Die Landesstrafanstalt zu Dreibergen

Das Zucht- und Werkhaus auf der Festung Dömitz genügte mit der Zeit auch nicht mehr den Anforderungen, welche man billiger Weise machen konnte; theils konnten durch die Gebäude die Verbesserungen des Gefängnißwesens neuerer Zeit nicht in Anwendung gebracht werden, theils war für die Zusammenziehung und Regelung des Gerichtswesens, so wie für eine geordnete Verwaltung einer beabsichtigten größern Anstalt der Raum zu beschränkt: die Anstalt für Dömitz war für 80 Sträflinge eingerichtet, und in den Jahren 1823 und 1835 betrug dort ihre Zahl an 200. Daher vereinbarte sich in den neuesten Zeiten die Landesregierung von Meklenburg-Schwerin mit der Landesregierung von Meklenburg-Strelitz und den Landständen zur Errichtung einer gemeinsamen Landes-Straf- und Besserungs-Anstalt, welche denn auch bald zweckmäßig in der Nähe der Stadt Bützow, dem Sitze des Criminal-Gerichts, gegründet ward.

Die Anstalt Dreibergen, welche seit den letzten Jahren nach und nach gebauet und eingerichtet, jedoch noch nicht ganz vollendet ist, hat ihren Namen von drei Hügeln, auf denen sie, eine Viertelstunde von Bützow, steht. Jeder der drei Hügel ist für eine besondere Anstalt: die mittlere ist für männliche, die südlich davon gelegene für weibliche Verbrecher bestimmt; der dritte Hügel hat noch keinen bestimmten Zweck. Die Anstalt ist großartig und zweckmäßig eingerichtet, der Natur ihrer Bestimmung nach jedoch von einer 20 Fuß hohen Mauer eingeschlossen.


Der Zweck der in jeder Hinsicht wohlthätigen Anstalt ist der, durch heilsame Zucht die Verbrecher während der Strafzeit zugleich zu bessern. Daher sind theils auch alte Einrichtungen entfernt, welche die Strafe leiblich nur noch fühlbarer machten, theils herrscht nicht eine bestimmte Ansicht in der Behandlung der Sträflinge, nicht eine bestimmte Art der neueren Behandlungsweisen vor. Da die Reue die Mutter der Besserung ist, so wird bei Versunkenheit und Verstocktheit freilich die einsame Absperrung mit gänzlichem Schweigen angewandt; so wie aber Besserung sich zeigt, wird der Sträfling nach und nach der Thätigkeit in Gesellschaft zugeführt. Diese wahrhafte Erziehungsordnung, deren Hauptgrundlage christliche Unterweisung ist, ist das Neue der Anstalt, welche keiner einseitigen Ansicht huldigt. Daher sind für jede Stufe des Fortschrittes in der Besserung und Beschäftigung besondere Gebäude und Einrichtungen vorhanden; die Hauptanstalten sind für jede Abtheilung ein Isolirhaus und ein Haus des gemeinsamen Lebens. Im Uebrigen ist in Beziehung auf die Lebensbedürfnisse alle Vorkehr für die Gesundheit getroffen, namentlich für Licht, Luft, Wärme, Reinlichkeit und gesunde Nahrung; für die geistigen Bedürfnisse sorgen Gottesdienst, Belehrung, Bücher, Gesangübungen u. s. w. Daß die Veranstaltungen für die Bewachung der Sträflinge zur Sicherheit des Landes zweckmäßig und ausgezeichnet sind, läßt sich bei der übrigen Großartigkeit der Einrichtung voraussetzen. Bei fortgesetztem und unermüdetem Streben und Beobachten wird diese Anstalt die segensreichsten Früchte liefern.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Mecklenburg in Bildern 1845