Berliner
Berliner. Ein junger Rechtsgelehrter war nach manchem vergeblichen Gange bei Friedrich dem Großen vorgelassen. „Was will Er?“ fragte der König. „Ew. Majestät untertänigst um eine Anstellung bitten.“ — „Was ist Er für ein Landsmann?“ — „Ein Berliner,“ antwortete der Gefragte. „So kann ich Ihm nicht helfen,“ replizierte der König, „die Berliner taugen nicht viel.“—“Ew. Majestät mögen wohl Recht haben, aber zwei Ausnahmen davon gibt es doch, darauf lebe und sterbe ich.“ — „Und diese sind?“ fragte der König, auf den jungen Mann aufmerksam werdend. „Ew. Majestät und ich,“ war die Antwort. — „So, na, da muss wohl eine Ausnahme der andern aus der Not helfen, das ist nicht anders; gehe Er nur nach Hause, Er wird versorgt werden.“
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Konversations-Lexikon für Geist, Witz und Humor - Band 1 - B