nr. 235) und Jungfer Maria Harder im Alter von 30 Jahren (Henrichs Schwester?), die sich damals gerade in Danzig aufhielt, beschworen am 28. Mai 1714 seine Echtgeburt. Er war das zweite Kind seiner vor 1714 verstorbenen Eltern, des Zimmermanns Henrich H. in Wendorf und seiner Frau Anna Katharina. (Bb. Schb. 113 Bl. 39.)

186. Harms, Johannes, aus Rostock, wurde im März 1683 zusammen mit L. Beselin (Nr. 34) in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

187. Hartz, Barthel, aus Gadebusch, erhielt am 17. Nov. 1637 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

188. Hasselmann, Zacharias, aus Rostock, trat im Okt. 1696 in die erste Klasse des Gymnasiums ein. (M.)

189. Havelandt, Paschen, aus Lübz, geb. um 1586, Bürger und Tischler in Danzig (er fehlt jedoch in den Bürgerbüchern), bezeugte am 23. März 1638 die Echtgeburt H. Kreichels (Nr. 253).

190. Havemann, Simon, aus Warin, gewann am 17. Sept. 1652 (in einem Bürgerbuch steht er unter 1651, was schon wegen des Geburtsbriefdatums nicht angängig zu sein scheint) das Bürgerrecht als Zayenmacher. Am 6. Okt. 1651 erschien er noch persönlich vor dem Rat in Warin und ließ sich auf Grund des Zeugnisses der dortigen Bürger Hans Lemmeke, Kleinschmieds im Alter von 64, und Hans Bulow, Faßbinders im Alter von 66 Jahren, einen Geburtsbrief ausstellen. Seine Eltern waren der vor 1651 verstorbene Wariner Bürger und Schuster Könne H. und seine Frau Sophia geb. Albrecht aus Warin. (Bb. Gb.)

? 191. Hecht, Johann Christian, aus Rostock ?, geb. um 1733, Einwohner und Faktor in der Danziger Ratsbuchdruckerei, bezeugte am 6. April 1785 die Echtgeburt J. Chr. Bocks (Nr. 45); sein Mitzeuge J. M. Satow (Nr. 435), der ebenso wie Hecht „viel Umgang mit Bocks Eltern gehabt hatte“, stammte aus Rostock.

192. Heideman (Heydeman, Heidtman), David, aus Rostock, geb. 1652, gewann am 22. Dez. 1679 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann, das er am 23. Juni 1689 mit Einwilligung der Älterleute auf einen Schiffer veränderte. Am 1. Juni 1677 stellte ihm der Rostocker Rat auf Grund des Zeugnisses zweier dortiger Bürger, des Schneiders Johann Kruckenbergk und des Salzhackers Heinrich Sievers, einen von dem Protonotar Johann Nieman unterzeichneten Geburtsbrief aus. Seine Eltern, der Bürger Hans H. in Rostock und Katharina geb. Thurman, waren am 9. Febr. 1648 in der Jakobikirche durch den vor 1677 verstorbenen Pfarrer und Superintendenten Christian Michaelis getraut worden; Davids Taufe fand am 30. Sept. 1652 unter dem Beistand der Rostocker Bürger und Schiffer Tite Kahl und Henning Wrampe als Taufpaten statt. Seine Großeltern väterlicherseits waren der Rostocker Bürger Hans H. und seine Frau Polidt, mütterlicherseits der Rostocker Bürger Hans Thurman und seine Frau Anna. (Bb. Gb.)

193. Hein, Jochim, aus Friedland, erhielt am 4. März 1659 das Bürgerrecht als Schuster. Am 3. Mai 1658 war er persönlich vor dem Rat in Friedland erschienen und hatte sich auf Grund der Aussagen des Stephan Scharlibbe, Ältermanns der Kürschner, und des Michel Gültow, Ältermanns der Garnweber, einen Geburtsbrief erwirkt. Seine vor 1658 verstorbenen Eltern waren der Einwohner und Schneider Jochim H. in Friedland und seine Frau Katharina geb. Gronow. (Bb. Gb.)

194. Hein, Michael, aus Altstrelitz, geb. um 1730, Einwohner und Altflicker in Danzig, bezeugte am 1. Juni 1785 die Echtgeburt J. H. Meumanns (Nr. 328) aus Altstrelitz dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

195. Helms, Zacharias, aus Wismar, wohnhaft in Danzig (oder Weichselmünde?). Am 26. Dez. 1632 wurde seine Tochter Margarete mit dem Soldaten Martin Stinson zu Weichselmünde getraut. (Kirchenbuch von St. Elisabeth - Danzig.)

196. Hensel, Henrich, aus Warin (oder Waren?), gewann am 9. Febr. 1704 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)

? 197. Herbst, Lorenz, aus Mecklenburg? (Rostock?), geb. um 1604, Gassenbinder und Einwohner auf dem Neugarten vor Danzig, beglaubigte am 24. Juli 1649 die Echtgeburt E. Koeckmeisters (Nr. 243), da er sich ziemlich lange in Rostock aufgehalten habe; sein Mitzeuge J. Crakau (Nr. 86) stammte aus Kröpelin.

198. von Herforde, Joachim, aus Rostock, trat im April 1668 in das Gymnasium ein. (M.)

