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142. Gammelin, Joachim, aus Wismar, erhielt am 26. Juli 1608 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

143. Gammelkarn (Gammekarn, Kammelgar), Ernst, aus Gadebusch, geb. 1626, erwarb am 17. Juni 1659 das Bürgerrecht als Festbäcker. Am 4. Jan. 1659 stellte ihm der Rat von Gadebusch auf Bitten seines Schwagers, des dortigen Bürgers Joachim Hintzmann, und auf Grund des Zeugnisses der beiden über 70jährigen Gadebuscher Bürger Asmus Warncke und Paul Tiete einen Geburtsbrief aus. Gammelkarns vor 1659 verstorbene Eltern, der Bürger, Organist und Bäcker Jakob G. in Gadebusch und seine Frau Eißke geb. Langepape, waren in der dortigen St. Jakobskirche getraut worden. Am 26. Febr. 1680 bezeugte Gammelkarn in Danzig die Echtgeburt E. Graßholts (Nr. 168). (Bb. Gb.)


144. Garlip (Garlieb), Henrich, angeblich aus Güstrow. Um 1590 geboren, war er 1645 „bestallter Dienerhauptmann“ (= oberster Hauswart des Rathauses und Aufseher über die Ratsdiener) und Bürger in Danzig, nachdem er sich vorher eine Zeit lang in Stockholm aufgehalten hatte. Am 7. Nov. 1645 bezeugte er zu Danzig die Echtgeburt Chr. Kiepers (Nr. 231) aus Güstrow, am 21. Aug. 1651 die eines schwedischen Einwanderers. (Schb. 53, Bl. 131 v). Ein zweiter Träger seines Namens findet sich nicht in den Bürgerbüchern dieser Zeit, so daß die Vermutung - eine solche bleibt es nur, weil mehrfach Bürger aus Versehen nicht in die Listen eingetragen sind - gerechtfertigt erscheint, daß er identisch war mit

145. Garlippe, Henrich, allerdings aus Neubrandenburg, früher Fürstl. mecklenburgischer Kanzleisekretär, der am 6. Febr. 1638 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann erhielt. Sein Bruder Daniel G. in Neubrandenburg erwirkte ihm bei dem Rate am 9. Mai 1637 auf Grund der Aussagen des dortigen Bürgermeisters Daniel Krauthoff und der Ratsverwandten Andreas Krauße und Johann Süverke einen vom Stadtsekretär Kaspar Dabelow unterzeichneten Geburtsbrief. Seine vor 1637 verstorbenen Eltern waren Daniel G., Ratsverwandter und gegen 30 Jahre hindurch Fürstl. Richter in Neubrandenburg, Sohn des früheren dortigen Stadtsekretärs Thomas G., und Gertrud, die Tochter des auch vor 1637 verstorbenen Bürgermeisters Heinrich Lenecker zu Friedland. (Bb. Gb.)

146. Geistelmann, Jochim, aus Parchim, gewann am 14. Okt. 1638 das Bürgerrecht als Branntweinbrenner (Distillator). (Bb.)

147. Geller, Johann Niklas, aus Wismar, erhielt am 14. Nov. 1699 das Bürgerrecht als Barbier. (Bb.)

148. Gerdes, Johannes, aus Wismar, wurde im Mai 1690 zusammen mit D. Schröder (Nr. 459) in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. Er war vielleicht ein Sohn des Superintendenten, Konsistorialpräsidenten und Pastors an der Marienkirche zu Wismar Mag. Henning Johannes G. der am 4. Dez. 1694 in Greifswald zum Dr. theol. promovierte. (M.)

149. Gerdes, Johannes Winholt, von Rostock, trat im Okt. 1669 in das Gymnasium ein. (M.)

150. Gerdessen, David Georg, von Wismar, wurde im Sept. 1680 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. Er ist wohl identisch mit dem David Georg Gerdesius aus Wismar, der am 12. Sept. 1682 zu Frankfurt a. Oder immatrikuliert wurde. (M.)

