Das Fleischergewerbe

Das Fleischergewerbe.

Wegen der großen Bedeutung des Fleisches für den städtischen Markt ist es erklärlich, daß die Schlachter, oder wie es damals hieß, die Knochen- oder Fleischhauer, zu den am frühesten genannten städtischen Handwerkern gehören. Gleich auf den ersten Blättern des ältesten Wismarschen Stadtbuches (zwischen 1250 und 1272) erscheint der Name eines vleshhovere. Ein Zusammenschluß der Fleischer zu Zünften fand ebenfalls früh statt, wie die Tatsache beweist, daß die Marktabgaben der Fleischer gemeinsam entrichtet wurden.


Ein günstiger Zufall hat es gewollt, daß Zunftordnungen der Schlachter aus mecklenburgischen Städten mit verschiedenen Interessensphären erhalten sind, so aus den Städten Schwerinschen Rechtes eine Zunftordnung der Schlachter in Plau vom 8. September 1306 aus den markgräflich brandenburgischen Gründungen im ehemaligen Lande Stargard ein Privilegium der Knochenhauer zu Neubrandenburg von 1290, und aus den Hansestädten der Wasserkante zwar nur eine Neuordnung des Fleischeramtes durch den Rat der Stadt Wismar vom 24. Juni 1372, aber doch mit Wiederholungen älterer Satzungen. Dazu käme noch eine Rostocker Ratsverordnung vom 20. Juli 1330.

Im übrigen lassen sich Angaben über das Gewerbe der Fleischer, wie über die Versorgung der Städte mit Fleisch im 13. und 14. Jahrhundert nur nach mehr oder weniger zufälligen Nachrichten zusammenstellen.