Teterow
Die Stadt Teterow ist eine der bekanntesten Städte im Lande. Ihr Alter reicht nicht sehr weit hinauf; die älteste, bekannte Urkunde, durch welche der Fürst Nicolaus von Werle unter Zustimmung seiner Söhne Heinrich und Johann am 17. Dec. 1272 den „Bürgern der Stadt Teterow“ zur Vertheilung unter die Bürger gegen Pachtzins 43 Hufen in dem angrenzenden Dorfe Baudorf übergiebt, ist wahrscheinlich eines der ältesten Privilegien der Stadt und derselben bald nach ihrer Gründung ertheilt. Wahrscheinlich ward sie in der Zeit von 1260 bis 1270 gegründet, in einer Zeit, in welcher sehr viele Stiftungen im Lande geschahen. Eine Andeutung giebt das Stadtsiegel, welches den Helm der Fürsten von Werle: einen Helm mit zwei über denselben gekreuzten Pfauenfedern, enthält, da die Helmzierden erst später in allgemeinere Anwendung kamen und die Stadt jedenfalls nach Vollendung der ersten Landestheilung durch den Fürsten Nicolaus I. von Werle gegründet sein muß. Von den Schicksalen der Stadt ist äußerst wenig bekannt geworden. Im J. 1285 verkaufte der Fürst Heinrich von Werle den Grundzins von 22 Hufen der Stadtfeldmark an das Heil.-Geist-Hospital zu Lübeck; diese Hufen gehörten vielleicht zu dem der Stadt übergebenen Dorfe Baudorf: nach langen Streitigkeiten trat das Heil.-Geist-Hospital im J. 1610 diesen Grundzins an die Herzoge von Meklenburg ab. Im J. 1380 verpfändete der Fürst Lorenz von Werle Stadt und Land Teterow an die Ritterfamilie Smeker, welche im Mittelalter in der Gegend von Teterow angesessen, einflußreich und angesehen war und namentlich Wüstenfelde als ein Hauptgut besaß.
Die Stadt führte alle Zeiten hindurch ein friedliches, rein bürgerliches Dasein. Sie besitzt eine große, außerst fruchtbare, üppige und reizende Feldmark und liegt in der Mitte der fruchtbarsten Landschaft Meklenburgs, umgeben von einer großen Anzahl reicher und schöner Landgüter. Daher hat sich die Stadt selbst immer theils dem eigenen Ackerbau, theils dem bürgerlichen Gewerbe für die umliegende Landschaft zugewandt; es herrscht daher in der kleinen Stadt, welche sich ungewöhnlich rasch vergrößert und verschönert und jetzt schon an 4000 Einwohner zählt, viel Betriebsamkeit, lebhafter Verkehr und selbst nicht unbedeutender Handel.
Durch dieses rein bürgerliche Leben, welches sich in früheren Zeiten wohl mehr allein auf den Ackerbau beschränkt haben mag, mögen denn auch die Einwohner in den üblen Ruf der Einfältigkeit gekommen sein, der jetzt aber wahrlich keine Begründung hat. Wie jedes Land sein Schöppenstädt hat, so erzählt man auch von den alten Teterowern viele ergötzliche, alberne Streiche, so daß jedes einfältige Beginnen in Meklenburg ein ,,Teterower Streich“ genannt wird; aber wie gesagt, der Leumund findet jetzt keinen weitern Grund, als daß die niedere Volksklasse es sehr übel vermerken soll, wenn man sich nach den einzelnen Teterower Streichen erkundigt.
Die Stadt führte alle Zeiten hindurch ein friedliches, rein bürgerliches Dasein. Sie besitzt eine große, außerst fruchtbare, üppige und reizende Feldmark und liegt in der Mitte der fruchtbarsten Landschaft Meklenburgs, umgeben von einer großen Anzahl reicher und schöner Landgüter. Daher hat sich die Stadt selbst immer theils dem eigenen Ackerbau, theils dem bürgerlichen Gewerbe für die umliegende Landschaft zugewandt; es herrscht daher in der kleinen Stadt, welche sich ungewöhnlich rasch vergrößert und verschönert und jetzt schon an 4000 Einwohner zählt, viel Betriebsamkeit, lebhafter Verkehr und selbst nicht unbedeutender Handel.
Durch dieses rein bürgerliche Leben, welches sich in früheren Zeiten wohl mehr allein auf den Ackerbau beschränkt haben mag, mögen denn auch die Einwohner in den üblen Ruf der Einfältigkeit gekommen sein, der jetzt aber wahrlich keine Begründung hat. Wie jedes Land sein Schöppenstädt hat, so erzählt man auch von den alten Teterowern viele ergötzliche, alberne Streiche, so daß jedes einfältige Beginnen in Meklenburg ein ,,Teterower Streich“ genannt wird; aber wie gesagt, der Leumund findet jetzt keinen weitern Grund, als daß die niedere Volksklasse es sehr übel vermerken soll, wenn man sich nach den einzelnen Teterower Streichen erkundigt.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Mecklenburg in Bildern 1845