151. Gerol, David, aus Plau ? (Plavensis; oder war er aus Plauen ? in welchem Falle er allerdings richtiger als Plaviensis bezeichnet werden müßte), wurde im Aug. 1599 in das Gymnasium aufgenommen. (M.)

152. Gesenius, Joachim, aus Parchim, wurde im Sept. 1615 in das Gymnasium ausgenommen. Sohn des Pastors Michael G. zu Parchim. (M.) War später Pastor in Muchow.

? 153. Gessel, Johann Heinrich, aus Teterow ?, geb. um 1736, Einwohner und Arbeitsmann in Danzig, bezeugte am 14. Sept. 1772 die Echtgeburt H. Chr. Kleinhammers (Nr. 234) aus Teterow, mit dessen Eltern er viel umgegangen war.

154. Gewehrin, Hans, aus Wismar gebürtig, starb in Danzig am 2. Aug. 1623 bei Franz de Brüöhl (Mecklenburger ? Aus Brüel?) in der Kleinen Schuhmachergasse, anscheinend als Bierhändler, denn er hinterließ u. a. 132 Fässer Wismarschen Bieres. (Handschrift Vv 279 S. 305.)

155. Geyke, Simon, von Eldena, gewann am 5. Okt. 1655 das Bürgerrecht als Festbäcker. (Bb.)

156. Giese, Friedrich, vgl. Nr. 157.

157. Giese, Henning Christian, aus Kessin (bei Rostock), wurde vermutlich 1659/60 Bürger in Danzig (er fehlt in den Bürgerbüchern), denn am 26. Okt. 1659 beschwor ein Danziger Bürger Gieses Echtgeburt. Er war das dritte Kind des Friedlich G. (Nr. 156), früher Schulmeisters in Kessin, 1659 Einwohners in Danzig, und seiner um 1611 geborenen Frau Maria Elisabeth, geb. Witting. (Schb. 157 Bl. 200 v).

158. Giesebier, Henrich, von Rostock, gewann am 29. Juni 1623 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. (Bb.)

159. Giesebrecht, Nathanael, aus Wismar, erhielt am 7. Sept. 1731 das Bürgerrecht als Knopfmacher. (Bb.) Girschelkopf siehe Kesselkopf (Nr. 230).

160. Glabbatz (Glebbatz) Franz Jochim, aus Boizenburg, erhielt am 19. Juni 1685 das Bürgerrecht als Schneider. (Bb.) Er ist nach dem Boizenburger Kirchenbuch getauft am 26. Sept. 1658 und war ein Bruder des

161. Glabbatz, Henrich, aus Boizenburg, der am 1. Febr. 1687 das Bürgerrecht ebenfalls als Schneider gewann. Die dortigen Bürger und Schneideramtsmeister Marx Ninamen im Alter von 72 und Jochim Wichmann im Alter von 52 Jahren beschworen am 23. Aug. 1686 seine Echtgeburt. Seine Eltern waren Franz G., Bürger und Schneideramtsmeister in Boizenburg, und dessen erste vor 1686 verstorbene Frau Ilse, die Tochter des Schneideramtsmeisters Hans Wohler(s). (Bb. Gb.) Getauft war er am 30. Mai 1664.

162. Glöde, Jakob, aus Parchim, erhielt am 21. Juni 1672 das Bürgerrecht als Zayenmacher. (Bb.)

? 163. Goetze, Johann Gottlieb, aus Doberan ?, geb. um 1736, Capitain d’armes in der Danziger Stadtgarnison, bezeugte am 16. Okt. 1786 die Echtgeburt K. G. Haalbecks (Nr. 177) aus Doberan, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

? 164. Goldenboch, Michael, aus Wismar ?, geb. um 1684, Einwohner und Schneider in Danzig, beschwor am 3. Juni 1720 die Echtgeburt J. R. Langhoffs (Nr. 279) aus Wismar, mit dessen Eltern er viel umgegangen war.

