Abschnitt 1

Wallensteins Abzug aus Mecklenburg im Jahre 1629 - Beilagen Nr. 1-18


II. Wallensteins Abzug aus Mecklenburg im Jahre 1629.


Von Dr. G. C. F. Lisch.

Beilagen - Nr. 1-18.

Nr. 1.

Hauptbefehl an die betreffenden Hauptleute zur Aufnahme Wallensteins in Sternberg, Schwerin und Neustadt auf seiner Abreise aus Mecklenburg.

D. d. Güstrow. 1629. Julii 8.

Nachdem I. F. g. negst kunftigen Montag, wird sein der 13 huius, mit der hofstadt von hinnen aufbrechen und

1) selbiges nachtlager zu Sterneberg halten werden:
2) dingstages zu Schwerin anlangen, auch daselbst vier nacht verharren werden:

Demnach sol der Heubtman

1) Churt Behre,
2) Jochim von der Luhe

hiemit gantz ernstlich befehligt sein, sich beizeiten mit aller noturft

3) (vnd etwa den vierdten theil von eingelegter verzeichnus: nach Newstadt)

einzurichten, damit an keinem mangel verspüret werde. Der haber sol ihme von hinnen bei zeiten hinvberschicket werden. Wornach er sich zu richten. Datum Gustrow, den 8 July, ao. 1629.

An

1) Churt Behren,

2) Mut. mutandis an Jochim von der Luhe,
woselbst ein postscriptum anzuhengen:

"Der heubtman muß sich auch mit guten Fischen versehen, damit er am einfallenden fischtage die noturft ausgeben konne."

3) Mut. mutand. an Newstadt:
"vnd sambstages zur Newstadt das nachtlager halten werden etc.."
Postscr.

Es sollen auch 13 Dr. vnd 7 1/2 Sch. weis haber, so noch zu Dömitz vorhanden, in aller eil von dannen abgefordert vnd erkundigung angestellet werden, ob vnd wie viele haber noch dafelbst wider angekommen, damit derselbe bei zeiten auch abgeholet werden kann.

Oben im Anfange des Bogens stehen kurze Notizen, von anderer, wahrscheinlich von der Hand eines obern Beamten, welche für die Ausfertigung des vorstehenden und der folgenden Befehle maßgebend gewesen sind:

I. F. G. reise.

"Montack zum Sternberg. Dienstack zu Schwerin auff 4 Nacht. Von dannen auff Neustadt.
NB. Es soll in ein groeß Faeß mit eise bey nachtzeidt nach Schwerin geschiecket werden.
NB. Dem Herrn Stadhalter zu erinnern, wie starck I. F. G. reise woll, sonderlich mit viel pferden."

Die Rückaufschrift zu diesem und den folgenden eingelegten Befehlen lautet:

Ausrichtunge

zu Ihr. Fr. Gn. aufbruch den 13/23 Julii ao. 1629 von Gustrow nach Schwerin.

Nach dem Concept im Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin.



Nr. 2.

Besonderer Befehl au den Hanptmann Joachim v. d. Lühe zu Schwerin zur Aufnahme Wallensteins in Schwerin auf seiner Abreise aus Meklenburg.

D. d. Güstrow. 1629. Julii 8.

Nachdem J. F. G. negstkunftigen Montag, wird sein der 13. huius mit der hoffstadt, wie auch einer Compagnie reuter von 60 pferden, Item 440 bagagepferden vnd darbei 220 personen von hinnen auffbrechen vnd dingstags zue Schwerin anlangen, auch daselbst vier nacht verharren werden, Demnach soll der heuptman Jochim von der Lühe hiemit gantz ernstlich befehliget sein, bei zeiten die noturft vermoge eingelegter verzeichnuß zu verschaffen, damit an keinem mangel verspuret werde. Der haber soll ihme von hinnen vberschicket werden; das weitzenmehl aber sol er von Dömitz holen laßen. Wornach er sich zu richten. Datum Gustrow, den 8. July Anno 1629.

Ad mandatum suae Celsitudinis
proprium.

P. S.

Er soll sich auch mit guten Fischen versehen, damit er am einfallenden Fischtage die notturft ausgeben kann.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Mecklenburg unter Wallenstein