Sonderbare Strafe für Betrunkene
Sonderbare Strafe für Betrunkene. Eine Schauspielertruppe machte eine Landpartie. Um die gewöhnlichen Exzesse und Prügeleien zu vermeiden, wurden ordentliche Statuten entworfen. Das erste Gebot lautete: — „Wer sich besäuft, zahlt vier Flaschen Wein!“
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Konversations-Lexikon für Geist, Witz und Humor - Band 1 - B