? 165. Gorteler, Nikolaus, von Hagenow (in Mecklenburg ?). erwarb 1376 das Bürgerrecht. (Ältestes Erb- und Zinsbuch, Abtlg. 32A Nr. 1, Bl. 152.)

166. Grabius, Johannes Christopher, aus Mecklenburg (womit wahrscheinlich nur das Land gemeint ist), wurde im April 1672 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen. (M.)

167. Grähtt (Grähte), Arend, von Rostock, gewann am 29. Jan. 1647 das Bürgerrecht als Korkenmacher. Zwei Bürger von Lübeck bezeugten dort am 22. April 1642, daß er der echte Sohn des Jochim G. in Rostock und seiner vor 1642 verstorbenen Frau Margareta sei. (Bb. Gb.)

168. Graßholt, Ernst, aus Gadebusch, erhielt am 29. Febr. 1680 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. Seine Echtgeburt wurde am 26. Febr. 1680 in Danzig von E. Gammelkarn (Nr. 143) und A. Flegel (Nr. 126) beglaubigt. Seine vor 1680 verstorbenen Eltern waren Kaspar G., Schulrektor zu Gadebusch, und seine Frau Elisabeth. (Bb. Gb.)

169. Greeve, Hans, aus Schwaan, wo er sich noch am 15. Aug. 1646 aufhielt; am 25. Juni 1647 gewann er in Danzig das Bürgerrecht als Schneider. Am 15. Aug. 1646 bezeugten die Schwaaner Bürger Jochim Prestin und Wilhelm Brockmann, daß Greeve der echte Sohn des vor 1646 verstorbenen Martin G. zu Schwaan und seiner Frau Katharina geb. Rickman(s) sei. (Bb. Gb.)

170. Grentzenberg, Kaspar Andreas Gottfried, aus Altstrelitz, erwarb am 25. Januar 1788 gegen Erlegung von 5 Gulden das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

171. Grewlich, Christoph, aus Altstrelitz, erhielt am 9. Juni 1640 das Bürgerrecht auf einen Arbeitsmann. (Bb.)

172. Grönewaldt, Malchen, von Malchow, gewann am 5. Aug. 1595 das Bürgerrecht als Träger. (Bb.)

173. Gropengeter, Tideman, von Rostock, wurde am 22. Febr. 1392 Danziger Bürger. (Ältestes Erb- und Zinsbuch, Abtlg. 32 A Nr. 1, Bl. 79.)

? 174. Groß, Johann, aus Stoffersdorf? (Amt Grevesmühlen), geb. um 1698, Einwohner in Danzig, beschwor am 5. Dez. 1763 die Echtgeburt R. Oldenburgs (Nr. 364) aus Stoffersdorf, mit dessen Eltern er viel Umgang gehabt hatte.

175. Grünenberg, Elias, aus Güstrow, wurde im Juni 1686 in die erste Klasse des Gymnasiums aufgenommen, nachdem er erst im Anfang desselben Jahres an der Universität Frankfurt a. Oder als non juratus immatrikuliert worden war. (M.)

176. Gryphan, Konstantin, aus Teterow, Feldscherer, wohnte in der Vorstadt von Danzig. Er starb mit Hinterlassung einer erwachsenen Tochter im Febr. 1693 und wurde am 1. März beerdigt. Sein Bruder Johann G., Chirurg und Barbier in Teterow, erhob für sich und seine anscheinend auch in Teterow verheirateten Schwestern, da seine Eltern schon verstorben waren, neben der Tochter Anspruch auf den Nachlaß Konstantins. Gryphans Großvater war nach Aussage Johanns fast 53 Jahre lang Ratsverwandter und Bürgermeister in Teterow gewesen. (Abtlg. 53, Paket 49 b.)

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Mecklenburger in Danzig