Jagdanekdoten, Jagd-Anekdoten

Jagdanekdoten. In Frankreich wurde auf einer Domaine eine Jagd gehalten, an welcher unter Leitung improvisierter Piqueurs sämtliche Hunde der ganzen Nachbarschaft Teil nahmen. Man jagte einen ganzen Tag lang, bis spät in die Nacht, und der Gegenstand war nichts geringeres, als ein Zehnender. Seltsam war es jedoch, dass man das prächtige Wild nicht nur nicht fing, so lange und mit so vielen Hunden man auch jagte, sondern dass es auch keiner der Jäger zu Gesicht bekommen hatte, obwohl alle besten Schönheit außerordentlich rühmten. Diese wunderbare Jagd hatte ihren Grund darin. Ein Piqueur, ein durchtriebener Fuchs, war, um seinen Herrn aus der Verlegenheit einer Iagd in einem Walde, wo auch nicht ein Hirschlauf zu sehen war, zu reißen, auf den Einfall gekommen, einen geräucherten Häring an den Schweif eines Pferdes zu binden und mit diesem im Walde herumzureiten. Das war die Witterung, welcher die Hunde und, ihrem Beispiele folgend, die Jäger so eifrig einen ganzen Tag lang nachjagten.

Jagdanekdoten. Der Doppelhase. Im Frühjahre 1840 bemerkten zwei Jäger, die sich in der Nähe von Pierrefitte (Maas-Departement) auf der Jagd befanden, einen Hasen, der einen zweiten auf dem Rücken trug. Ein Schuss streckte den laufenden Hafen nieder, nun wechselt aber der getragene Hase die Rolle und trägt seinen verwundeten Gefährten fort, wird aber gleichfalls durch einen Schuss niedergestreckt. Groß war das Erstaunen der Jäger, als sie fanden, dass beide Hasen am Rücken zusammengewachsen waren. Das Echo du Monde Savant vom 18. März bemerkt dazu, dass das Journal des Savants vom Jahre 1677 und ein Herr Sigaud de Lafond in seinen Merveilles de la Nature mehrere Phänomene dieser Art zitieren.


Jagd-Anekdoten. In dem Gemeinde-Protokoll des Städtleins H. befindet sich ein Fürstliches Amtsschreiben vom 18. Februar 1725 eingetragen, wodurch „jedem Landmann, der einen Kobold, eine Nixe, oder andere Gespenster fangen, und lebendig oder todt einliefern würde, eine Belohnung von 5 Fl. beim Oberjäger meist er zu empfangen,“ versprochen wird. — Warum mag diese nützliche Verordnung, zumal in neuern Zeiten, wo über Abnahme des Schieß- und Fanggelds so sehr geklagt wird, nicht auch in andern Ländern eingeführt worden sein?