Herzog Adolph Friederich II. v. Meckl.-Strelitz. Und dessen erste Gemahlin Maria
Der Herzog Adolph Friederich u., der Stifter der Linie Meklenburg-Strelitz, war der jüngste, nachgeborene Sohn des Herzogs Adolph Friederich I. v. Meklenb.-Schwerin. Nachdem der Herzog Christian Louis von Meklenburg-Schwerin im J. 1692 gestorben war, ergriff seines beerbten, nächsten Bruders Friederich Sohn, der Herzog Friederich Wilhelm, die Zügel der Regierung. Allein sein Oheim, der Herzog Adolph Friederich II., welcher zwar dem Grade, doch nicht der Linie nach näher stand, glaubte ein größeres Recht zu haben und erhob Ansprüche an das Land. Er hatte bisher von der Linie Schwerin das Amt Mirow besessen und von seinem Schwiegervater, dem Herzoge Gustav Adolph von Meklenburg-Güstrow, die Aemter Strelitz und Feldberg in Genuß gehabt. Als nun auch dieser im J. 1695 ohne männliche Erben starb, erhob der Herzog Adolph Friederich II. seine Stimme lauter und es entstanden langwierige Streitigkeiten, welche um so heftiger wurden, als auch die Angelegenheiten der Ritterschaft dabei in Berührung gekommen waren. Endlich vereinbarten sich die beiden Fürsten durch den hamburger Vergleich vom 8. März 1701, daß der Herzog Adolph Friederich das ganze Land Stargard mit den beiden Johanniter-Comthureien Mirow und Nemerow und das Fürstenthum Ratzeburg erhielt; er nahm seine Residenz zu Alt-Strelitz.
Der Herzog Adolph Friederich II, geb. 19. Oct. 1658, war am 23. Sept. 1684 mit der Prinzessin Maria von Meklenb.-Güstrow vermählt; das älteste seiner Kinder dieser Ehe war der nachmalige Herzog Adolph Friederich III. (geb. 7. Junii 1786), das jüngste die Prinzessin Gustava Caroline, später die Gemahlin des Herzogs Christian Ludwig II. von Meklenburg-Schwerin. Die Herzogin Maria starb am 16. Jan. 1701.
Der Herzog Adolph Friederich II. welcher späterchin noch zweimal vermählt war, starb am 12. Mai 1708 im 50sten Jahre seines Alters, und hinterließ den Ruhm eines „leutseligen, sanftmüthigen und Gerechtigkeit liebenden Herrn,“ dessen kurze Wirksamkeit in der Begründung einer wohl geregelten Verwaltung bestand.
Der Herzog Adolph Friederich II, geb. 19. Oct. 1658, war am 23. Sept. 1684 mit der Prinzessin Maria von Meklenb.-Güstrow vermählt; das älteste seiner Kinder dieser Ehe war der nachmalige Herzog Adolph Friederich III. (geb. 7. Junii 1786), das jüngste die Prinzessin Gustava Caroline, später die Gemahlin des Herzogs Christian Ludwig II. von Meklenburg-Schwerin. Die Herzogin Maria starb am 16. Jan. 1701.
Der Herzog Adolph Friederich II. welcher späterchin noch zweimal vermählt war, starb am 12. Mai 1708 im 50sten Jahre seines Alters, und hinterließ den Ruhm eines „leutseligen, sanftmüthigen und Gerechtigkeit liebenden Herrn,“ dessen kurze Wirksamkeit in der Begründung einer wohl geregelten Verwaltung bestand.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Mecklenburg in Bildern 1845