Abgehen, der Schützen oder Jäger vom Stande

Wenn Jäger oder Schützen bei einer Treibjagd, oder bei sonst einer Jagd angestellt worden sind, so dürfen sie weder den ihnen angewiesenen Stand oder Platz verändern, noch davon weg- oder abgehen, bevor der Direktor der Jagd durch Pfeifen oder Hupen ein Zeichen gegeben hat, dass die Schützen-Gesellschaft abgehen soll. Gewöhnlich besteht dieses Zeichen in einem Doppelpfiff, und es ist jeder Schütze verbunden, dieses Zeichen an seinen Nachbar gelangen zu lassen, und nicht eher vom Stande zu gehen, bis er bemerkt hat, dass sein Nachbar das Zeichen gehört und verstanden habe. Beim Anstellen der Schützen muss der Direktor der Jagd der Schützen-Gesellschaft jedesmal bekannt machen, ob sich dieselbe nach Endigung des Triebes, oder nach dem Abpfeifen oder Abrufen auf dem rechten oder linken Flügel, oder im Zentrum der Schützenwehre versammelt. Geschieht dies nicht, so geht der Eine rechts und der Andere links ab, oder es verlaufen sich auch wohl Schützen im Walde, und es währet lange, bis die Schützen-Gesellschaft wieder versammelt ist und ein neuer Trieb gemacht werden kann.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Lexikon für Jäger und Jagdfreunde