Abschnitt 4

Wallensteins Abzug aus Mecklenburg im Jahre 1629 - Beilagen Nr. 1-18


Nr. 8.


Berechnung des zur Abreise Wallensteins aus Mecklenburg für dessen Hofhaltung aus den Aemtern Schwan, Bützow und Rühn gelieferten und gebrauchten Hafers.

1629. Julii 11 - 13.

R. 14. Julii 1629 zu Schwerin.

Haber

zu I. F. G. Ausrichtung
von andern Embtern gelieffert.


Siehe Bild 1


Siehe Bild 2

Nach dem Original im Geh. und Haupt-Archiv zu Schwerin.



Nr. 9.

Befehl, von Wittenburg 3 Schock Karpfen zur Hofhaltung Wallensteins auf dessen Abreise aus Meklenburg käuflich zu holen.

D. d. (Schwerin). 1629. (Julii 15.)

1) Fiat. mand. an Cristian Palacken, das ehr naher Wittenborg sich ohngeseumet machen vnd alda kegen den Freytack zu rechter Zeidt 3 schoeck karpfen zur hoffstadt einbringe.

2) An Wittenburg, das ehr kegen Quitung 3 schock karpfen abfolgen lasse, sie sollen bahr aus der Renthkammer gezahlet werden.

Außgefertigt den 19/20. July Ao. 1629.

Nach dem Concept im Geh. und Haupt-Archiv zu Schwerin.

Das Datum der Ausfertigung stimmt nicht zu dem Wochentage "Freitag" (17. Julii), welcher als "Fischtag" sicher richtig ist. Der Befehl wird also ungefähr am 15 Julii erlassen und vielleicht nachträglich erst am 19. Julii "ausgefertigt" sein, da die Eile groß war und daher ein Hofdiener zur persönlichen Abholung abgeschickt ward.



Nr. 10.

Befehl an den Küchenmeister Friedrich Thesandt zu Neustadt, die dort vorhandenen Fische schleunigst nach Schwerin zu schicken, da Wallenstein sein Vorhaben geändert und einige Tage länger in Schwerin zu bleiben die Absicht habe, auch sich darauf einzurichten den Herrn Custos und den Kammerpräsidenten v. d. Lühe in seine Wohnung aufzunehmen.

D. d. Schwerin. 1629. Julii 17.

Ob woll vff befehl I. F. G. die ordinanz gemacht, daß sich der Heuptman zur Newstadt gegen I. F. G. ankunfft mit allerhandt provision am Freytage gefast halten solle vnd aber I. F. G. itzo ihr Voirhaben in etwas verendert, So wirt demnach obgemeltem Heuptman von wegen I. F. G. befohlen, das er die daselbst vorhande Fische, als Hechte, Barße vnd Forellen, so viel deren vorhanden, lebendigk vnd frisch morgen [Sonnabents] gar früe vmb vier Vhr ohn einigen vffenthalt alhie einschicken, vnd was sonsten an victualien außerhalb der Fische bei Ihm bestellet, so viel möglich wollverwarlich vnd frisch beibehalten solle. Wornach er sich zu richten. Datum Schwerin, den 17 July ao. 1629.

Ad mandatum Illustrissimi
proprium.

Post.

Es soll auch der heuptman befehliget sein, den Hrn. Custos vnd I. F. G. Cammer-Praesidenten neben der Canzlei in sein hauß zu losiren vnd sich mit nohtturfftigen eßen vnd trincken vmb bezahlung gebürlich zu uersehen.

Nach dem Concept im Geh. und Haupt-Archiv zu Schwerin.

In dem Concept steht: "morgen Freytags", an einer Stelle, wo viel geändert ist. Dies ist aber wahrscheinlich ein Versehen, denn der morgende Tag nach Freitag, dem 17. Julii, wenn dieses Datum richtig ist, war Sonnabend. Die ersten Befehle Wallensteins, nach seinem Entschlusse, noch länger in Schwerin zu bleiben, sind aber vom 17. Julii datirt, und seine ursprüngliche Absicht war auch, am Sonnabend in Neustadt zu übernachten.



Nr. 11.

Befehl an mehrere Aemter, schleunigst Eier, auch Gemüse und Butter nach Schwerin zu schicken, da Wallenstein auf seiner Abreise aus Mecklenburg einige Tage länger, als Anfangs bestimmt, daselbst zu bleiben beabsichtige

D. d. Schwerin. 1629. Julii 17.

Nachdem I. F. G. noch etzliche tage alhie verharren werden vnd vnvermuetlich ein großer vorraht an Eyern erfordert wird, Als sol der Haubtman zu . . . . . . . hiemit ernstlich befehligt sein, . . . . schock eyer angesichts anhero nach Schwerin gegen der hieschen beambten quitung einzuliefern vnd zu berechnen, solches sol ihne in rechnung paßirt werden, vnd weil es die noturft erfordert, wird er sich desto fleisiger darnach achten. Datum Schwerin, den 17. Julii, ao. 1629.

An

Gadebusch 3 schock. - Tonnieshoff 4 schock.
Wittenborg 4 schock. - Warin 4 schock.

Nach dem Concept im Geh. und Haupt-Archiv zu Schwerin.
Vorauf sind kurz folgende Befehle zur Ausfertigung von anderer Hand geschrieben:

Nach Gustrow.

Daß die alda vorhandene 2 Dr. mehl angesichts alda sollen gemahlen und das mehl dauon zum lengsten am Sontage mittage alhie sein.

Nach Mecklenburg.

Daß ehr angesichts 8 schock Eyer von den ampts vnderthanen zue wege gebracht (!) vnd do sie alda nicht vollig auf zue treiben, so viele mit zue kauffen, das sie morgen Sonnabents , zue sambt so viel gartengewechs alß muglich, zue sambt aller butter gewiße anhero sein mugen.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Mecklenburg unter Wallenstein