199. von Herforde, Johannes, aus Rostock, wurde im Nov. 1598 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)

? 200. Herling, Friedrich, aus Woldegk ?, geb. um 1719, Kanonier bei der Danziger Artillerie, beschwor am 7. Okt. 1767 die Echtgeburt Chr. Pichs (Nr. 376) aus Woldegk, mit dessen Eltern er viel Verkehr gehabt hatte.

? 201. Heß, Nikolaus Henrich, aus Kröpelin ? geb. um 1722, Einwohner und Bordingsführer in Danzig, bezeugte am 1. Okt. 1776 die Echtgeburt des M. Kratz (Nr. 252) aus Kröpelin, mit dessen Eltern er viel umgegangen war.

202. Heyl, Johann, aus Meteln (Mötell. - Amt Schwerin), erhielt am 21. Juli 1741 gegen Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

203. Hidde, Jakob, aus Sternberg, gewann am 9. Dez. 1643 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann (cum clausula), nachdem bereits 20 Jahre zuvor, am 25. Sept. 1623, die Bürger Hans Güstow und Hans Münstermann der Ältere zu Sternberg seine Echtgeburt beschworen hatten. Seine Eltern, der vor 1623 verstorbene Bürgermeister Nikolaus H. in Sternberg und Margarete geb. Nikolai, waren um 1591 in Sternberg getraut worden. Jakobs anscheinend vor 1623 verstorbene Großeltern väterlicherseits waren der Bürger und Tuchmacher Klaus H. in Sternberg und seine Frau Margarete geb. Keiser(s), mütterlicherseits der Prediger Gabriel Nikolai zu Groß-Raden (Amt Crivitz) und seine Frau Beele geb. Plageman. (Bb. Gb.)

204. Hintze, Paul, aus Burg auf Fehmarn, Grob- und Hufschmied, wurde am 17. Sept. 1689 in Danzig Bürger auf einen Arbeitsmann. Er ist in dieses Verzeichnis aufgenommen, weil er vorher mehrere Jahre lang in Rostock Bürger gewesen war, wo er am 27. Sept. 1689 (a. St., also 20 Tage, nachdem er in Danzig, um seine Lage zu verbessern, das Bürgerrecht erworben hatte) aus der Bürgerschaft entlassen wurde. (Bb. Gb.)

? 205. Hoet, Hans, von Buckow (= Bukow in Mecklenburg?), ein Seefahrer, erhielt am 20. Mai 1564 das Bürgerrecht. (Bb.)

206. Hofemeister, Jochim, von Kavelstorf (Amt Schwaan), geb. um 1600, Bürger und Schopenbrauer in Danzig, bezeugte am 9. Juli 1637 die Echtgeburt seines jüngeren Bruders Marx H. (Nr. 207). Jochim fehlt in den Bürgerbüchern, ein Grund zur Vermutung, daß er mit Jochim Hagemeister (Nr. 181) identisch sei, wenn auch der Ort der Herkunft verschieden angegeben ist.

207. Hofemeister, Marr, der jüngere Bruder des Vorhergehenden, aus Kavelstorf (Amt Schwaan), gewann am 9. Juli 1640 das Bürgerrecht als Schopenbrauer. Sein Bruder Jochim (Nr. 206) und sein Oheim M. Miedlick (Nr. 336) beurkundeten am 9. Juli 1637 in Danzig seine Echtgeburt. Seine Eltern waren der vor 1637 verstorbene Bauersmann Marx H. zu Kavelstorf und seine Frau Katharina. (Bb. Gb. Schb. 47 Bl. 65.)

208. Holdenagel, Jochim, aus Güstrow, erhielt am 3. Sept. 1622 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. Er war zweimal verheiratet und starb vor dem 1. Dez. 1645 mit Hinterlassung von Kindern. Seine vor 1645 verstorbenen Eltern waren Jochim H. in Güstrow und Katharina geb. Scheffer(s). (Bb. Abtig. 53, Paket 49 a.)

209. Holste, Georg, von Rostock, gewann am 24. April 1627 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.)

210. Horn, Dietrich, aus Lansen (Lanse. - Amt Stavenhagen) erwarb am 10. Nov. 1635 das Bürgerrecht als Reifschläger. (Bb.)

? 211. Hornberg, Adam, aus Wismar? geb. um 1674, Einwohner und Reifschlägergeselle in Danzig, bezeugte am 3. Juni 1720 die Echtgeburt J. P. Langhoffs (Nr. 279) aus Wismar, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

212. Howitz, Johann Friedrich, aus Sternberg, erhielt am 11. Febr. 1761 gegen Erlegung von 100 Gulden das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.)

213. Huxer, Hinrik, wohnhaft zu Danzig, wo er vor dem 5. April 1434 starb. An diesem Tage beschworen in Wismar vor dem Rate die dortigen Bürger Hans Wichert und Klaus Zander (Tzander), daß Hmrik und sein Bruder Thideke H., der Vormund von Hinriks hinterlassenen Kindern, echte Söhne des vor 1434 verstorbenen Wismarschen Bürgers Thideke H. und seiner gleichfalls vor 1434 verstorbenen Frau Tilse wären. (Urk. Schiebl. 82, 12c.)

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Mecklenburger in Danzig