Rehna

Durch die Stiftung des Cistercienser-Nonnenklosters Eldena (zwischen 1230–1234) war von dem Bisthume Ratzeburg die „Schande der Unfruchtbarkeit“ genommen; bald darauf, im J. 1236, ward in dem Bisthume das Nonnenkloster zu Rehna im Lande Gadebusch gestiftet, welchem nach 10 Jahren das Nonnenkloster zu Zarrentin folgte. Die Stiftung des Klosters geschah durch Betriebsamkeit des Bischofs Petrus von Ratzeburg († 29. Aug. 1236) und des Fürsten Johann v. Meklenburg; es ward vorzüglich durch den in der Nähe wohnenden Adel ausgesteuert, während die übrigen Klöster ihren ersten und Hauptsächlichsten Grundbesitz vorzüglich durch die Landesherren empfangen hatten. Als besonderer Gründer des neuen Klosters wird in der ersten Urkunde vom 16. Mai 1236 ein ,,Bruder Ernst“ genannt, und die erste, die Stiftung wahrscheinlich veranlassende Besitzung war das Dorf Roxin, welches der Ritter Heinrich von Roxin schenkte. Wahrscheinlich im Anfange des Monats August 1236 ward von dem Erzbischofe Gerhard II. von Bremen, welcher mit den Bischöfen von Lübeck, Ratzeburg und Schwerin im Lande thätig war und das Kloster Sonnenkamp einweihete, der Grundstein zu dem Kloster gelegt. Der Bischof Ludolf v. Ratzeburg schenkte zur Errichtung des Klosters das ihm gehörende Pfarrdorf Rehna, zwei Hufen in Bentzin, mehrere Zehnten, die Patronate der Kirchen zu Rehna und Wedendorf und das geistliche Aufsichtsrecht über die Kirchen in der Stadt Wismar und im Lande Bresen (Grevismühlen). Von dem Adel schenkten die Ritter Johann von Bülow 25 Hufen in Lübsee, Tankenhagen und Falkenhagen, Heinrich von Artlenburg 2 Hufen in Weitendorf, Thetlef von Gadebusch 2 Hufen in Vitense, Otto von Kowal 6 ½ Hufen in Frauenmark, Gottfried von Brützkow 3 Hufen in Lusitz und Heinrich v. Schwerin den vierten Theil des Dorfes Verbeck. Am 6. September 1237 bestätigte der Fürst Johann v. Meklenburg das Kloster und bewidmete es mit allen Rechten, welche die übrigen Klöster in seiner Herrschaft besaßen. Am 26. December 1237 bestätigte der Bischof Ludolf von Ratzeburg feierlich das Kloster in einer ansehnlichen Versammlung zu Ratzeburg und gab demselben die Regel des Benedictiner- oder Cistercienser-Ordens; dennoch bekannte sich das Kloster, es ist unbekannt, aus welchen Gründen, in der Folge zum Prämonstratenser-Orden, aus welchem das Bisthum Ratzeburg gestiftet war.

Das Kloster erwarb im Laufe der Zeit nicht unbedeutenden Grundbesitz und die Gunst der Fürsten, namentlich seitdem der Fürst Heinrich der Pilger ein in Liefland gefangenes heidnisches Mädchen, welches er an Kindes statt angenommen hatte, im J. 1270 in das Kloster Rehna gegeben hatte. Besonders aber erfreuete sich die Stiftung der Gunst des Adels der westlichen Gegenden des Landes, der schon zur Stiftung viel beigetragen hatte.


Merkwürdige Begebenheiten sind von dem Kloster nicht bekannt geworden. Die Reformation ging ruhig vorüber, bis im J. 1553 die Nonnen abgefunden wurden und damit das Kloster aufgehoben ward. Die Güter desselben bildeten ein fürstliches Domainen-Amt, welches in den Klostergebäuden seinen Sitz hatte, wo auch mitunter fürstliche Wittwen ihre Leibgedingsresidenz hielten, bis das Amt in der neuesten Zeit nach Gadebusch verlegt und mit dem dortigen Amte vereinigt ward.

Neben der Kirche, welche zugleich Kloster- und Stadtkirche war, deren rundbogige Thurmpforte noch aus der Zeit der Gründung stammt, die aber zur Blüthenzeit des Klosters im Spitzbogenstyl ausgebauet ward, jedoch keine besondere Merkwürdigkeiten besitzt, da sie ein einfaches Rechteck ohne Kreuz- und Nebenschiffe bildet, liegt das um das Jahr 1254 erbauete Kloster, dessen jetzt sehr versteckte und verfallene Kreuzgänge jedoch noch manche Schönheit bergen.

Neben dem Kloster verwandelte sich nach und nach, wie bei den Klöstern Doberan, Dargun, Neukloster u. s. w., das Dorf Rehna in einen stadtähnlichen Ort. Dieser bestand schon im Mittelalter als eine ,,Stadt“, welche schon im J. 1423 ,,Stadt“ genannt ward, einen „Rath“ hatte und „Orbör“ oder Schoß gab und später viele „Bürger“ besaß, wenn auch neben diesen auch von „Bauern“ und „Einwohnern“ der Stadt die Rede ist. Aber diese, übrigens sehr kleine Stadt erwarb, wie ausdrücklich gesagt wird, „keine Privilegien“ von den Landesherren und keine eigentliche oder doch nicht große Stadtfeldmark, sondern blieb als Eigenthum des Klosters von diesem und nach der Säcularisirung von den Landesherren, welche die Stadt durch einen Stadtvogt beaufsichtigen ließen, abhängig oder „amtssässig“, bis am 30. Mai 1791 die ,,Amtssässigkeit“ aufhörte und die Stadt eine landesherrliche Stadtordnung erhielt, welche ihr erstes Privilegium ward. Daher hat Rehna auch die kleinste, jedoch sehr fruchtbare Feldmark von allen Städten im Lande. In neuern Zeiten hat sich die Stadt, welche in einer sehr fruchtbaren, wohlhabenden Landschaft in der Nahe des Bisthums Ratzeburg, zwischen Lübeck und Schwerin liegt, sehr gehoben und durch eine bekannte, rührige Gewerbthätigkeit den Mangel einer großen Feldmark zu ersetzen gesucht, und sich daher auch im Aeußern bedeutend verschönert, so daß der Ort eine freundliche Stadt geworden ist.

Auf unserem Bilde ist die Stadt von der westlichen Seite dargestellt.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Mecklenburg in Bildern 1844